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Einbürgerung und Sicherstellung des Lebensunterhalts (Gelesen: 1.609 mal)
Ali1986
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
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24.10.2021 um 14:47:25
 
Guten Tag,

ich habe im Juni einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Diese Woche habe ich einen Brief vom Ausländerbehörde bekommen, dass in Bezug auf meiner bisherige Erwerbsbiografie bisher keine nachhaltige Sicherstellung des Lebensunterhalts erkennbar ist.
Ich bin 13 Monate bei einer Firma beschäftigt und mein Gehalt ist ca. 2000 Euro, während ich Kurzarbeitergeld ab Januar bekomme.
im 2013 habe ich in Deutschland (MSc. Maschinenbau) studiert und gearbeitet und mein Versicherungsverlauf beträgt 53 Monate.
Wie kann ich beweisen, meinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können?

Vielen Dank im Voraus  Smiley
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Der Unbekannte
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2021 um 16:00:28
 
Ist der Arbeitsvertrag unbefristet ?
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Ali1986
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
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Antwort #2 - 24.10.2021 um 19:18:06
 
Ja, mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.
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Ali1986
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
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Antwort #3 - 26.10.2021 um 12:26:49
 
Hallo zusammen,

kann jemand mir dabei helfen und eine Lösung anbieten?
Ist es besser, einen Minijob neben meinem Hauptberuf zu finden?

Beste Grüße
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 26.10.2021 um 13:10:48
 
2.000 € Brutto
Als Alleinverdiener? Familie? Kinder? Unterhaltszahlungen?

Eigentlich sollten 2k € bei unbefristetem Vertrag reichen
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SimonB
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Antwort #5 - 26.10.2021 um 13:11:22
 
Ali1986 schrieb am 24.10.2021 um 14:47:25:
während ich Kurzarbeitergeld ab Januar bekomme.
Wann läuft deine Kurzarbeits-Regelung wieder aus?

Du könntest nach Ende der KA nochmals deine aktuelle Verdienstbescheinigung mit dem normalen Gehalt  vorlegen.

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Ali1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
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Antwort #6 - 26.10.2021 um 14:52:40
 

Ich bin ledig (keine Familie und Kinder) und ich verdiene 2000 Euro als netto.
Ich glaube, im Januar 2022 läuft meine Kurzarbeits-Regelung wieder aus.
Wie soll ich den Berief bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhalts antworten?
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SimonB
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Antwort #7 - 26.10.2021 um 17:22:26
 
Ali1986 schrieb am 26.10.2021 um 14:52:40:
im Januar 2022 läuft meine Kurzarbeits-Regelung wieder aus.

Wenn du im Januar wieder eine Verdienstabrechnung über dein volles Gehalt bekommst, könntest du der Behörde schreiben, dass du nun wieder in Vollzeit und weiterhin unbefristet beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bist. Eine Kopie der Verdienstabrechnung beilegen.
Die Behörde möge bitte die aktuelle Situation ab Januar 22 berücksichtigen und feststellen, dass dein LU mit diesem Einkommen gesichert ist.
Alle anderen Voraussetzungen erfüllst du noch immer. Das kannst du als Ergänzung auch dazu schreiben.

Viel Glück!

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