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Als spanischer Rentner in Deutschland (Gelesen: 1.383 mal)
bernd_Schlueter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Als spanischer Rentner in Deutschland
29.10.2021 um 13:54:42
 
Hallo,

meine Frau (geboren in Spanien) hat seit über 10 Jahren die deutsche Staatangehörigkeit. Ihr alleinlebender Vater wohnt in Spanien und ist sein einem Jahr dort in einem Pflegeheim. Nicht weil er pflegebedürftig ist, sondern allein. Er bezieht spanische Rente und auch Rente aus Deutschland, da er in den 60er und 70er Jahren hier in Deutschland lebte und arbeitete. Er hat aber nur die spanische Staatsangehörigkeit. Meine Frage wäre: Kann er hier nach Deutschland zu uns umziehen, in die deutsche Krankenversicherung wechseln und was passiert, wenn er hier dann doch mal pflegebedürftig werden würde. Er hat noch einige Ersparnisse, aber wenn die aufgebraucht wären, würde dann z.B. für ein Pflegeheim die Pflegeversicherung/Sozialamt für die Differenz zwischen den Renten und den Pflegeheimkosten aufkommen? Oder verliert er dann den Aufenthaltstitel?

vielen Dank für Tipps.
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lottchen
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Antwort #1 - 29.10.2021 um 14:27:36
 
Wenn er eine Krankenkasse findet, die ihn versichert und er seinen Lebensunterhalt sichern kann kann er umziehen. Ich fürchte aber dass das Problem mit der Krankenkasse nicht lösbar sein wird. Die gesetzliche muss ihn nicht aufnehmen und die private wird er nicht bezahlen können. Einfach mal erkundigen bei verschiedenen Kassen.
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bernd_Schlueter
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.10.2021 um 18:01:34
 
naja, wegen der Krankenversicherung habe ich das hier gefunden:

Wie können Sie sich als ausländischer Rentner aus einem EU-Land in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

Als ausländischer Rentner aus EU-Ländern (z.B. polnische oder rumänische Rentner), der nach Deutschland einwandern und sesshaft werden möchte, können Sie sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sind EU-Bürger in Ihrem Herkunftsland in einer Krankenversicherung versichert, können Sie dort das Formular S1 (oder E 121) beantragen, das Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl einreichen. Damit erhalten alle in Deutschland lebenden Ausländer die üblichen Versicherungsleistungen. Sie melden sich bei der gesetzlichen Krankenkasse in Ihrem Heimatland ab, kündigen diese aber nicht. Die Bescheinigung S1 oder E121 legen Sie der deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl vor. Die Zweitausfertigung, die Sie bestätigt zurückerhalten, schicken Sie an die Krankenkasse in Ihrem Heimatland. Die Krankenkasse Ihres Herkunftslandes übergibt die Beiträge an die gewählte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Sie werden hier bei der gesetzlichen Krankenkasse so behandelt wie jeder andere deutsche Bürger.
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SimonB
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Antwort #3 - 30.10.2021 um 15:47:12
 
bernd_Schlueter schrieb am 29.10.2021 um 13:54:42:
Oder verliert er dann den Aufenthaltstitel?

Der spanische Rentner ist EU-Bürger und genießt Freizügigkeitsrechte. Er ist außerdem Familienangehöriger (Vater deiner Frau).
Für deinen Schwiegervater würde das Freizügigkeitsgesetz gelten.
Aufenthaltstitel nach Aufenthaltsgesetz gelten für Drittstaatler.

bernd_Schlueter schrieb am 29.10.2021 um 18:01:34:
wegen der Krankenversicherung habe ich das hier gefunden:

Ja. Gut.

bernd_Schlueter schrieb am 29.10.2021 um 13:54:42:
würde dann z.B. für ein Pflegeheim die Pflegeversicherung/Sozialamt für die Differenz zwischen den Renten und den Pflegeheimkosten aufkommen?

Er wird als EU-Rentner nicht nur seine Krankenversicherung wechseln, sondern auch den Rententräger.
Wie er den span. Rentenanspruch nach D mitnehmen kann, erklärt ihm in Spanien seine Rentenstelle.
Für den Fall, dass später nach SGB XII, Kapitel 4, Leistungen benötigt würden, käme das zuständige Sozialamt auch auf die Tochter zu. Diese ist vorrangig unterhaltspflichtig.
Wenn sie das nicht kann (es gibt Gesetze zur Unterhaltspflicht für Eltern), dann leistet das Sozialamt.

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