Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ? (Gelesen: 3.062 mal)
Themen Beschreibung: Kinderpass
Türkisch
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
09.12.2021 um 15:18:47
 
Hallo,

jetzt habe ich folgende frage

meine tochter geboren 2010 in Deutschland hat durch die Geburt im Bundesgebiet die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen da ich die mutter, die niederlassungserlaubniss zu der zeit hatte.

2012 bin ich mit meiner Tochter in die Türkei gereist und bin hier geblieben.
Also hat meine tochter in deutschland keine schule besucht und auch kann sie momentan nicht so gut deutsch, wird natürlich nachgeholt.

2016 ist ihr Reisepass abgelaufen und ich weiss jetzt nicht ob die Deutsche Staatsangehörigkeit noch im bestehen ist ?

Kann es sein das ihr die D-Staatsangehörigkeit entzogen worden ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #1 - 09.12.2021 um 15:40:53
 
Nein, die Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden.

Da gibt es nur ganz, ganz seltene Ausnahmen, und die nur für Erwachsene.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Türkisch
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #2 - 09.12.2021 um 16:13:20
 
Also dann ist meine Tochter doppelte Staatsbürgerin?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #3 - 09.12.2021 um 17:20:58
 
Türkisch schrieb am 09.12.2021 um 16:13:20:
Also dann ist meine Tochter doppelte Staatsbürgerin?


Du musst hier die Informationen geben. Ich kenne Deine Tochter nicht.

Möglicherweise hat sie eine zweite oder auch dritte Staatsangehörigkeit. Ich weiß aber nicht welche, und ich weiß nicht, ob sie die anderen noch hat oder sie verloren hat.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Türkisch
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #4 - 09.12.2021 um 20:34:29
 
Ja ich habe damals erst die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und danach die türkische und sie hat jetzt wohl die beiden oder ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #5 - 09.12.2021 um 21:42:20
 
Ich glaube, das sollten wir nicht vertiefen. Ich vermute, sie hat beide Staatsangehörigkeiten mit der Geburt laut Gesetz erworben – Du hast sie dann beim Standesamt und beim Konsulat angemeldet.

Hättest Du etwas "beantragt", wie Du schreibst, könnte es tatsächlich sein, dass man mit dem Antrag eine andere Staatsangehörigkeit verliert. Aber in diesem Fall hat die Tochter das mit der Geburt bekommt, Du hast den Behörden nur mitgeteilt, dass das Baby jetzt da ist. Und die Behörde hat bestätigt, dass sie "deutsch" und "türkisch" ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #6 - 10.12.2021 um 06:55:43
 
reinhard schrieb am 09.12.2021 um 21:42:20:
Hättest Du etwas "beantragt", wie Du schreibst, könnte es tatsächlich sein, dass man mit dem Antrag eine andere Staatsangehörigkeit verliert.

Nicht nach den hier im Thema bekannten Fakten.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Türkisch
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #7 - 10.12.2021 um 08:49:05
 
Also ich habe mit dem zuständigen Amt telefoniert und die sagte zu mir da meine Tochter nicht 8 Jahre im Bundesgebiet gelebt hat und ein Optionspflichtiges deutsches Kind ist, hat sie kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das wirklich so??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #8 - 10.12.2021 um 14:35:58
 
Lies bitte selbst mal im StAG nach.

Für diesen Fall relevant sind § 4 Abs. 3 und § 29 StAG.


Und dann geht es um genaue Formulierungen:
Wenn ein Kind, das die deutsche StAng nach § 4 Abs. 3 erworben hat, nicht 8 Jahre (vor dem 21. Geburtstag) im Inland gelebt hat, dann ist es optionspflichtig.

Das heißt nicht, dass es kein Recht auf die deutsche StAng hat, sondern es muss sich dann entscheiden, ob es die deutsche oder die andere(n) StAng behalten will.

Keinesfalls lässt sich aus diesen Bestimmungen ableiten, dass Kind die deutsche StAng nach 8 Jahren Auslandsaufenthalt verliert.

Ab § 17 kannst Du nachlesen, was alles zum Verlust der deutschen StAng führen kann.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #9 - 10.12.2021 um 16:08:48
 
Türkisch schrieb am 10.12.2021 um 08:49:05:
Also ich habe mit dem zuständigen Amt telefoniert und die sagte zu mir da meine Tochter nicht 8 Jahre im Bundesgebiet gelebt hat und ein Optionspflichtiges deutsches Kind ist, hat sie kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das wirklich so??


Das Kind ist ja noch nicht 18 Jahre alt. Erst dann muss es sich vielleicht entscheiden, und dann hat es immer noch drei Jahre Zeit.

Solange ist es ein deutschen Kind, bekommt einen Pass und darf natürlich nach Deutschland reisen. Wenn das Kind 17 Jahre alt ist, sollte es sich mal erkundigen, wie das Gesetz aktuell ist. Wir haben seit vorgestern einen neue Regierung – es ist möglich, dass Teile der Gesetze noch verändert werden. Dann ist es besser, sich aktuell zu informieren, wenn es soweit ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Türkisch
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #10 - 14.12.2021 um 17:06:03
 
Heute habe ich den Geburtenregister mit allen Hinweisen erhalten und da steht eindeutig
Staatsangehörigkeit: deutsch nach § 4Abs. 3 StAG

Also klappt es mit der Ausstellung des Kinderreisepasses von der Botschaft ?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #11 - 14.12.2021 um 17:20:30
 
Ob das dort eingetragen ist oder nicht, ist nicht das Entscheidende.

Entscheidend ist: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, hat Dein Kind die deutsche StAng kraft Gesetzes erworben. Nicht etwa aufgrund eines Verwaltungsaktes.

Aber natürlich sollte das Vorliegen sowohl eines alten Kinderreisepasses als auch dieses Eintrags im Geburtenregister denkbare Fragen zu verringen.
Die Frage, was im Geburtenregister eingetragen ist, ist z.B. beantwortet.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Türkisch
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #12 - 24.12.2021 um 15:54:38
 
Hallo da bin ich wieder, heute habe ich dir Wohnung verlassen und mein Mann ist natürlich ausgerastet jetzt erpresst er mich und ich will so schnell wie möglich nach Deutschland kann ich irgendwie ein Eilverfahren in der Botschaft beantragen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Antwort #13 - 24.12.2021 um 16:59:59
 
Türkisch schrieb am 24.12.2021 um 15:54:38:
Hallo da bin ich wieder, heute habe ich dir Wohnung verlassen und mein Mann ist natürlich ausgerastet jetzt erpresst er mich und ich will so schnell wie möglich nach Deutschland kann ich irgendwie ein Eilverfahren in der Botschaft beantragen ?


Nein, die Botschaft hat damit nichts zu tun. Dort werden alle Passanträge und Visumanträge nacheinander bearbeitet.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema