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Änderung des Gültigkeitszeitraums (nicht Aufenthaltsdauer) (Gelesen: 904 mal)
GeoLa
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Beiträge: 9

Dachau, Germany
Dachau
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung des Gültigkeitszeitraums (nicht Aufenthaltsdauer)
17.10.2021 um 20:07:02
 
Liebe Community,

nach langem Prozess inklusive Remonstration hat meine Partnerin (unverheiratet) nun ihr erstes Schengenvisum C (Besuchsvisum) mit multipler Einreisemöglichkeit für die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten.

Wir sind sehr glücklich über den positiven Bescheid haben jedoch noch eine Frage bevor wir den/die Besuch/e planen.

Leider ist der Gültigkeitszeitraum mit ca. 3,5 Monaten nur geringfügig länger als die Aufenthaltsdauer mit 3 Monaten.

Nun stellt sich uns die Frage, ob es grundsätzlich möglich aber auch realistisch ist, dass wir einen Antrag stellen, den Gültigkeitszeitraum auf z.B. 6 Monate zu verlängern um die Besuche über einen längeren Zeitraum "strecken" zu können.
Falls ja, ist dies auch im Zuge des ersten Besuchs bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort in Deutschland möglich?

Für Eure Rückmeldung bedanke ich mich Smiley
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung des Gültigkeitszeitraums (nicht Aufenthaltsdauer)
Antwort #1 - 17.10.2021 um 20:38:51
 
GeoLa schrieb am 17.10.2021 um 20:07:02:
... ob es grundsätzlich möglich...


Hallo,

ja, grundsätzlich ist das möglich.

Zitat:
...aber auch realistisch ist, ...


Das wird Dir hier niemand seriös beantworten können, weil dies allein vom Ermessen der AV bzw. des entsprechenden Sachbearbeiters abhängt.

Zitat:
Falls ja, ist dies auch im Zuge des ersten Besuchs bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort in Deutschland möglich? ...


Nein, die Verlängerung des grundsätzlichen Gültigkeitszeitraums des erteilten Visums durch die ABH ist nicht möglich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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