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Hochzeit geplant, Aufenhaltstitel läuft ab, was können wir tun? (Gelesen: 1.476 mal)
dasvidania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit geplant, Aufenhaltstitel läuft ab, was können wir tun?
13.10.2021 um 22:17:58
 
Hallo,

ich komme aus Israel und bin aktuell mit einerm Aufenthaltstitel für einen Sprachkurs in Deutschland. Schon seit einigen Wochen bemühe ich mich um offizielle Auskünfte bzgl meines weiteren Aufenthaltes, da mein Aufenthaltstitel am 26.10. abläuft, bisher ohne offizielle Auskunft von der Ausländerbehörde. Meine Freundin und ich planen unsere Hochzeit und wir haben folgende Fragen zum weiteren Procedere:

1. Ist es korrekt, dass ich gemäß des Schengener Grenzkodex nach Ausreise aus dem Schengenraum vor dem 26.10. ein paar Tage später als Tourist wieder einreisen kann? Können wir dann während dieser 90-tägigen Aufenthaltserlaubnis heiraten und dann den Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung beantragen? Muss ich nur Deutschland oder den Schengenraum vor dem 26.10. verlassen?

2. Können wir alternativ die Ausreise durch Antrag auf Änderung des Zwecks des Aufenthaltstitels (zum Zwecke der Heirat) verhindern?

3. Wir planen eine Reise nach Italien im Rahmen der 90-Tage Schengen-Aufenthaltserlaubnis kurz vor Ablauf meines Aufenthaltstitels. Kann ich nach dieser zweiwöchigen Reise nach Deutschland einreisen? Ich nehme an, dass ich keinen Stempel bekomme, wenn ich innerhalb des Schengenraums reise. Ist das problematisch? Kann ich trotzdem einen Stempel bei Einreise nach Italien bekommen?

Vielen Dank im Voraus

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 14.10.2021 um 13:49:55
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.10.2021 um 11:24:33
 
dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
bin aktuell mit einerm Aufenthaltstitel für einen Sprachkurs in Deutschland.

Dein Aufenthaltsrecht endet damit am 26.10.
Die ABH ist keine Beratungsstelle. Was hast du denn beantragt?
Weiß die ABH von der beabsichtigten Eheschließung?

dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
nach Ausreise aus dem Schengenraum vor dem 26.10. ein paar Tage später als Tourist wieder einreisen kann?
Was für ein Schengen-Visum hättest du denn dann und von wem?
Einen AT zum Zwecke des Spracherwerbs in D kann man nicht umtauschen in ein Schengen-Touristen-Visum.

.... den Namen musst du nicht ändern... Zwinkernd
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.10.2021 um 12:20:39
 
dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
1. Ist es korrekt, dass ich gemäß des Schengener Grenzkodex nach Ausreise aus dem Schengenraum vor dem 26.10. ein paar Tage später als Tourist wieder einreisen kann? Können wir dann während dieser 90-tägigen Aufenthaltserlaubnis heiraten und dann den Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung beantragen? Muss ich nur Deutschland oder den Schengenraum vor dem 26.10. verlassen?

Ja (aber eben nach Ablauf des AT)
Ja
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dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
2. Können wir alternativ die Ausreise durch Antrag auf Änderung des Zwecks des Aufenthaltstitels (zum Zwecke der Heirat) verhindern?

ja, mit Antragstellung gilt der alte AT bis zur Entscheidung fort,
Problem: welchen Zweck willst du angeben
Zweck "Heirat" gibt es nicht. Was du meinst ist §28, eheliche Lebensgemeinschaft, ... wann wollt Ihr denn heiraten?
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, kann die ABH sofort entscheiden und den Antrag ablehnen.

dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
3. Wir planen eine Reise nach Italien im Rahmen der 90-Tage Schengen-Aufenthaltserlaubnis kurz vor Ablauf meines Aufenthaltstitels.

das wäre nicht im Rahmen der 90 Tage sondern im Rahmen der Gültigkeit deines AT.
Webei: was genua ist dein aktueller AT? Ist er nur für D oder Schengen?

