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Staatsangehörigkeitsantrag mit Stieftochter (Gelesen: 797 mal)
lan1234
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i4a rocks!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nigeria
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeitsantrag mit Stieftochter
15.11.2021 um 18:59:20
 
Hallo,

ich bin im August 2016 nach Berlin gezogen und nächstes Jahr werde ich 6 Jahre in Deutschland sein und ich plane, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Ich möchte den Antrag zusammen mit meiner Frau, meinem Sohn (2) und meiner Stieftochter (15) stellen.

1. Muss meine Frau auch ein B2-Zertifikat haben? Sie hat bereits ein B1-Zertifikat.
2. Kann sich meine Stieftochter auch zusammen mit uns bewerben? Der leibliche Vater ist derzeit unbekannt und meine Frau hat ein alleiniges Sorgerecht aus ihrem Heimatland. Dieses hat sie für den Umzug nach Deutschland genutzt.

Ich frage mich, ob es noch andere Dinge gibt, die wir tun müssen, um uns auf den Antrag auf Staatsbürgerschaft im nächsten Jahr vorzubereiten.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.11.2021 um 19:13:53
 
lan1234 schrieb am 15.11.2021 um 18:59:20:
und ich plane, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Es wird stets empfohlen, vor der Antragstellung bei der Einbürgerungsbehörde (oft die ABH) einen Informationstermin zu machen. Die EBH bieten das auch selbst an.

Grundsätzlich müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...

Die Vorab-Informationstermine sollen auch davor schützen, dass ein Antrag abgelehnt und die Kosten trotzdem gezahlt werden müssen.
Wie das bei eurer familiären Situation ist, kann in diesem Gespräch  erörtert werden.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.11.2021 um 02:30:48
 
Hallo,

ergänzend zu meinem Vorredner können Deine Fragen aber grundsätzlich wie folgt beantwortet werden:
1. B1 reicht aus.
2. Die Tochter Deiner Frau kann zusammen mit Euch den Antrag stellen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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