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Aufenthaltserlaubnis der Großeltern mit französischem Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.085 mal)
Chris2701
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i4a rocks!


Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis der Großeltern mit französischem Aufenthaltstitel
06.12.2021 um 16:15:24
 
Hallo liebe Mitglieder,

ich habe folgenden Fall. Die Großeltern eines Freundes (marokkanische Staatsangehörige) mit einem französischen Daueraufenthaltstitel sind pflegebedürftig und wohnen nun seit längerem bei den Eltern meines Freundes in Deutschland. Der Wohnsitz wurde vor kurzem in der Behörde angemeldet. Nun meldet sich die Behörde weshalb sie sich nach 60 Tagen immer noch dort befinden. Die Eltern meines Freundes wollen die Großeltern pflegen und bei sich zu Hause auf Dauer aufnehmen. Krankenversicherung als auch der Lebensunterhalt sind gesichert.

Welchen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben die Großeltern in Deutschland? Wird das ein Familiennachzug nach Aufenthaltsgesetz aus Frankreich oder nur eine Umwandlung eines französischen Daueraufenthalts in eine Deutsche?

Vielen Dank im Voraus für den Rat

Gruß
Chris

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Petersburger
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Beiträge: 6.383

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.12.2021 um 20:00:33
 
Der Freund hat welche StAng?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Chris2701
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i4a rocks!


Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.12.2021 um 20:28:10
 
Der Freund als auch die Eltern des Freundes sind Deutsche Staatsangehörige.
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engelchen+
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.12.2021 um 21:31:59
 
Haben die Großeltern die "Carte de résident de longue durée-UE"?
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Chris2701
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i4a rocks!


Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 06.12.2021 um 22:18:18
 
Ich muss ihn fragen und gebe dann eine Rückmeldung ich gehe aber davon aus, dass die beiden Großeltern diesen französischen Aufenthaltstitel haben. Gehe ich davon aus, dass wenn Sie diesen haben einen Titel nach §38 AufenthG beantragen können? Ansonsten wohl §36 Abs.2 ?
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