Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Hat die Identität ein MHD? (Gelesen: 1.010 mal)
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hat die Identität ein MHD?
28.10.2021 um 18:47:39
 
Der Ausländerbehörde liegen seit 2016 die Pässe der Eltern sowie 3 Kindern vor. Nun sind die Pässe der Eltern abgelaufen und das in D geborene Kind erhält keine Geburtsurkunde, weil die Identität der Eltern nicht geklärt ist. Zusätzlich besteht die Behörde auf einer Heiratsurkunde sonst kann kein Vater eingetragen werden.
Bisher ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen Heute wurde die Familie aufgefordert aktuelle Pässe zu beantragen, dass wenn das Gericht den Asylantrag ablehnt sie sofort abgeschoben werden können. Eine sehr einfühlsame Aussage der Mitarbeiter.

Meine Frage ist nun, ist die Identität der Familie nicht geklärt mit den Pässen, die bei Abgabe an die Behörde noch gültig waren? Müssen die Pässe beigebracht werden?
Gruß


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hat die Identität ein MHD?
Antwort #1 - 28.10.2021 um 19:46:26
 
Wenn das Asylverfahren noch läuft, sind solche Aufforderungen illegal. Das Asylverfahren soll ja gerade zur Ausstellung eines blauen Passes führen.

Sie können also antworten: Der Antrag läuft.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema