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Welches Visum um nach Deutschland zu kommen? (Gelesen: 3.332 mal)
Carmedau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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28.11.2021 um 14:37:12
 
Hallo Zusammem,

ich wurde auf dieser Seite angewiesen und wende mich an euch, weil ich das Problem habe, dass ich ständig von links nach rechts geschickt werde und keiner kann mir so richtig helfen kann. Im Internet steht auch vieles verwirrendes drin, weil überall was anderes steht.
Mein Anliegen :
Ich habe einen brasilianischen Mann (33) vor einem Jahr kennengelernt. Und er hat sich entschieden nach Deutschland auszuwandern und sein Leben hier neu anzufangen.
Die Frage ist nur, welches Visum das passende ist. Denn sobald ich sämtliche Formulare mir anschaue, gibt es so viele Voraussetzungen die er erfüllen muss.
Einen Arbeitsvisum bekommt er anscheinend nur wenn er eine Fachkraft ist und schon eine Arbeitsstelle angeboten bekommen hat. (stimmt das?) Er hat in Brasilien studiert, aber nie in dem gearbeitet was er studiert hatte. Zur Info : Er möchte hier auch nicht nochmal studieren gehen. Die Zeugnisse anerkennen zu lassen, wissen wir nicht, ob es uns was bringt, dass er als "Fachkraft" arbeiten kann. Wenn er eigentlich keine Praxis hat.
Er würde sich in allem stürzten, meinet wegen zum Beispiel auch im Lager in einer Spedition. Ich denke da sind die Möglichkeiten einfacher reinzukommen.
Wir sahen auch einen Sprachvisum, da wiederrum muss es ein Vollzeit (Intensiv) Kurs sein und, was natürlich kein Problem wäre, nur lese ich dann immer wieder, dass er dann nicht arbeiten gehen darf. Wo anders las ich, dass er doch arbeiten kann. (auch sehr verwirrend) Auch wenn er genügend Geld hätte, um sich selbst zu finanzieren, ist es auf jeden Fall ein Vorteil wenn er hier in Deutschland arbeiten könnte. Wiederrum las ich auch, dass er einen Rückticket mitbuchen soll, wenn er den Kurs machen will. (Muss er das wirklich?) Und wiederrum las ich auch, dass der Kurs nur für die ist, die danach studieren gehen wollen. Und von einem Sperrkonto war auch die Rede. Also wie gesagt, ich finde es alles ein wenig in die irre führend.
​​​​​​Einfach gesagt, wir hätten nur gewollt, dass er legal her kommen kann, über einen längeren Zeitraum, sich integriert, eine Wohnung findet, arbeitet und die Sprache lernt. Aber irgendwie ist es total schwierig umzusetzen. Und wir wissen auch nicht mehr weiter. Er schrieb auch in Brasilien die Botschaft an. Es vergingen über 3 Wochen und bis jetzt kam keine Antwort zurück.
Es gestalt sich anscheinend deutlich schwieriger als gedacht.

Ich hoffe das ihr uns helfen könnt bei unserem Anliegen.
Über jede Antwort würde ich mich sehr freuen.
​​​​​
Liebe Grüße Carmen
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Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.11.2021 um 15:25:47
 
Wartet am besten bis voraussichtlich mitte nächsten Jahres, denn dann gibt es eine komplett überarbeitete Migrations- und Integrationspolitik und das Einwandern wird einfacher. Das von dir angesprochene Arbeitsverbot würde dann auch wegfallen.

https://www.dw.com/de/koalitionsvertrag-die-wichtigsten-ziele-der-neuen-regierun...
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SimonB
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Antwort #2 - 28.11.2021 um 16:26:28
 
Carmedau schrieb am 28.11.2021 um 14:37:12:
Und er hat sich entschieden nach Deutschland auszuwandern und sein Leben hier neu anzufangen.

Warum will er nach D auswandern? Warum will er ein neues Leben in D beginnen?

Carmedau schrieb am 28.11.2021 um 14:37:12:
Er schrieb auch in Brasilien die Botschaft an.

Was hat er denn der Botschaft geschrieben? 3 Wochen ist übrigens überhaupt keine *Wartezeit*.

Carmedau schrieb am 28.11.2021 um 14:37:12:
das ihr uns helfen könnt bei unserem Anliegen.

