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1 Ausländerrecht / Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung mit unbefristet
NE, aber in Ausland lebend
am: 20.10.2021 um 09:11
Hallo,
ich habe in Deutschland 15 Jahre ununterbrochen gelebt und in 2008 erhielt ich der unbefristet
NE. Im Jahr 2013 wegen ein Familien Notzustand müsste ich in mein Heimatland um mein sehr kranke Bruder zu pflegen. Ich erhielt dann von der Ausländer Behörden ein Brief wo es steht das mein Niederlassung erlischt nicht auch wenn ich länger als einem Jahr mich in Ausland aufhalten soll. Ich hab mich dann abgemeldet weil ich wusste das ich vielleicht länger in Ausland bleiben musste. Mein Bruder ist im Jahr 2015 in Ausland
verstorben. Im gleichen Jahr hab ich mein Lebensgefährte in Ausland kennengelernt un mit ihm zusammengezogen. Seit dem Leben wir in Ausland. Ich war seit dem mehrmals in Deutschland. Im Jahr 2018 hab ich mich in Deutschland wieder angemeldet weil ich sehr gerne mein Einbürgerung bekommen möchte. Ich hatte damals in 2013, der Sprachtest und alle nötigen Tests erfolgreich absolviert und der Einbürgerungprozess einfach nicht vollendet da mein Bruder in Ausland mich bräuchte. Jetzt möchte ich unbedingt mich eibürgern lassen. Mein Lebensgefahrte ist Deutsche Bürger.
Die Fragen an euch:
1) werde ich mein Einbürgerung erhalten dürfen, nach so lange Zeit in Ausland lebend?
2) Was sind die Vorschriften dafür? Was muss ich noch vorzeigen?
3) ich hab der Botschaft in das Land wo ich lebe gefragt und sie sagten es wäre sehr unwahrscheinlich daß es von hier aus geschehen könnte, und besser wäre es in der Bundesland meine in Deutschland angemeldete Adresse anzufangen.
4) Das Land wo ich jetzt lebe hat ein
Abkommen mit Deutschland in das was Steuer betrifft, und vieles anderes.
5) kann ich mein
NE von alten Pass in der neuen übertragen lassen, auch wenn ich mich immer noch in Ausland aufhalte Arbeitsbedingt?
6) was braucht man um tatsächlich der Einbürgerungsprozess anzufangen? Ich habe alle Prüfungen bestanden, Einbürgerungstest, Sprache, Niederlassungserlaubnis, Anmeldung Beweis. Was noch? Muss ich mich auch bei eine Krankenkasse anmelden? Meine Steuernummer ist noch gültig, obwohl ich sie darauf hingewiesen das ich in D für eine Weile nicht arbeiten werde. Sie haben meine Nummer deshalb nur für eine Weile gefroren.
Bedanke mich sehr im voraus für eure antworten. Entschuldigen sie bitte der langen Post.
astarwalker