Mein Mann (Nicht-EU-Staatsbürger) hat eine Niederlassungerlaubnis da er mit einer deutschen Staatsbürgerin (das bin ich
) verheiratet ist.
2018 wurde ihm problemlos und ohne dass Nachweise vorgelegt werden mussten, eine Bescheinigung ausgestellt, dass seine Niederlassungserlaubnis nicht erlischt, wenn er sich länger als 6 Monate außerhalb von Deutschland aufhält.
Nachdem er nun einen neuen Pass und einen neuen
eAT bekommen hat, haben wir wieder solch eine Bescheinigung bei der Ausländerbehörde beantragt. Doch diesmal wird verlangt, dass er nachweist, dass er seit mind. 15 Jahren in Deutschland lebt und dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Aber das steht doch so nicht im Gesetzestext, oder?
"(2) 1Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. 2Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. 3Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."
Satz 2 ist doch unabhängig von Satz 1, oder verstehe ich das falsch?
Die Sachbearbeiterin hat auch noch auf die Kommentare zum Gesetztestext hingewiesen, aber ich weiß gar nicht, wo ich die finden soll.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?