Welches Anliegen hast du?

Dass sich schon Mitte nächsten Jahres wegen des Regierungswechsels  in D.  vieles vereinfacht, dürfte eher in die Welt der Märchen gehören. Das und Zukunfts-Politik gehören nicht hier her.
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reinhard
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Antwort #3 - 28.11.2021 um 16:48:27
 
Er muss sich erst entscheiden, was er will.

Es gibt verschiedene Zwecke für einen Aufenthalt in Deutschland. "Hier leben wollen" gehört nicht dazu. Was geht, ist:

- Familie: Heiraten
- Arbeiten: Fachkraft mit anerkanntem Abschluss
- Studieren: mit Abitur, Zulassung und Sprachkurs vorher
- Freiwilligendienst: Au-Pair, Freiwilliges Soziales Jahr oder ähnliches mit Arbeitsvertrag.

Sobald er weiß, was er will, können wir hier auch den passenden Visumantrag dafür finden.

Er kann sonst visumfrei zum Besuch kommen (bis 90 Tage), aber ohne hier zu arbeiten. Er kann sich dann aber hier informieren oder auch bewerben.
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Carmedau
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Antwort #4 - 29.11.2021 um 08:48:37
 
Danke an allen, für eure Antworten.
Wie gesagt, wir haben uns vor einem Jahr kennengelernt. Wir wollen es als Paar angehen. Deswegen möchte er her kommen. Denn auf Dauer ist eine Fernbeziehung nicht machbar.
Naja, 3 Wochen finde ich schon lange, wenn ich darauf warte, dass ich loslegen kann und noch auf Antworten warte, finde ich es etwas lange.
Er hatte auch wegen dem Visum gefragt, welches in Frage komme würde.
Mein Anliegen ist, zu wissen welches Visum geeignet ist, damit er sich hier ein Leben aufbauen kann und hier bleiben kann.
Ich denke an den Sprachvisum, aber da sind mir auch noch viele Fragen offen. Zwecks Sperrkonto, Rückticket, arbeiten können....

Danke euch
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erne
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Antwort #5 - 29.11.2021 um 09:08:26
 
Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 08:48:37:
Er hatte auch wegen dem Visum gefragt, welches in Frage komme würde.

Was in Frage kommt, entscheidet er allein.

Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 08:48:37:
Wir wollen es als Paar angehen. Deswegen möchte er her kommen.

da geht nur mit einer Eheschliessung.

Alternativ: er kommt her mit einer Arbeitserlaubnis und so nebenbei seid Ihr ein Paar,
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Carmedau
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Antwort #6 - 29.11.2021 um 09:59:00
 
Eheschließung kommt erstmals nicht in Frage. Auch wenn das natürlich die einfachste Lösung wäre.
Die Arbeitserlaubnis wäre natürlich das sinnvollste, nur wie bekommt er die? Voraussetzungen?

Gruß
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lottchen
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Antwort #7 - 29.11.2021 um 10:19:25
 
Er spricht kein deutsch. Überhaupt nicht? Er hat zwar einen Hochschulabschluß, aber will nicht auf dem Gebiet arbeiten. Er hat keine weitere abgeschlossene Ausbildung, die für D wertvoill sein könnte. Er will nicht in D studieren. Was könnte er denn dann in D arbeiten? Als Hilfsarbeiter in einem Lager bekommt er kein Visum. Was glaubst Du denn, warum die Menschen aus Nicht-EU-Ländern alle in Weißrußland, Griechenland, Italien usw. an der Grenze stehen oder sich ins Wasser begeben um in die EU zu gelangen? Weil sie keine Chance auf ein Visum haben.      

Vielleicht mal das hier lesen:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/visumlangzeitaufenthalte/1053
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Die drei im Link fehlenden Ziffern gleich im Browser mit einfügen, dann bist Du gleich auf der richtigen Seite.
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Carmedau
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Antwort #8 - 29.11.2021 um 10:56:21
 
Nein, er kann bis auf einige Wörter kein Deutsch. Ich denke, auch wenn er einen Hochschulabschluss hat, wer soll ihn einstellen? Er hat ja keine Erfahrung in dem Gebiet was er studiert hatte.
Deswegen sagte er, er würde alles an Arbeit machen, was er bekommen würde und natürlich auch an einen Sprachkurs teilnehmen.
Ja, ich verstehe was Du meinst. Es ist natürlich schwierig.
Gruß
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reinhard
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Antwort #9 - 29.11.2021 um 11:44:54
 
Dann sollte er sich auch überlegen, in Brasilien Deutsch zu lernen, damit er schon mal die Informationen verstehen kann.

