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Niederlassungserlaubnis: Home office in Österreich (Gelesen: 1.227 mal)
Schlumpfibumpf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis: Home office in Österreich
05.11.2021 um 20:40:57
 
Hallo,

Meine Partnerin hat eine Niederlassungserlaubnis (D).
Sie arbeitet für eine Deutsche Firma welche es ihr auch weiterhin ermöglicht im Homeoffice zu arbeiten.
Sie würde gerne zu mir (in Österreich) kommen und hier immer mal wieder (weniger als 180 Tage im Jahr) im Home office arbeiten. Dies ist mit ihrem Arbeitgeber abgesprochen.
Die Österreichischen Behörden haben uns bereits mitgeteilt dass von Österreischichen Seite keine rechtlichen Probleme entstehen soweit sie die Kurzaufenthalt Regel im Schengen Raum einhält.
Wir würden gerne wissen ob das von der Deutschen Seite einen Problem darstellt.

Danke für eure Hilfe  Smiley
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SimonB
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Antwort #1 - 06.11.2021 um 11:07:42
 
Schlumpfibumpf schrieb am 05.11.2021 um 20:40:57:
Wir würden gerne wissen ob das von der Deutschen Seite einen Problem darstellt.

Da die Schengen-Regeln auch in D gelten, sollte aufenthaltsrechtlich das gleiche gelten.
Grundsätzlich erlischt eine Niederlassungserlaubnis ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
Es gibt aber Ausnahmen für längere Aufenthaltsdauern im Ausland.
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Stephan_T
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Deutschland, Rheinland-Pfalz, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.11.2021 um 11:31:58
 
Ausländerrechtlich fehlt mir hier das Fachwissen, aber ich will noch Arbeits- / Sozialversicherungspflichtig einige Infos geben, da ich selbst mehrere Monate Homeoffice von Deutschland aus für einen Irischen Arbeitgeber gemacht habe:

Zunächst: Im Regelfall gibt es keine Schwierigkeiten und alles läuft ohne Probleme ab, ohne dass man sich um etwas besonderes kümmern muss.

Aber: Homeoffice von einem anderen Land aus ist in EU-Gesetzen, anders wie Grenzpendeln, bisher wenig berücksichtigt. Prinzipiell arbeitet deine Partnerin also in Österreich wenn sie auch nur einen Homeoffice-Tag dort macht.  Möglicherweise hat sie allerdings mit ihrer Deutschen Niederlassungserlaubnis in Österreich gar kein Arbeitsrecht - das nur zur Anmerkung.

Es sollte daher unbedingt mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Ohne Absprache in einem anderen Land zu arbeiten kann trotz Homeoffice ein Kündigungsgrund sein. Es gibt Arbeitgeber, die das mit IP-Adressen, von denen man aus sich in das Firmennetz einloggt, kontrollieren!

Abgesehen davon ob es ihr überhaupt erlaubt ist in Österreich zu arbeiten geht durch eine Arbeitstätigkeit in Österreich auch eine dortige Sozialversicherungspflicht einher. Diese kann man abdecken in dem man sich offiziell von seinem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in dieses Land entsenden lässt. Der Arbeitgeber beantragt dann ein Formular A1, mit dem deine Partnerin dann bei ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1 ausstellen lassen kann. Das A1 deckt die Sozialversicherungspflicht im Gastland ab, das S1 ist zur Vorlage bei einer Österreichischen Krankenkasse, von dieser kann sie dann Leistungen nach Österreichischen Standards bekommen.

Aber wie Eingangs gesagt, die Chance, dass das überhaupt zu einem Thema wird ist relativ klein. Die Europäische Versicherungskarte würde Sie schließlich auch für Notfälle abdecken. Ich würde es ihr aber raten dies zumindest mit ihrem Vorgesetzten abzusprechen, damit es von Arbeitgeberseite keine bösen Überraschungen gibt.
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Schlumpfibumpf
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.11.2021 um 17:50:23
 
Hallo,

danke für die Antworten. Mich würde gerne spezifisch wissen, ob es rechtliche Probleme bezüglich der deutschen Niederlassungserlaubnis in Deutschland geben könnte, oder ob ihr generell in Deutschland rechtliche Probleme entstehen könnte.

LG
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 07.11.2021 um 17:59:40
 
Schlumpfibumpf schrieb am 07.11.2021 um 17:50:23:
ob es rechtliche Probleme bezüglich der deutschen Niederlassungserlaubnis in Deutschland geben könnte,



Hallo,

nein, es sollte keine aufenthaltsrechtlichen Probleme geben, da sie ja nur zu Kurzaufenthalten / Besuchsreisen aus Deutschland ausreist.

Zitat:
oder ob ihr generell in Deutschland rechtliche Probleme entstehen könnte. 


Aufenthaltsrechtlich und auch sonst: nein.
Bezüglich ihres Arbeitgebers und hinsichtlich eines Krankenversicherungsschutzes (wenn nicht eine Auslands-KV abgeschlossen werden soll) sollte sie allerdings die Hinweise beachten, die Stephan_T oben formuliert hat.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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