jeremiah schrieb am 03.11.2021 um 00:09:52:D.h. sogar zum Einmal Einkaufen, braucht man eine Bescheinigung?
Es wäre das Beste, wenn in genau dieser Aufnahmestelle gefragt wird, wie das mit dem Verlassen der Einrichtung DORT geregelt ist.
Da wir viele Bundesländer mit eigenen landesrechtlichen Regelungen gibt, unterscheiden diese sich durchaus in solchen Detailfragen.
jeremiah schrieb am 03.11.2021 um 00:09:52:Wenigstens was..
Ja, denn die Asylbewerberin ist nicht eingesperrt oder in Haft. Sie will etwas vom dt. Staat und befindet sich deshalb im Asylverfahren. Dazu hat der Gesetzgeber gewisse Regeln vorgegeben. Wer sich nicht daran hält, erschwert sein Verfahren und Dritte (du) können das Asylverfahren nicht beeinflussen.
Besucher, die die deutsche Sprache beherrschen und ein Grundverständnis für die Problematik Dublin III haben, könnten dort mit den zuständigen Ansprechpartnern versuchen, die Ausgangs-Regelungen für genau DIESEN Fall zu erfragen.
d.h. wann, wohin, wie lange, wie oft kann sie die Einrichtung verlassen.
Grundsätzlich kann die Asylbewerberin und auch du davon ausgehen, dass der Aufenthalt dort länger dauert.
In deinem anderen Beitrag wurde schon der Kontakt zu einem Fachanwalt empfohlen. DER könnte das Verfahren uU. begleiten/beeinflussen.
Ja, in unserem BL braucht jeder Asylbewerber einer Erstaufnahmestelle für jedes Verlassen eine Bescheinigung.
Der dort tätige Securitydienst überwacht das.
Mir bekannte Personen wurden 3 Monate nach dem Aufenthalt im "ANKER-Zentrum" *verteilt*, d.h. in kommunale Asylbewerberheime der Städte und Landkreise eingewiesen. Dort warten sie das weitere Verfahren ab, unterliegen aber auch einer Kontrolle durch die Security.