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ALG II der Ehefrau neulich bezogen (Gelesen: 1.434 mal)
5ara bel kosbara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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02.11.2021 um 23:40:01
 
Hallo alle zusammen,

meine kleine Tochter und ich haben vor ein paar Monaten die Zusicherung bekommen und den Antrag auf die Abgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt.
Für meinen Lebensunterhalt habe ich ein Stipendium zwecks der Promotion. Meine Frau besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bezieht neulich ALG II. Das Jobcenter hat meiner Frau geraten, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, da sie dadurch einen besseren Unterhalt für die Kinder (2) sichern kann. Sie ist zurzeit auch intensiv damit beschäftigt, Bewerbungen zu verschicken und Interviews zu führen, aber man weiß ja nie, wann sie wieder berufstätig sein wird. Beim Antrag auf Wohngeld ist mein eAt erforderlich, da wir ja in derselben Wohnung leben.
Meine Fragen lauten nun:
1. Hat der Bezug meiner Frau von ALG II einen schlechten Einfluss auf meine Einbürgerung, obwohl mein Lebensunterhalt (Antragsteller) eigentlich durch das Stipendium gesichert ist?
2. Ist es besser für die Einbürgerung, wenn sie kein Wohngeld bezieht und sich mit der Unterstützung des Jobcenters begnügt?
Auf eure Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus.
LG :)
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deerhunter
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Antwort #1 - 03.11.2021 um 08:15:20
 
5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
1. Hat der Bezug meiner Frau von ALG II einen schlechten Einfluss auf meine Einbürgerung, obwohl mein Lebensunterhalt (Antragsteller) eigentlich durch das Stipendium gesichert ist?

Könnte ein Problem werden

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

    unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
    geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
    grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
    Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
    eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
    Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
    keine Verurteilung wegen einer Straftat

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...
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SimonB
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Antwort #2 - 03.11.2021 um 10:17:22
 
5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Hat der Bezug meiner Frau von ALG II

Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft (4 Personen) in einem Haushalt lebt, wird das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt. Das ist dein Stipendium und das Kindergeld. Das JC ergänzt für die 4 Personen mit ALG II bis zum Bedarf.

5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
da sie dadurch einen besseren Unterhalt für die Kinder (2) sichern kann.
Du kannst mit einem Rechner aus dem Netz  überprüfen, ob sich mit KiG+KiZu mehr ergibt. Damit dann kein ALG II mehr benötigt wird.

5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Ist es besser für die Einbürgerung,

Ich denke nicht.
Der Lebensunterhalt für die Familie soll dauerhaft und ohne Sozialleistungen gesichert sein.

ALG II ist die Sozialleistung.
Ich lese, dass du bereits im August 21 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hast?




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deerhunter
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Antwort #3 - 03.11.2021 um 10:31:05
 
5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Hallo alle zusammen,

meine kleine Tochter und ich haben vor ein paar Monaten die Zusicherung bekommen und den Antrag auf die Abgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt


Was denn nun? Denkst du dir Geschichten aus, um uns zu beschäftigen?

Du schreibst am 25.11.20

5ara bel kosbara schrieb am 25.11.2020 um 18:34:35:
Hallo ihr Lieben,

ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und möchte meine Eltern aus einem Drittstaat demnächst bei mir wohnen lassen, um sie zu betreuen.
Was den Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Wohnraum betrifft, wäre dies bereits geklärt.
Hat jemand Erfahrung, was in dem ärztlichen Report stehen muss, um eine nötige Betreuung nachzuweisen? Z.B. welche Krankheiten?

Vielen Dank im Voraus 


und am 3.10.20

5ara bel kosbara schrieb am 03.10.2020 um 21:08:35:
Die Ausbürgerung hat in meinem Fall vier Monate gedauert. Würde man eurer Meinung nach nochmal nach einem Nachweis fragen? 
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5ara bel kosbara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.11.2021 um 12:28:28
 
Hallo nochmal,
ich muss mich für ein Missverständnis entschuldigen, u.z unterstütze ich Leute aus dem Umfeld gerne privat. Meine Beiträge haben deshalb verschiedene Themen befragt, die nicht zusammengehören. Tut mir Leid, dass ich das nicht verdeutlicht habe.
Für eure Antworten bedanke ich mich und werde es zukünftig berücksichtigen bei der Fragenstellung die Bezugsperson, z.B. Freund oder so zu erwähnen.
Ich bin diesem Forum sehr dankbar und schätze es sehr und möchte sicher keine Zeit der Teilnehmer verschwenden.   Smiley
LG
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SimonB
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Antwort #5 - 04.11.2021 um 11:24:20
 
5ara bel kosbara schrieb am 03.11.2021 um 12:28:28:
Hallo nochmal,

Für die Familie, für welche du hier fragst, ändert sich meine Antwort nicht.

Dass ein Stipendium und die Alg-II-Leistung aber von der E-Behörde  anerkannt wurden, und die E-Zusicherung erteilt wurde, verwundert mich.

Welches Einkommen hatte die deutsche Ehefrau, bevor sie ALG II bekam?
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