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Standesamt (Gelesen: 757 mal)
Themen Beschreibung: Standesamt und BAMF Bescheid
Herzlein
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i4a rocks!


Beiträge: 58

köln, Rheinland-Pfalz, Germany
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26.11.2021 um 09:07:45
 
Hallo,
ich habe eine Frage, Darf das Standeamt die Akte bei ABH afördern und reingucken ohne meine Vollmacht, wenn neinen was kann ich dagegen tun?
eine K von mir hat ein Kind bekommen, wollte eine Auszug aus dem Geburtenregister austellen. sie kommt aus Somalia, sie war in somalia nur Islamisch verheiratet, d.h ohne papier, dann hat sie sich scheiden lassen auch ohne Papier.
sie ist nach Deutschland geflüchtet und hat einen anderen Man kennengelernt, und die haben beide ein Kind zusammen erzeugt, sie Will jetzt eine Geburtsurkunde oder eine Auszug  aus dem Geburtenregister haben. der Sachbearbeiter beim Standesamt hat s verweigert eine Geburtsurkunde, obwohl die Vorlage einer Vaterschaftsanerkenneung,  auuszustellen. mit der Begründung , dass sie Laut BAMF Protokoll verheiratet war und keine scheideungsurteil davor liegt. wir haben ihn erklärt , dass um eine islamische Heirat handelt, es wurde leider beim  Standesamt in Somalia nicht Dokumentiert.

kann einen Mitarbeiter einer Behörde an einem BAMF Protokoll reingucken und infos rausholen?
Viele Grüße,
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.214

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Antwort #1 - 26.11.2021 um 23:04:01
 
Herzlein schrieb am 26.11.2021 um 09:07:45:
ch habe eine Frage, Darf das Standeamt die Akte bei ABH afördern und reingucken ohne meine Vollmacht, wenn neinen was kann ich dagegen tun?  


Im Zuge der Amtshilfe wird das gehen, speziell wenn man solche Informationen für eine Urkunde braucht! Tun kannst du dagegen nichts...warum auch? Wenn Informationen für die Ausstellung gebraucht werden, muss der Standesbeamte diese besorgen...das geht sogar bei einer UP noch viel tiefer und weiter als nur beim BAMF nachfragen

https://www.standesbeamte.de/bds/standesbeamte/aufgaben/


Zitat:
Sachbearbeiter beim Standesamt hat s verweigert eine Geburtsurkunde, obwohl die Vorlage einer Vaterschaftsanerkenneung,  auuszustellen. mit der Begründung , dass sie Laut BAMF Protokoll verheiratet war und keine scheideungsurteil davor liegt. wir haben ihn erklärt , dass um eine islamische Heirat handelt, es wurde leider beim  Standesamt in Somalia nicht Dokumentiert.

Was ja auch richtig ist...wenn die Frau laut Akten verheiratet ist, gibt es keine Vaterschaftsanerkennung...dann ist der Ehemann der Vater
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