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ABH verweigert Reisepaß für Baby (Gelesen: 5.585 mal)
traute
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Antwort #15 - 16.01.2022 um 09:39:38
 
Die Eltern haben jetzt einen Termin zur Anhörung für das Baby beim Bundesamt bekommen. Sie müssen beide erscheinen und wissen nicht, was sie dort genau sagen sollen.
Beim 1. Kind war das nicht so. Deshalb sind sie jetzt verunsichert. Welchen Rat habt ihr?
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dgstein
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Quod non est in actis
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Antwort #16 - 16.01.2022 um 10:58:00
 
Hallo,

traute schrieb am 16.01.2022 um 09:39:38:
Sie müssen beide erscheinen und wissen nicht, was sie dort genau sagen sollen. [...] Welchen Rat habt ihr?

mein Ratschlag: wahrheitsgetreue Angaben machen sich bei einer Anhörung immer gut.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 16.01.2022 um 11:32:02
 
dgstein schrieb am 16.01.2022 um 10:58:00:
Hallo,

mein Ratschlag: wahrheitsgetreue Angaben machen sich bei einer Anhörung immer gut.



Das ist wohl selbstredend. Das Baby ist in DE geboren und nicht geflohen. Was sollen denn die Eltern als Fluchtgrund des Kindes angeben?
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Antwort #18 - 16.01.2022 um 14:17:30
 
Das hast Du doch selbst geschrieben.

Wenn ein Behördenmitarbeiter eine  inhaltlich sinnfreie Frage stellt - muss keine sinnfreie Antwort gegeben werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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traute
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Antwort #19 - 16.01.2022 um 14:42:46
 
Wer soll denn diesen ganzen Unsinn verstehen? Und wofür der Aufwand, wenn es auch anders geht. Der Mann muß einen Tag Urlaub nehmen, die ganze Familie morgens um 9 h beim Bundesamt sein, also etliche km  mit dem Zug fahren, und das in Corona Zeiten....
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reinhard
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Antwort #20 - 16.01.2022 um 15:19:31
 
traute schrieb am 16.01.2022 um 14:42:46:
Wer soll denn diesen ganzen Unsinn verstehen? Und wofür der Aufwand, wenn es auch anders geht. Der Mann muß einen Tag Urlaub nehmen, die ganze Familie morgens um 9 h beim Bundesamt sein, also etliche km  mit dem Zug fahren, und das in Corona Zeiten....


Falls es um das BA Neumünster geht: Bei einer anderen Eritreerin aus Lübeck ging es jetzt gerade darum, dass sie ein Mädchen bekommen hatte. Das BAMF hast sie eine Stunde lang über die Strafbarkeit der Beschneidung (GFM) in Deutschland informiert. Sie hat zugesagt, in Deutschland auf ihr Kind aufzupassen – allerdings auch gesagt, dass sie das Gleiche für Eritrea nicht garantieren kann.
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