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Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen (Gelesen: 6.504 mal)
Themen Beschreibung: Welche reelen Möglichkeiten hat die Tochter meiner Frau für ein Visum
JaySim
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17.12.2021 um 15:50:12
 
Hallo,

die Tochter meiner Frau lebt in Indien und ist 18 J. alt. Sie will zu uns nach Deutschland kommen.
Wir prüfen grade welche Möglichkeiten ihr realistisch zur Verfügung stehen für ein Visum. Au Pair und FSJ scheiden aus, da  ein Kindernachzugsvisum vor einem Jahr abgelehnt wurde.

Ich sehe folgende Optionen:

1.Ausbildungsvisum
2. Sprachkursvisum zur Vorbereitung auf eine anschließend beginnende Ausbildung.

Meine konkrete Frage wäre ist es rechtlich und tatsächlich möglich ein Visum für einen Sprachkurs in D zu beantragen mit der Begründung danach eine Ausbildung zu absolvieren? Möglicherweise auch schon mit einer bedingten (Bedingung Abschluss Sprachkurs)Ausbildungszusage in der Tasche für den Visumsantrag?

Ein paar Infos zu ihr: Sie hat aktuell knapp das A1 Niveau und macht aktuell eine Ausbildung in Indien. 10. Klasse Schulabschluss( entspricht einem dt. Hauptschulabschluss). Sie kann da aufgrund ihrer Lebensverhältnisse nicht konzentriert deutsch lernen. Geplante Ausbildung in Deutschland: Altenpflegehelferin

Ich wäre wirklich dankbar für Hilfe. Die Arme ist da quasi ganz allein. Vater verstorben und Verwandte kümmern sich nicht um sie. Keine Geschwister außer ihren Halbbruder in D
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reinhard
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Antwort #1 - 17.12.2021 um 16:10:06
 
Au-Pair und FSJ scheiden keineswegs aus.

Sie will ja nach Deutschland, aber sollte nicht direkt zu Euch kommen, Bewerbungen in anderen Bundesländern sind viel realistischer. Sie sollte aber ungefähr B1-Kenntnisse haben, am besten mehr, damit sie sich bewerben kann.

Mit Hauptschulabschluss kann sie nicht studieren, sie müsste anschließend wieder ausreisen, wenn sie keinen passenden Ausbildungsplatz findet. Aber am Ende des Au-Pair-Jahres hätte sie vermutlich gute Deutschkenntnisse und zumindest ihre Chancen verbesser.
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JaySim
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Antwort #2 - 17.12.2021 um 16:32:33
 
Danke für die Antwort.

Au Pair/FSJ Visum würde abgelehnt werden wegen nicht glaubhaft machbaree Rückkehrbereitschaft. Die hat sie ja auch nicht^^ aber die haben viele Au Pair BeweberInnen nicht.

Die Frage war auch, ob es überhaupt möglich ist ein Sprachkursvisum für eine anschließende Ausbildung zu bekommen. Da wird ja glaub ich auch die Rückkehrbereitschaft geprüft undcih bin mir nicht sicher,.ob das nur für Studiumbeginn möglich ist
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reinhard
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Antwort #3 - 17.12.2021 um 17:06:44
 
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 16:32:33:
Au Pair/FSJ Visum würde abgelehnt werden wegen nicht glaubhaft machbaree Rückkehrbereitschaft. Die hat sie ja auch nicht^^ aber die haben viele Au Pair BeweberInnen nicht.


Nach "Rückkehrbereitschaft" wird nur beim Besuchsvisum gefragt, nicht bei AuPair oder vom FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst.

