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Geburtsurkunde und Verkürzung des Namen (Gelesen: 2.388 mal)
Booogie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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17.11.2021 um 20:09:39
 
Hallo Guten Tag:
Fragen zu Verkürzung und somit zu Änderung des Namen und Ausstellung einer Geburtsurkunde für Ausländer in Deutschland, lange hier lebend.
Im 1. Pass war der Name aus 2 Teilen: Vornahme A, Nachname B
Dieser 1. Pass, mit die Einreise in die Bundesrepublik vor mehr als 2 Jahrzenten erfolgte, war seit der Einreise bis 2001 gültig.
2001 hat die Botschaft des Landes in Deutschland einen zusätzlichen Namen als Nachname hinzugefügt: C
Der Vornahme wurde aus den beiden ersten Namen A + B gebildet und C wurde zu Nachanmen.
Da das Ganze Leben der Person sowie vor allem sehr wichtig alle Zeugnisse mit Namen aus dem 1. Pass ( A und B) sind, gibt es immer wieder sehr große Konflikte und vor allem der Name C ist nicht richtig der Name, aufgrund der Diskriminierung in der Botschaft musste die betroffene Person diesen Namen C angeben, damit der neue Pass ausgestellt wurde.
Jetzt wurde die Ausländerbehörde mehrfach aufgefordert, den 3. Namen nur zu streichen und die beiden 1. Namen wie im 1. Pass zu installieren.
Die Ausländerbehörde verlangt aber dazu eine Geburtsurkunde.
Die Botschaft des Landes ist dicht, arebeitet nicht mehr (wegen Taliban).
Fragen:
Kann die Ausländerbehörde tatsächlich den Namen nicht ändern?
Dann: kann ein Ausländer, der in Deutschland lebt so lange lebt, in seiner Stadt im zuständigen Standesamt eine Geburtsurkunde aufgrund des alten Passes, der alte Pass ist vorhanden, erhalten?
Stellen überhaput Standesämter Geburtsurkenden für hier lebenden Ausländer aus? Als Unterlagen wären hier der alte Pass und die Zeugnisse wie Abitur und studium.
Wieso kann die Ausländerbehörde aufgrund des alten Passes den Namen nicht wieder rückgängig machen?  DER ALTE ERSTE PASS MIT DEM RICHTIGEN NAMEN IST VORHANDEN UND IST BEI DER ANWÄLTIN.
Dankeschön.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.11.2021 um 09:05:41
 
Die Namensführung richtet sich nach afghanischem Recht, da kann die ABH nicht nach Lust und Laune Namen ändern.

Da die Person offensichtlich kein Flüchtling i.S.d GFK ist, muss sie auch anhand afghanischer Urkunden nachweisen, dass die Namensführung aktuell nicht zutreffend ist. Und wirklich, wenn der Name seit 2001 stört, kann man sich doch nicht 20 Jahre später die Taliban als Ausrede einfallen lassen.

Für im Ausland geborene Ausländer gibt es keine deutsche Geburtsurkunden (nach erfolgter Nachregistrierung), einzige Ausnahme wäre die Flüchtlingseigenschaft, welche hier nicht vorliegt.

Die Person kann sich auch einbürgern lassen, dann richtet sich der Name nach deutschem Recht und es können Vor- und Nachname bestimmt und Namensteile abgelegt werden. Dann wäre auch eine Nachregistrierung möglich.
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Booogie
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Antwort #2 - 18.11.2021 um 13:30:57
 
Zitat:
Die Namensführung richtet sich nach afghanischem Recht, da kann die ABH nicht nach Lust und Laune Namen ändern.

Da die Person offensichtlich kein Flüchtling i.S.d GFK ist, muss sie auch anhand afghanischer Urkunden nachweisen, dass die Namensführung aktuell nicht zutreffend ist. Und wirklich, wenn der Name seit 2001 stört, kann man sich doch nicht 20 Jahre später die Taliban als Ausrede einfallen lassen.

Für im Ausland geborene Ausländer gibt es keine deutsche Geburtsurkunden (nach erfolgter Nachregistrierung), einzige Ausnahme wäre die Flüchtlingseigenschaft, welche hier nicht vorliegt.

Die Person kann sich auch einbürgern lassen, dann richtet sich der Name nach deutschem Recht und es können Vor- und Nachname bestimmt und Namensteile abgelegt werden. Dann wäre auch eine Nachregistrierung möglich.

Danke für Antwort.
Die Taliban als Ausrede sind nicht der Grund, der Grund ist dass es Erlittenes in Verbindung mit Gesetzen und Behörden in Deutschland gibt und diese Behörden und Gesetze sind Grund für Traumatisierungen und werden gemieden.
Das afghanische Dokument ist dann der 1. Pass, in dem der Name richtig steht. Dieser alte Pass ist Grundlage für Namen. Der alte Pass wurde auf Grundlage der afghanischen Tazikra erstellt und die Einreise erfolgte auch damit.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.11.2021 um 13:52:03
 
Und was ist jetzt falsch? Die Tazkira, der neue Pass, beides?

