Hallo,
ich würde gerne sie nach der Ausnahme des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse (A1) bei "Erkennbar geringer Integrationsbedarf nach Hochschulabsolventen mit positiver Erwerbs- und Integrationsprognose" fragen. Mein zukünftiger Partner hat den Hochschulabschluss in „Bachelor of IT Engineering“ der Universität im Ausland mit der Bewertung H+ nach anabin. Aufgrund der Normalität dieser Art von IT-Jobs in Deutschland gibt es viele Jobs auf dem Arbeitsmarkt, die überhaupt nicht die deutsche Sprache benötigen.
Mir ist bekannt, dass es Ausnahmen des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse (A1) gibt, wenn man Inhaber der Blauen Karte bin. Das hatte ich die Blaue Karte, bevor ich nun als Deutscher eingebürgert bin.
Ich würde sie daher gerne fragen, ob es möglich ist, die
Vorabzustimmung (§ 31 Abs. 3 AufenthV) haben, um die Wartezeit für die Visumerteilung zum Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthV) zu verkürzen. Wenn es möglich wäre, die
Vorabzustimmung zu beantragen, wie und welche Unterlagen müsste ich
ABH zur Prüfung zukommen lassen?
Könnte die Bachelorurkunde des IT Engineering ausreichen oder brauchen man auch das Zeugnis (Noten in allen Studienfächern)?
Könnte sie auch in Englisch ausreichen oder müssten sie ins Deutsche übersetzt werden? Da es sehr schwierig wäre, das Zeugnis ins Deutsche zu übersetzen und auch hier in Deutschland, sind die Studienfächer stattdessen auf Englisch.
Vielen Dank!