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Niederlassungerlaubnis: Befreiung vom Sprachnachweis (Gelesen: 726 mal)
haoren
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Beiträge: 3

Nürnberg, Germany
Nürnberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungerlaubnis: Befreiung vom Sprachnachweis
02.11.2021 um 20:53:34
 
Hallo, Leute. Ich habe da eine Frage im Bezug auf Beantragung der Niederlassungserlaubnis(kurz: NE).
Eine Bekannte von mir kam zu ihrem Mann, der bereits NE besitzt hat, im Wege der Familienzusammenführung.
Mittlerweile hat sie alle Voraussetzungen für die NE erfüllt bis auf den Sprachnachweis.
Nun kommt etwas ganz dramatisches.  Sie hat eine Hirnblutung gehabt, Arzt geht von eine negative Auswirkung auf Erwerb insbesondere einer Fremdsprache aus. Kann sie aus dem Grund von Vorlage des Sprachnachweises befreit werden und dann die NE beantragen und erteilt bekommen?

vielen Dank im voraus für Eure Antworte.
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uwe1122
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Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.11.2021 um 22:41:40
 
haoren schrieb am 02.11.2021 um 20:53:34:
Arzt geht von eine negative Auswirkung Erwerb insbesondere einer Fremdsprache aus.


Hallo,

das der Arzt davon aus geht,reicht nicht.

Die Diagnose muss von einem Facharzt bestätigt werden.

Das die Hirnblutung insbesondere auf den Erwerb auf

Sprachkenntnisse hinweist macht mich persönlich etwas nachdenklich.



Gruss

Uwe
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