Zitat:
Die Frage war auch, ob es überhaupt möglich ist ein Sprachkursvisum für eine anschließende Ausbildung zu bekommen. Da wird ja glaub ich auch die Rückkehrbereitschaft geprüft undcih bin mir nicht sicher,.ob das nur für Studiumbeginn möglich ist


Eher nicht, da wird auf Sprachkurse im Herkunftsland verwiesen.
Nein, Rückkehrbereitschaft ist nur eine Frage bei einem kurzen Besuch, sonst nicht. Beim Sprachkurs nach dem Abitur geht es ja gerade nicht um Rückkehr, sondern um ein erfolgreiches Studium.

Aber da hast Du einfach falsche Informationen.
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JaySim
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Antwort #4 - 17.12.2021 um 17:55:44
 
Nach "Rückkehrbereitschaft" wird nur beim Besuchsvisum gefragt, nicht bei AuPair oder vom FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst

Nein, das ist (leider) völlig falsch
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Antwort #5 - 17.12.2021 um 19:58:11
 
Wenn man die "Rückkehrbereitschaft" als Begriff aus dem Entscheidungsprozess über ein Schengen-Visum hernimmt, dann hat sie natürlich bei FSJ, Sprachkurs usw. nichts verloren.

Wenn das Wort dagegen im Zusammenhang mit der Plausibilität des angegebenen Einreisegrundes fällt, dann geht es um etwas anderes.

Natürlich ist es nicht unzulässig, eine Ausbildung oder ein FSJ oder ... in dem Land zu machen, in dem die eigene Mutter lebt.

Und nein, eine Rückkehr nach Ende eines solchen Jahres ist auch nicht zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines entsprechenden Visums.

Wenn jetzt aber ein Antrag auf dem Tisch liegt, wo die Voraussetzungen für das beantragte Visum dünn sind und die Frage "Geht es hier nicht viel eher um eine FZF zur Mutter?" im Raum steht, dann schaut man sich auch die Perspektive "nach dem Jahr" an ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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JaySim
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Antwort #6 - 17.12.2021 um 21:37:20
 
Ja, deshalb wollen wir ja auch ein Visum in Zusammenhang mit dem Beginn einer Ausbildung anstreben, weil da die Rückkehrbereitschaft keine Rolle spielt.
Hier kann man dann "mit offenen Karten spielen" und zugeben, dass der Wunsch weshalb sie nach D kommen will auch der Wunsch ist im Land ihrer Mutter zu leben. Das ist doch in dem Fall nicht kontraproduktiv oder doch?

Wie sehr du die AV von deiner Rückkehrbereitschaft bei Au pair/FSJ überzeugen musst, hängt auch stark von deinem Herkunftsland ab (leider). Georgier oder Albaner bspw. müssen da nicht viel Überzeugungsarbeit leisten..jemand aus einem afrikanischen Staat schon. U.a. wegen das abgelehnten FZ Visums sind ihre Chance für so ein Visum bei 0% . Ein Antrag wäre reinste Zeitcerschwendung. Sie wird das Konsulat nicht von ihrer Rückkehrbereitschaft überzeugen können..
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reinhard
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Antwort #7 - 17.12.2021 um 21:46:24
 
Bei einem AuPair-Visum, einer AuPair-Stelle muss sie ihre Motivation begründen, eine Familie in Deutschland finden, einen Vertrag abschließen.

Bei einer FÖJ-Stelle, einer FSJ-Stelle muss sie ihre Motivation begründen, muss eine Stelle suchen, die zu ihren Interessen passt. Sie kann ihr Engagement im Heimatland auf ähnlichen Gebieten belegen.

Bei einer Ausbildung muss sie ihre Motivation für die Beruf schildern, ihre Voraussetzungen erläutern (das sind auch Sprachkenntnisse!) und erklären, warum sie diese Ausbildung auch schaffen wird.

