Ihr Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich gemäß § 51 Abs. 1, 2
AufenthG dann kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen.
§ 51
Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1. Ablauf seiner Geltungsdauer,
2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4. Widerruf des Aufenthaltstitels,
5. Ausweisung des Ausländers,
5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
Astralium_ schrieb am 20.11.2021 um 23:41:40:Gehen wir mal vom schlimmsten aus: die
NE wird einfach gelöscht. Wie schwer wäre es diese wieder zurückzubekommen? Da ich durch meine Geburt alle Voraussetzungen erfülle sollte das ja eig. kein Problem sein (bis auf LU). Oder muss ich dann wieder ganze fünf Jahre warten?
Du müsstest erstmal wieder ein Visum für Deutschland bekommen, um hier einreisen zu können! Das könnte schon schwer werden!
PS. Sprachschulen gibt es auch in Deutschland genug