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Hochzeit in zwei Ländern möglich? Welche Konsequenzen? (Gelesen: 1.982 mal)
Themen Beschreibung: Eheschließung; Recht; Binational
Peter 123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit in zwei Ländern möglich? Welche Konsequenzen?
22.11.2021 um 22:25:16
 
Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben spontan in Ost-Jerusalem nach Sharia-Recht geheiratet, würden aber auch gerne noch in Deutschland für die deutsche Familie heiraten. Wir haben auch schon einen Trauungstermin und alles mit dem Standesamt abgesprochen, nur weiß das Standesamt nicht, dass wir jetzt schon verheiratet sind.
Wisst ihr was die Konsequenzen wären, wenn wir jetzt zusätzlich in Deutschland beim Standesamt heiraten würden?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal für eure Hilfe
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 22.11.2021 um 23:21:41
 
Dazu müsste man erst mal wissen, welche Staatsbürgerschaft Du hast, welche Staatsbürgerschaft Deine Frau hat, welcher Religion ihr beide angehört und dann müsste man klären ob eine in Ost-Jerusalem nach Scharia-Recht geschlossene Ehe bei Eurer Konstellation nach dortigem Recht rechtsgültig ist.Falls ja seit Ihr verheiratet könnt in D nicht nochmal heiraten.
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Peter 123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.11.2021 um 10:23:17
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe einen deutschen Pass, meine Verlobte gilt in D als staatenlos, hat in Israel eine Art Duldung.
Die Ehe nach Sharia-Recht ist rechtsgültig.

Wir können trotzdem nochmal heiraten, weil beide Prozesse gleichzeitig gelaufen sind und die beiden Behörden nichts von der jeweils anderen wissen. Die Frage ist nur was sind die Konsequenzen, wenn wir es machen?

Liebe Grüße
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 23.11.2021 um 12:47:37
 
Ihr seid verheiratet (ich gehe mal davon aus, dass Du das geprüft hast - wenn ich so über Eheschließungen in Israel lese klingt das mehr als kompliziert, noch dazu, falls 2 Religionen verwickelt sind - dazu äußerst Du Dich ja nicht). Um in D heiraten zu können müssen beide Ehepartner ledig sein. Das seid ihr nicht. Folglich macht ihr unrichtige Angaben wenn ihr jetzt behauptet ledig zu sein. Außerdem wärt ihr verpflichtet die Eheschließung beim Einwohnermeldeamt zu melden. Was für Folgen das alles hat wenn ihr das alles ignoriert kann ich nicht sagen. 
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