Hallo,
ich habe eine Frage, Darf das Standeamt die Akte bei
ABH afördern und reingucken ohne meine Vollmacht, wenn neinen was kann ich dagegen tun?
eine K von mir hat ein Kind bekommen, wollte eine Auszug aus dem Geburtenregister austellen. sie kommt aus Somalia, sie war in somalia nur Islamisch verheiratet, d.h ohne papier, dann hat sie sich scheiden lassen auch ohne Papier.
sie ist nach Deutschland geflüchtet und hat einen anderen Man kennengelernt, und die haben beide ein Kind zusammen erzeugt, sie Will jetzt eine Geburtsurkunde oder eine Auszug aus dem Geburtenregister haben. der Sachbearbeiter beim Standesamt hat s verweigert eine Geburtsurkunde, obwohl die Vorlage einer Vaterschaftsanerkenneung, auuszustellen. mit der Begründung , dass sie Laut
BAMF Protokoll verheiratet war und keine scheideungsurteil davor liegt. wir haben ihn erklärt , dass um eine islamische Heirat handelt, es wurde leider beim Standesamt in Somalia nicht Dokumentiert.
kann einen Mitarbeiter einer Behörde an einem
BAMF Protokoll reingucken und infos rausholen?
Viele Grüße,