"Arbeit" ist ein weites Feld:

Es gibt da den Bundesfreiwilligendienst, da muss er Deutsch können und so viel Interesse zeigen, dass ihn jemand nimmt.

Es gibt "richtige" Arbeitsstellen: Da muss er erst seine Ausbildung oder Qualifikation anerkennen lassen (bei www.anerkennung-in-deutschland.de findet er alles dazu), dann ausreichende Sprachkenntnisse haben, dann das Visum beantragen.

Herkommen, um die Sprache zu lernen, ist nicht ganz einfach. Da wird immer gefragt, warum er die Sprache nicht einfach lernt, das geht auch in Brasilien. Und wenn wegen der Pandemie die Sprachkurse nicht in Präsenz stattfinden, gibt es überhaupt keine Begründung mehr für ein Visum.
Eure Beziehung zählt aufenthaltsrechtlich nicht.

Einfacher ist ein Sprachkursvisum, wenn das für etwas Bestimmtes in Deutschland gedacht ist, was auch so im Aufenthaltsgesetz steht. Du stehst nicht im Gesetz, aber z.B. ein Studium. Dann müsste er das aber konkret belegen, dass er etwas studieren will und kann ("bedingte Zulassung" der Uni vorlegen).
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Antwort #10 - 29.11.2021 um 11:51:12
 
Vielleicht wäre das wirklich was für ihn. Vorteil wäre dass die Krankenversicherung bezahlt werden würde.
https://life-in-germany.de/bfd-fur-auslander-in-deutschland/

Aber auch dafür müsste er erst mal in Brasilien grundsätzliche Deutschkenntnisse erwerben.
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SimonB
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Antwort #11 - 29.11.2021 um 11:53:39
 
Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 10:56:21:
er würde alles an Arbeit machen, was er bekommen würde

Er würde ja nichts bekommen, weil er gar nicht erst ein Einreise-Visum erhält.

Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 10:56:21:
natürlich auch an einen Sprachkurs teilnehmen.

Er kann nicht an einem Sprachkurs in D teilnehmen, weil er gar nicht erst ein Einreise-Visum erhält.
Er könnte evtl. in Brasilien an einem Sprachkurs -deutsch- teilnehmen. Das ist vielleicht auf lange Sicht von Vorteil.

Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 08:48:37:
Wir wollen es als Paar angehen.
Das erkennt keine Visa-Stelle an.

Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 08:48:37:
Denn auf Dauer ist eine Fernbeziehung nicht machbar.
Ist es denn schon eine?  Sobald die Pandemie es erlaubt, könntest du als Touristin nach Brasilien reisen, ebenso könnte er als Tourist nach D einreisen. Das entschärft evtl. die Fernbeziehung? Oder stellt sie auf festere Füße?

Carmedau schrieb am 29.11.2021 um 08:48:37:
Er hatte auch wegen dem Visum gefragt, welches in Frage komme würde.
Solche Fragen beantwortet die Botschaft gar nicht. Weder nach 3 Wochen noch später. Die Botschaft ist keine Beratungsstelle.

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Antwort #12 - 29.11.2021 um 12:50:49
 
SimonB schrieb am 29.11.2021 um 11:53:39:
Er würde ja nichts bekommen, weil er gar nicht erst ein Einreise-Visum erhält.


Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Aufenthaltsverordnung § 41
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

(2) Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in
§ 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben wollen.

(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird
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« Zuletzt geändert: 29.11.2021 um 13:04:12 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #13 - 29.11.2021 um 13:15:59
 
Saxonicus schrieb am 29.11.2021 um 12:50:49:
können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.

Danke für den Hinweis.

Dann kann die Fragestellerin das dem Brasilianer mitteilen.
Das mit dem Aufenthalt kann er dann hier in D regeln.
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Antwort #14 - 29.11.2021 um 13:25:59
 
Danke für diesen Hinweis Saxonicus..
Grüße
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