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Unbezahlter Urlaub bei Blaue Karte EU (Gelesen: 2.315 mal)
Can18
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syrisch
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26.10.2021 um 22:16:59
 
Hallo zusammen,

Ich habe die Blaue Karte EU seit über einem Jahr und bin seitdem bei dergleichen Firma angestellt.
Aus privaten Gründen möchte ich zwei Monate zusätzlichen "unbezahlten" Urlaub nehmen. Hierzu bietet mir meine Firma die folgenden Möglichkeiten:

1. Unbezahlter Urlaub im Sinne von unbezahlter Freistellung
2. Sabbatical wo ich dann 2 Monate vor dem Urlaub und für die weiteren 2 Monate also insgesamt 4 Monate zur Hälfte bezahlt werde.

in den beiden werden die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU vorübergehen nicht mehr erfüllt. Durch die 2 Monate verringert sich außerdem mein jährliches Gehalt so, dass es unter der Gehaltsgrenze für Mangelberufe ist.
Auf Nachfrage beim Ausländeramt wurde bisher nicht reagiert.

Welche Option kann man nehmen wenn das Abwarten auf die Antwort vom Ausländeramt nicht in Frage kommt?
Wäre z.B. Option 2 problematisch da ich dann mit einem Vertrag zu veränderten Bedingungen arbeiten würde und hierfür die Genehmigung vom Amt brauche?

Kann ich einfach Option 1 in Anspruch nehmen und das Amt per Mail darüber informieren ohne es zu riskieren meinen Aufenthaltstitel zu verlieren?
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Petersburger
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Antwort #1 - 27.10.2021 um 07:48:11
 
Ich kenne keine denkbaren Vorgaben für die Inlandsbehörden zu Deiner Frage.
Jedoch ist es nicht das "Kalenderjahresgehalt", was für das Erreichen der Gehaltsgrenze entscheidend ist. Sonst könnte z.B. keine Blaue Karte für eine Arbeitsaufnahme am 01. Juli erteilt werden, wenn nicht das Monatsgehalt das Doppelte wäre im Vergleich zum Arbeitsbeginn am 01. Januar.

Sondern: Wenn das Monatsgehalt größer ist als 1/12 der Jahresgehalts(unter)grenze, ist die Bedingung auch erfüllt.

Von diesem Gesichtspunkt ist nicht auszuschließen, dass Option 2 Probleme mit der Gehaltsgrenze bringt.

Bei Option 1 solltest Du auf Deinen Krankenversicherungsschutz achten. Unbezahlter Urlaub kann diesen in Frage stellen.
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Can18
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.10.2021 um 17:02:54
 
Vielen Dank fürs Antworten.

es ist mir klar dass bei Option 1, ich von meinem Arbeitgeber nach 1 Monat glaube ich abgemeldet werde. Sodass ich die Krankenversicherung in der Zeit selber zahlen muss.
Heißt das es ist unwahrscheinlich dass ich plötzlich den Titel verliere wenn ich ohne vorige Genehmigung vom Amt damit fortfahre?
Ich muss die Entscheidung diesbezüglich kurzfristig treffen und das Amt würde vielleicht erst in einem Monat antworten. telefonische Erreichbarkeit ist so gut wie unmöglich. Hingehen geht nicht wegen Corona und einziger Kontaktweg ist Post und E-Mail. Auf E-Mail wurde seit 2 Wochen noch nicht reagiert und auf Post geht das vermutlich nicht schneller.
Vielleicht sollte ich es mit Fax ausprobieren?!!

Petersburger schrieb am 27.10.2021 um 07:48:11:
Ich kenne keine denkbaren Vorgaben für die Inlandsbehörden zu Deiner Frage.

heißt es ich muss es entweder riskieren oder einen teuren Anwalt einschalten?
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« Zuletzt geändert: 27.10.2021 um 17:15:35 von Can18 »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.10.2021 um 18:29:52
 
Wenn schon Arbeitslosigkeit von bis zu drei Monaten die Gültigkeit der Blauen Karte nicht berührt, muss das erst Recht für dein Anliegen gelten. Insofern sehe ich in keiner der beiden Alternativen ein Problem, sofern die Beschäftigung spätestens nach drei Monaten wieder aufgenommen wird.
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Can18
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Antwort #4 - 27.10.2021 um 22:20:51
 
Zitat:
Wenn schon Arbeitslosigkeit von bis zu drei Monaten die Gültigkeit der Blauen Karte nicht berührt, muss das erst Recht für dein Anliegen gelten. Insofern sehe ich in keiner der beiden Alternativen ein Problem, sofern die Beschäftigung spätestens nach drei Monaten wieder aufgenommen wird.


Vielen Dank für die Antwort.
Also der Unterschied ist dass bei bezahltem Urlaub der Arbeitsvertrag bestehen bleibt. Bei Option 2 würde man insgesamt 4 Monate lang zu veränderten vertraglichen Bedingungen "arbeiten" und denke nicht dass es einfach so geht. Deswegen würde ich vermuten dass 1 weniger kritisch wäre.
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Can18
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Antwort #5 - 29.10.2021 um 00:21:47
 
Update: ich habe heute das Ausländeramt meiner damaligen Stadt angerufen und da gefragt und die meinten dass ein unbezahlter Urlaub kein Problem wäre und dass ich das mit denen nicht mitteilen muss. Das einzige was dadurch beeinflusst wird, sind die Anzahl der Rentenversicherungszahlungen falls man ein Niederlassungserlaubnis beantragen will, was mir schon klar war.
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lottchen
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Antwort #6 - 29.10.2021 um 10:10:55
 
Wenn möglich könnte man ja noch einige Stunden vorarbeiten, die man dann einfach später bezahlt bekommt. Eine durchlaufende Zahlung (auch wenn einige Monate mit etwas weniger Geld) wäre schon allein hinsichtlich der Krankenversicherung sicher vorzuziehen.
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Petersburger
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Antwort #7 - 29.10.2021 um 12:40:59
 
lottchen schrieb am 29.10.2021 um 10:10:55:
Eine durchlaufende Zahlung (auch wenn einige Monate mit etwas weniger Geld) wäre schon allein hinsichtlich der Krankenversicherung sicher vorzuziehen. 

Aber zweifelsfrei nur dann, wenn die Jahresgehaltsgrenze dadurch nicht unterschritten wird.
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Antwort #8 - 29.10.2021 um 22:35:08
 
Also bei einem Sabbatical von 2 Monaten arbeitet man ja davor 2 Monate lang zu veränderten vertraglichen Bedingungen, was nicht ohne ist.
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jeremiah
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Antwort #9 - 03.11.2021 um 00:16:07
 
Petersburger schrieb am 27.10.2021 um 07:48:11:
Sondern: Wenn das Monatsgehalt größer ist als 1/12 der Jahresgehalts(unter)grenze, ist die Bedingung auch erfüllt.


Entschuldigung für die Zwischenfrage, aber was ist momentan die Jahresgehalts-unter-grenze für die Mangelberufe?
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Antwort #10 - 03.11.2021 um 06:44:10
 
jeremiah schrieb am 03.11.2021 um 00:16:07:
was ist momentan die Jahresgehalts-unter-grenze für die Mangelberufe?

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