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Blauäugige Fragen zu Aufenthalt, Spracherwerb und Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.213 mal)
crono
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i4a rocks!


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15.11.2021 um 09:20:02
 
Hallo!

Meine Freundin ist Kanadierin, ich bin Deutscher und wir möchten zusammenziehen.

Sie möchte zunächst einen Sprachkurs besuchen (A1 hat sie schon) um dann im Anschluss entweder ihren Master hier abzuschließen oder in ihrem ersten Beruf (IT-Management) zu arbeiten.

Wir sind beide noch ziemlich überwältigt von der Vielzahl an Möglichkeiten und Regelungen. Daher bin ich total froh, dass es dieses Forum hier gibt – damit hätte ich in Deutschland nun wirklich nicht gerechnet!  Laut lachend

Wir möchten euch in folgenden Fragen um Rat bitten:
  1. Aus Kanada kann sie ohne Visum einreisen (nur eTa nötig) - sollten wir uns trotzdem vorher um ein Visum zum Spracherwerb kümmern? Oder können wir das auch aus Deutschland erledigen?
  2. Wann und wie müssen wir uns um die Anschluss-Aufenthaltserlaubnis für Studium/Arbeit kümmern?

Vielen Dank für eure Ratschläge, wir hoffen, damit einen Schritt weiter zu kommen!
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.11.2021 um 09:26:51
 
Das kann sie auch in Deutschland erledigen. Nach § 41 AufenthV können Kanadier auch zum Daueraufenthalt visumfrei einreisen.

Die Antwort auf Deine Frage 2 findest Du auch dort.

Bitte beachte: Ein Visum gibt es nur zur Einreise - im Bundesgebiet ist dann eine Aufenthaltserlaubnis der zu beantragende Aufenthaltstitel.
Manchmal bekommt man bei falscher Wortwahl auch falsche Auskünfte ...  Zwinkernd ... sollte zwar nicht so sein, aber die Praxis ist halt so.


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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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crono
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.11.2021 um 09:33:23
 
Ah super, danke für die schnelle und freundliche Antwort!

Wenn ich es richtig verstehe haben wir ab Einreise 90 Tage um die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb beim Ausländeramt zu beantragen und machen dann damit erstmal weiter.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.11.2021 um 12:54:17
 
Und je nach "Strenge" der Ausländerbehörde kann es von Vorteil sein, wenn sie sich schon mal die Bestätigung einer Uni holt, dass sie bei ausreichenden Sprachkenntnissen den Master dort machen darf (also die Voraussetzungen geprüft wurden).
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crono
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Antwort #4 - 15.11.2021 um 13:56:39
 
Oho danke, guter Tipp!

Da müssen wir dann mal sehen, ob's der Master oder doch eher Arbeitstätigkeit wird. Gut zu wissen, dass wir uns darauf früh vorbereiten sollten.
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