Dieser unerwünschte Namensbestandteil, ist der tatsächlich vorhanden oder nicht?


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Saxonicus
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Antwort #4 - 18.11.2021 um 14:10:10
 
Booogie schrieb am 17.11.2021 um 20:09:39:
2001 hat die Botschaft des Landes in Deutschland einen zusätzlichen Namen als Nachname hinzugefügt: C

...und warum hast Du das nicht sofort beanstandet und eine Richtigstellung verlangt?

Das fällt Dir erst jetzt nach zwanzig Jahren ein?
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Booogie
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Antwort #5 - 18.11.2021 um 14:54:53
 
Zitat:
Und was ist jetzt falsch? Die Tazkira, der neue Pass, beides?

Dieser unerwünschte Namensbestandteil, ist der tatsächlich vorhanden oder nicht?




Dieser unerwünschte Namensbestandteil besteht und ist und wurde zum Nachnamen.
Alle Zeugniss und Papiere sowie das ganze Leben ist mit dem richtigen Namen.
Der richtige Name ist ein Vorname und ein Nachname.
2001 hat die Botschaft einen 2. Nachnamen haben wollen, weil sie Leute aus der Bevölkerungsgruppe der Paschtunen schikanieren wollten. Die Botschaft ist von den anderen Nationalitäten beherrscht und es ist für sie ein Ding der Unmöglichkeit, dass ein Paschtune hier ist, sie behandeln diese Menschen wie auch dort in Afghanistan.
Daher musste der 3. Name, der kein Name einer Person ist sondern eines Stammes genannt werden, damit der Pass ausgehändigt wird. So heißen viele auf dem Dorf.

Saxonicus schrieb am 18.11.2021 um 14:10:10:
...und warum hast Du das nicht sofort beanstandet und eine Richtigstellung verlangt?

Das fällt Dir erst jetzt nach zwanzig Jahren ein?


der Grund ist dass es Erlittenes in Verbindung mit Gesetzen und Behörden in Deutschland gibt und diese Behörden und Gesetze sind Grund für Traumatisierungen und werden gemieden.
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Booogie
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Antwort #6 - 18.11.2021 um 14:56:10
 
Wieso kann nicht die Ausländerbehörde die elektronische Aufenthaltskarte mit dem alten Namen erstellen und das aufgrund des 1. Passes? Und hier wäre nur und wirklich NR der 3. Name wegzumachen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.11.2021 um 15:02:45
 
Hier geht es nur um eine Geschmacksache, nicht um einen Fehler in der Ausstellung des Passes. Anscheinend soll die Machtübernahme der Taliban hierzu auch als Vorwand dienen, die ABH zu einem entsprechenden Verhalten zu bewegen, schließlich können derzeit ja keine Dokumente ausgestellt werden.

Außerdem kann die ABH sowieso keine afghanischen Namen nach Belieben ändern. Die Forderung nach einer Geburtsurkunde ist völlig nachvollziehbar.

Ansonsten steht es deinem "Bekannten" frei, durch Einbürgerung in den Anwendungsbereich des deutschen Namensrechts zu gelangen.
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Antwort #8 - 18.11.2021 um 15:09:11
 
Machtübernahme der Taliban als Vorwand, ist eine Unterstellung.
Eine Einbürgerung ist mit Aufenthalt nach §25 Abs 4 s 2 nicht möglich.
Genauuuuuuuuuuuso wie hier in der Antwort wird von DERZEIT und DERZEIT gesprochen.
Diese Derzeit wird nicht lange dauern.
UND:
Die Ausländerbehörde droht ihm jetzt schon mit Entzug des Aufenthalts mit dem Satz, MAL ABWARTEN WIE DIE LAGE WIRD.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.11.2021 um 15:13:02
 
Booogie schrieb am 18.11.2021 um 15:09:11:
Machtübernahme der Taliban als Vorwand, ist eine Unterstellung.

Ja ja, schon klar. 20 Jahre vor den bösen traumatisierenden Behörden versteckt, aber urplötzlich Monate nach der Machtübernahme muss der Namen jetzt geändert werden.

Es ist genug. Ciao.
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Booogie
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Antwort #10 - 18.11.2021 um 15:18:02
 
Zitat:
Ja ja, schon klar. 20 Jahre vor den bösen traumatisierenden Behörden versteckt, aber urplötzlich Monate nach der Machtübernahme muss der Namen jetzt geändert werden.

Es ist genug. Ciao.

Achten Sie auf Ihre Wortwahl.
Es gibt viele Frauen, die sich von mehreren Männern auf der straße schwängern lassen und dann solche Kinder bekommen ohne Erziehung und Anstand.
Sie können sich nicht nur hinter Ihrer Unterstellung verstecken sondern auch hinter den Gesetzen, sonst sind Sie ein Nichts!
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Daddy
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Antwort #11 - 19.11.2021 um 08:03:37
 
Ich glaube wir sind hier durch...

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