JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:Au Pair und FSJ scheiden aus, da ein Kindernachzugsvisum vor einem Jahr abgelehnt wurde.
Bitte hier nochmal prüfen: Ihr wolltet voriges Jahr den "Kindernachzug". Habt aber Au pair und/oder FSJ als Grund für den Antrag angegeben?
FZF als Kindernachzug geht nur für Minderjährige, die aber können kein Au pair oder FSJ machen.
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:wäre ist es rechtlich und tatsächlich möglich ein Visum für einen Sprachkurs in D zu beantragen mit der Begründung danach eine Ausbildung zu absolvieren?
Ja, das ist möglich. Antragstellungen sind immer erlaubt. @reinhard wies darauf hin, dass die Tochter sich möglichst nicht in eurem Bundesland bewerben sollte.
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 17:55:44:Nein, das ist (leider) völlig falsch
Nein, das ist nicht falsch.
Was genau hattet ihr vor einem Jahr beantragt?
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 21:37:20:Hier kann man dann "mit offenen Karten spielen" und zugeben, dass der Wunsch weshalb sie nach D kommen will auch der Wunsch ist im Land ihrer Mutter zu leben.
Dann erkennt die Visastelle genau wieder, was der Grund der Einreise ist.
Deshalb erneut der Hinweis von @reinhard:
reinhard schrieb am 17.12.2021 um 21:46:24:Hier leben wollen ist kein Grund, eher im Gegenteil, und sollte auch nicht angeführt werden.
Ebenso sollte nicht angegeben werden, dass die Arme dort in Indien nun niemanden mehr hat.
Und dass sie dort nicht konzentriert lernen kann, ist ebenso kontraproduktiv.