nixwissen
Silver Member
Offline
Tiananmen - Am 4.6.1989 geschah hier nichts.
Beiträge: 1.253
Hamburg Hamburg Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
|
Moin,
also wenn das grammatikalisch richtig übersetzt ist, dann würde ich sagen, daß das unproblematisch ist. Du bist automatisch Staatsbürger geworden. Klarer wäre es, wenn sie geschrieben hätten "...oder einer Mutter mit Staatsangehörigkeit von Land X geboren WURDE...". (Statt wird). Die Frage wäre, ob der zweite Artikel wirklich so zu verstehen ist, daß mit Erfüllung der Vorraussetzungen auch das Gesetz selbst gemeint ist. Wenn nicht, wäre das insofern unproblematisch, daß Du dann gar kein Staatsbürger dieses Landes wärest. Das mit "festgestellt" wäre gar kein Problem denn das bedeutet nur, daß es vorher nur keiner "wusste", es war auch vorher so. Solange da nicht steht, daß Du erst Staatsbürger WIRST, wenn Du irgendwas machst, dann hast Du kein Problem mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Bei den Stellen "legalisieren" (wie Du es schreibst, der Begriff ist hier falsch) ist ja eigentlich nicht mehr als "Hallo, ich bin euer Staatsbürger, schreibt euch das mal auf und gebt mir einen Zettel, auf dem steht, daß das auch wirklich so ist".
Also nochmal, der große Unterschied ist, ob Du durch das Gesetz jetzt schon Staatsbürger bist oder es erst wirst, wenn Du zu der Botschaft gehst und irgendwas machst. In letzterem Fall würdest Du in dem Moment der Einbürgerung bei Staat X die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch (!!!) verlieren.
Wenn Du ganz sicher gehen willst und die Sprache vielleicht nicht mehr ganz perfekt sprichst (Du schreibst ja perfekt Deutsch), könnte vielleicht ein Anwalt helfen, der die Sprache vielleicht perfekt spricht. Welches Land das ist, scheint ja hochgeheim zu sein. Ginge es z.B. um die Türkei, wäre das sicher kein Problem aber einen Anwalt zu finden, der sicher Taka-Tuka spricht, könnte ein Problem werden. Dann vielleicht einen (zugelassenen) Dolmetscher, den findet man ja für alles.
Ich hoffe, ich konnte die Problematik etwas klarer machen.
Gruß, Norbert
|