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Fragen u.a. zur 18 monatigen Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 974 mal)
Saulgoodman
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i4a rocks!


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26.11.2021 um 15:15:13
 
Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und wollte mich für meine Freundin hier ein wenig mit anderen austauschen, die vielleicht Tipps haben oder in einer ähnlichen Situation sind.

Meine Freundin ist aus dem Iran und hat gerade ihr Studium abgeschlossen in der Filmproduktions-Sparte. Jetzt hat sie ein 18 monatiges Visum zur Arbeitssuche bekommen. Nun ist es so, dass sie sich noch nicht sicher ist, wo sie arbeitet, da es in dem Bereich oft in anderen Ländern mehr Möglichkeiten gibt (z. B. Frankreich, Kanada, UK, Irland).

Dazu haben wir nun ein paar Fragen, damit wir uns ein wenig drauf einstellen können, was auf uns zukommen könnte - wir sind beide etwas überfordert, wie so etwas es abläuft. Vor allem weil es in diesem Job nicht sicher ist, wo sie arbeitet und für wie lange, ist es sehr schwer langfristig zu planen. (sorry wenn es z.T. etwas dumme Fragen sind, wir sind nur etwas verunsichert…)

Ich habe daher hier ein paar Fragen zusammengestellt, vielleicht hat der/die ein oder andere hier schon Erfahrungen zu einer oder mehreren Fragen und kann uns ein paar Tipps oder Hinweise geben, auf die wir achten sollten. Ich bin für jede kleine Info dankbar. Vielleicht hat jemand ja auch Bekannte oder so, die in einer ähnlichen Situation sind. 😊

Manchmal bekommen wir nämlich nicht ganz klare Antworten vom Bürgerbüro hier oder auch online keine eindeutigen Infos zu den Themen.

1) Zählt sie in diesen 18 Monaten offiziell als EU Bürger? In manchen Ländern macht dies nämlich ein Unterschied wenn es um ein Visum zur Arbeit oder Praktikum geht

2) Stimmt es, dass wenn sie in der Zeit des 18 monatigen Visums, 6 Monate oder länger im Ausland arbeitet, ihr Visum in DE erlischt? Könnte man dieses Visum erneut beantragen ohne weitere Probleme? Ist damit 6 Monate am Stück angedacht, oder die Gesamtzeit innerhalb der 18 Monate?

3) Macht es in ihrem Fall Sinn, sich für eine Blue Card zu bewerben? Wenn man in dieser Branche anfängt, ist in den ersten Jahren die „Mindestgehaltsgrenze von 56.800 Euro“ nicht unbedingt sicher, da sie anfangs vermutlich eher Praktika oder auch verschiedene kleine Jobs in verschiedenen Studios machen wird

4) Wenn sie von Deutschland aus „Remote“ für ein Studio arbeitet, welches z.B. in London ist. Zählt dies als „Arbeit in DE“ für ihr Visum?

5) Ganz allgemein – wie schwer ist es für eine Iranerin (mit abgeschlossenem Studium in Teheran und Deutschland) eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen? Gibt es auch Szenarien, in der sie quasi wieder „abgeschoben“ werden könnte? Die Angst besteht bei ihr nämlich, gerade wegen der unsicheren Branche und weil sie nicht in den Iran zurück will (aus politischen Gründen, aber auch weil die Filmbranche dort sehr restriktiv ist)


Wie gesagt, wir sind dankbar für jegliche Hinweise, Tipps oder auch Erfahrungsberichte – oder auch Verweise auf Beratungsstellen o.ä. 😊

LG
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 26.11.2021 um 16:06:38
 
Sie hat kein Visum sondern eine AE, oder? Ist ein himmelweiter Unterschied.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
Ich nehme an nach §20 (3) 1. ?

zu 1.) natürlich nicht, sie wechselt ja nicht ihre Staatsangehörigkeit

Hier mal was zum Erlöschen der AE bei Aufenthalt im Ausland:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/

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Saulgoodman
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 26.11.2021 um 16:19:52
 
lottchen schrieb am 26.11.2021 um 16:06:38:
Sie hat kein Visum sondern eine AE, oder? Ist ein himmelweiter Unterschied.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
Ich nehme an nach §20 (3) 1. ?


Ich war mir mit den Begrifflichkeiten nicht ganz im Klaren, sie meinte es ist ein 18 Monatsvisum - aber ja, es ist wohl nach §20 (3) 1 eine AE zur Job suche

lottchen schrieb am 26.11.2021 um 16:06:38:
Hier mal was zum Erlöschen der AE bei Aufenthalt im Ausland:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/


Ah super danke, das hilft schonmal dazu!
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SimonB
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Antwort #3 - 26.11.2021 um 20:43:08
 
Saulgoodman schrieb am 26.11.2021 um 15:15:13:
Zählt sie in diesen 18 Monaten offiziell als EU Bürger?

Nein. Sie hat einen Aufenthaltstitel von Deutschland für die Arbeitsuche in Deutschland.

Saulgoodman schrieb am 26.11.2021 um 15:15:13:
Stimmt es, 

Das könnte passieren. Falls sie ein befristetes Arbeitsangebot im Ausland erhält, sollte sie auf jeden Fall vorher mit der ABH Kontakt aufnehmen.

Saulgoodman schrieb am 26.11.2021 um 15:15:13:
Macht es in ihrem Fall Sinn,

Nein, denn eine Voraussetzung ist  das Gehalt.

Saulgoodman schrieb am 26.11.2021 um 15:15:13:
Wenn sie von Deutschland aus „Remote“

Der AT gilt für die Arbeitsuche in D.

Saulgoodman schrieb am 26.11.2021 um 15:15:13:
Ganz allgemein 

Das lässt sich allgemein nicht sagen.
Aber abgeschoben kann sie nur werden, wenn sie definitiv schon ausreisepflichtig ist, aber nicht ausreist.

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