Was heisst "kurz" davor? 1 Tag? 3Wochen?
dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
Kann ich nach dieser zweiwöchigen Reise nach Deutschland einreisen? 

ja, sofern der AT nicht abgelaufen ist.

dasvidania schrieb am 13.10.2021 um 22:17:58:
Ich nehme an, dass ich keinen Stempel bekomme, wenn ich innerhalb des Schengenraums reise. Ist das problematisch? Kann ich trotzdem einen Stempel bei Einreise nach Italien bekommen?

nein, nein und nein




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dasvidania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochzeit geplant, Aufenhaltstitel läuft ab, was können wir tun?
Antwort #4 - 17.10.2021 um 23:33:27
 
erne schrieb am 14.10.2021 um 12:20:39:
das wäre nicht im Rahmen der 90 Tage sondern im Rahmen der Gültigkeit deines AT.
Webei: was genua ist dein aktueller AT? Ist er nur für D oder Schengen?

Der Aufenthaltstitel wurde hier in einen ABH in Deutschland beantragt und ausgestellt für einen Deutsch Sprachkurs in Deutschland.

SimonB schrieb am 14.10.2021 um 11:24:33:
Was für ein Schengen-Visum hättest du denn dann und von wem?
Einen AT zum Zwecke des Spracherwerbs in D kann man nicht umtauschen in ein Schengen-Touristen-Visum.

und
erne schrieb am 14.10.2021 um 12:20:39:
ja, sofern der AT nicht abgelaufen ist.


Unser Plan war, 3 Tage vor Ablauf des Aufenthaltstitels nach Italien auszureisen, dort 2 Wochen zu verbringen und danach wieder nach Deutschland zu kommen.

Und das aus folgenden zwei Gründen:
1. Israel ist Teil des Anhangs II 2018/1806
2. Gemäß diesem Abschnitt des Schengen Grenzkodex, "Rechtlicher Aufenthalt aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt werden bei der Berechnung der Länge des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Anfrage nicht berücksichtigt."
habe verstanden, dass so ein Reiseplan möglich ist
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Antwort #5 - 18.10.2021 um 02:58:56
 
dasvidania schrieb am 17.10.2021 um 23:33:27:
...
Unser Plan war, 3 Tage vor Ablauf des Aufenthaltstitels nach Italien auszureisen, dort 2 Wochen zu verbringen und danach wieder nach Deutschland zu kommen.
...


Hallo,

ein derariger Plan wäre so nicht erlaubt.
Du könntest zwar als Israeli und damit Begünstigter des §41 AufenthV im Anschluss an einen Besuchsaufenthalt in Deutschland ohne Ausreise aus Schengen erneut nach Deutschland zum Zwecke der Begründung eines langfristigen Aufenthalts wieder einreisen oder ohne jegliche Ausreise aus DEU dann eine AE beantragen.

Umgekehrt funktioniert das aber nicht.

Nach einem langfristigen Aufenthalt (gem. Deiner AE) in Deutschland kannst Du nicht ohne Ausreise aus Schengen zu einem Besuchsaufenthalt erneut erlaubt einreisen.
Du musst das Schengengebiet (und Italien gehört dazu) verlassen, und sei es nur für eine Minute, um erneut über die "Schengenaußengrenze" einzureisen, damit die Einreisevoraussetzungen gem. Artikel 6 SGK geprüft werden können.

Im Übrigen gilt diese Vergünstigung so nur für die Einreise / Aufenthalt in Deutschland.

Gruß

PS:

Zitat:
1. Israel ist Teil des Anhangs II 2018/1806


Korrekt, Israel ist im Anhang II der EU-Visum VO 2018/1806 aufgeführt. Nützt Dir nur in diesem Zusammenhang nix, denn hier wird nur geregelt, dass Israelis für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen kein Visum benötigen, also Positivstaater sind, und ...

Zitat:
"Rechtlicher Aufenthalt aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt werden bei der Berechnung der Länge des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Anfrage nicht berücksichtigt."


... das ist zwar schön für Deinen Aufenthalt in Italien, der deshalb möglich ist. Aber nicht relevant für die erneute Einreise mit anschließendem Aufenthalt in DEU, ohne dass Du aus Schengen ausreist und erneut wieder einreist, wie oben angeführt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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