Hier leben wollen ist kein Grund, eher im Gegenteil, und sollte auch nicht angeführt werden.
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JaySim
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Antwort #8 - 17.12.2021 um 22:24:34
 
Ich habe eine Verständnisfrage:. Wenn "hier leben wollen" kein Grund ist für eine Ausbildung warum sollte dann überhaupt.jemand aus dem Ausland kommen um dann hier eine Ausbildung zu beginnen? Dann kann er die doch in seiner Heimat machen oder nicht?
Kannst du mir das noch Mal plausibel erklären?
Warum sollte jemand deutsch lernen und eine Ausbildung hier erwerben, wenn der Hauptgrund nicht "hier leben wollen" ist?
Selbstverständlich sollte einen Eignung und Motivation für diesen Beruf bestehen, aber das allein kann es ja nicht sein.

Ich bin dir dankbar,.dass du mir hier antwortest und helfen
wilst aber ich zweifle für dieses Thema.ein bisschen deine Expertise an,.nachdem du schon nachweislich völlig falsche Dinge behauptet hast(siehe Rückkehrbereitschaft bei FSJ)
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SimonB
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Antwort #9 - 18.12.2021 um 11:27:29
 
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:
Au Pair und FSJ scheiden aus, da  ein Kindernachzugsvisum vor einem Jahr abgelehnt wurde.

Bitte hier nochmal prüfen: Ihr wolltet voriges Jahr den "Kindernachzug". Habt aber Au pair und/oder FSJ als Grund für den Antrag angegeben?
FZF als Kindernachzug geht nur für Minderjährige, die aber können kein Au pair oder FSJ machen.
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:
wäre ist es rechtlich und tatsächlich möglich ein Visum für einen Sprachkurs in D zu beantragen mit der Begründung danach eine Ausbildung zu absolvieren?

Ja, das ist möglich. Antragstellungen sind immer erlaubt. @reinhard wies darauf hin, dass die Tochter sich möglichst nicht in eurem Bundesland bewerben sollte.

JaySim schrieb am 17.12.2021 um 17:55:44:
Nein, das ist (leider) völlig falsch
Nein, das ist nicht falsch.
Was genau hattet ihr vor einem Jahr beantragt?

JaySim schrieb am 17.12.2021 um 21:37:20:
Hier kann man dann "mit offenen Karten spielen" und zugeben, dass der Wunsch weshalb sie nach D kommen will auch der Wunsch ist im Land ihrer Mutter zu leben.

Dann erkennt die Visastelle genau wieder, was der Grund der Einreise ist.

Deshalb erneut der Hinweis von @reinhard:
reinhard schrieb am 17.12.2021 um 21:46:24:
Hier leben wollen ist kein Grund, eher im Gegenteil, und sollte auch nicht angeführt werden.


Ebenso sollte nicht angegeben werden, dass die Arme dort in Indien nun niemanden mehr hat.
Und dass sie dort nicht konzentriert lernen kann, ist ebenso kontraproduktiv.




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lottchen
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Antwort #10 - 18.12.2021 um 11:43:57
 
Na ja, das Mädel wollte über FZF als Minderjährige nach D kommen. Und das wurde abgelehnt. Warum eigentlich? Wegen fehlendem C1? War der Vater damals schon verstorben? War sie damals schon allein? Wurde damals remonstriert? Wurde damals alles versucht, dass sie doch dieses Visum bekommt? Als Minderjährige hätte sie doch die besseren Möglichkeiten gehabt ein Visum zu bekommen.

Und noch was: Wenn eine Ausbildung geplant ist würde ich als Erstes mal ihren Schulabschluß aus Indien in D anerkennen lassen. Damit man auch was in der Hand hat das zeigt, dass sie eine der Voraussetzungen für eine Ausbildung erfüllt.
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erne
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Antwort #11 - 18.12.2021 um 12:01:13
 
Was Reinhard meinte ist:
es gibt im AufentG verschiedene Gründe, die man aufführen kann, um ein Visum und dann ggf. auch eine AE zu bekommen.
Das sind z.B. FZF, Ausbildung, Studium, Arbeit, Business, Besuch etc.  ... steht genau im AufenthG
"in D leben" ist aber nicht dabei, für diesen Grund gibt es kein Visum. Punkt.
Das z.B. bei FZF der eigentliche Grund natürlich der ist, in D (mit der Familie) zu leben, bestreitet und diskutiert keiner (ausser dir)

