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Aufenthaltstitel für Brasilianerin wegen Sprachkurs (Gelesen: 1.648 mal)
Themen Beschreibung: Intrgrationskurs reicht dem Ausländeramt nicht
sukram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.10.2021 um 12:59:16
 
Hallo,
ich habe ein Problem mit dem Ausländeramt.
Ich war dort im Juli 2021 und man erklärte mir, was ich alles einreichen muss, um eine Aufenthaltserlaubnis für meine Lebensgefährtin zu erhalten.
Erst war eine Anmeldung zum Integrationskurs nötig, heute sagt man mir, es müsste ein Intensivsprachkurs sein.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen!
Ich wäre sehr dankbar.



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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.10.2021 um 13:05:24
 
Integrationskurse sind nicht für Sprachvisa gedacht. Es wird also ein Intensivsprachkurs werden müssen.
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sukram
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.10.2021 um 13:25:28
 
Danke für Deine schnelle Antwort.
Was ist der Unterschied zwischen diesen Kursen?
Welches Lernziel müsste dieser Kurs haben?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 12.10.2021 um 14:02:51
 
Der wesentliche Unterschied ist:

Der Integrationskurs wird für eine Einwanderin staatlich finanziert, sie beteiligt sich nach ihren Möglichkeiten.

Ein Intensiv-Sprachkurs wird selbst bezahlt.
Intensiv heißt täglich und mehrere Stunden pro Tag, das heißt, dass sie nur deswegen hier ist.
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sukram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.10.2021 um 14:07:53
 
Ich zahle diesen Kurs auch selber, er dauert ca. 7 Monate, A1- B1 und Orientierungskurs . Jeden Tag sind es 5 Stunden, 25 in der Woche.
Der Kurs dauert 600 Stunden und 100 für den Orientierungskurs.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.10.2021 um 17:50:03
 
sukram schrieb am 12.10.2021 um 14:07:53:
Ich zahle diesen Kurs auch selber, er dauert ca. 7 Monate, A1- B1 und Orientierungskurs . Jeden Tag sind es 5 Stunden, 25 in der Woche.
Der Kurs dauert 600 Stunden und 100 für den Orientierungskurs.


Das, was Du hier beschreibst, ist ein Integrationskurs.
Was die Brasilianerin aber als Kurs belegen muss, ist ein Intensivkurs, wie oben beschrieben.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.10.2021 um 17:59:35
 
Der Kurs ist von der Struktur her zwar wie ein Integrationskurs, er wird aber selbständig (d.h. ohne staatlichen Zuschuss) bezahlt und ist auch nicht behördlich angeordnet oder vom BAMF genehmigt. Insoweit würde ich ihn nicht als Integrationskurs bezeichnen.

Wobei es natürlich schon fragwürdig wäre, wenn der Anbieter hierfür kassieren würde und anschließend Teilnehmer als Selbstzahler und solche, welche am Integrationskurs teilnehmen (müssen) gemeinsam unterrichtet.
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sukram
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 12.10.2021 um 18:16:41
 
Ich habe auch gedacht, dass es kein Integrationskurs ist, da er den Anforderungen eines Intensivsprachkurses entspricht.
Aber das entscheidet wohl das Ausländeramt.
Ich möchte ja, dass meine Lebensgefährtin deutsch lernt umd wir nächstes Jahr heiraten können.
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