Gibt sie bei ihrem Sprachvisumantrag als Grund an, dass sie in D leben will, muss er abgelehnt werden
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Antwort #12 - 18.12.2021 um 12:10:42
 
... und zum Leben-Wollen in Deutschland:

Es gibt junge Menschen aus Indien oder anderen Ländern, die später den Betrieb ihrer Eltern übernehmen wollen. Zur Vorbereitung machen sie eine Ausbildung in Deutschland, manchmal arbeiten sie hier noch ein paar Jahre, und wenn die Eltern 60. Geburtstag haben, gehen sie zurück.

Bei Ausbildung und Studium ist es so, dass rund ein Drittel hier bleiben und rund zwei Drittel zurückgehen – aber vielleicht später dann wieder im Ausland arbeiten.

Bei jedem Visumantrag sollte man sich ausschließlich auf das konzentrieren, was man beantragt. Wenn man das gar nicht wirklich will, sondern was anderes, fällt das oft auf.
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Antwort #13 - 18.12.2021 um 12:43:58
 
Also ich Stelle nochmal einiges klar:

Sie hat als 17jährige ein Kindernachzugsvisum gestellt. Würde abgelehnt wegen fehlenden C1 und angeblicher Nicht Sicherung der LU. Remonstration läuft noch. Besondere Härte wird von der AV trotz unerwarteten Tod im Dez 19 des Vaters und schwieriger Lebensverhältnisse nicht erkannt. die Hürde ist so hoch, dass das sowieso nie jemand erreicht. Chancen auf erfolgreiche Remonstration daher: 0.01%


Suche nach neuer Option:

Konsulat kennt ihre schwierigen Lebensverhältnisse nun und ihren Wunsch zur Mama zu ziehen. Au pair oder FSJ Visum würde daher abgelehnt werden weil keine glaubhafte Rückkehrbereitschaft etc

Das müsste allen doch soweit einleuchten.

Option Ausbildung:

Sie macht Grade in Indien eine OTA Ausbildung im Krankenhaus. Wenn sie.hier jetzt eine Pflegeausbildung beginnen würde wäre das durchaus nachvollziehbar und einen Motivation begründbar. Das sie gerne in das Land ihrer Mama will und das sie es.svhwer hat das wissen die sowieso schon. Zeugnisse sind Grad aufm Postweg und werden dann anerkannt.



Wir sind verzweifelt,.was.sollen wir machen und das Mädchen jetzt hier nach D zu holen langfristig?

Ich arbeite übrigens selber mit jungen Ausländern. Die meisten von denen kommen über Au Pair. Aus Georgien, Tadjikistan, Kolumbien, Kasachstan,Albanien etc die bleiben zu 99.9% alle in D.
Au Pair-->FSJ-->Ausbildung

Und ich halte es für völlig.l absurd seinen Wunsch nach D zu ziehen verheimlichen zu müssen. Selbstverständlich reicht das als alleinige Motivation nicht aus. Aber warum sonst sollte.man Grade in D sonst eine Ausbildung machen wollen
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Antwort #14 - 18.12.2021 um 14:14:54
 
Statt mit C1 nur mit A1 das Visum als "Kind" zu bekommen ist nicht völlig unmöglich wie man an diesem Thread sieht. Obwohl es aber eine Ermessensentscheidung ist:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1508788398/0

Aber egal welches Visum sie sonst beantragt - die Botschaft wird bei JEDEM Antrag vermuten, dass einziges Ziel des Visums ist nach D zu gelangen. Um jeden Preis. Ich kann hier nichts raten (außer alle Kraft jetzt erst einmal in die Remonstration zu stecken).

Der Halbbruder in D ist Dein Kind? Aber nicht das Kind von Dir und Deiner Frau?
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