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Aufenthaltsrecht (Gelesen: 1.720 mal)
Themen Beschreibung: Besuch
Manololo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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12.10.2021 um 10:26:30
 
Liebe Community,
ich hab mal eine Frage und zwar kommt mein Cousin aus dem Iran und würde gerne zu Besuch kommen (war er noch nie) Jetzt stellt sich mir die Frage ob das Komplikationen bereitet und wie schwer die Einreise ist. Muss ich zum Konsulat etc.???
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Martinibey
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 12.10.2021 um 10:40:00
 
Aufgrund der Pandemieentwicklung in Iran ist eine Annahme von Visumanträgen derzeit nur sehr begrenzt möglich. Pandemiebedingt kann es auch immer wieder zu kurzfristigen Schließungen der Visastelle kommen. Bitte informier dich daher tagesaktuell auf der Webseite der Botschaft Teheran. LG
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Manololo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.10.2021 um 10:57:27
 
Danke für die schnelle Antwort, wie kann man denn das Visum beantragen?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 12.10.2021 um 11:05:37
 
Manololo schrieb am 12.10.2021 um 10:26:30:
Muss ich zum Konsulat etc.???

Wenn er zum Besuch nach Deutschland kommen will, dann muss er zum deutschen Konsulat im Iran und dort sein Visum  beantragen.

Inwieweit es da Schwierigkeiten zum Erhalt eines Visums infolge der Corona-Pandemie geben könnte, sollte er auf der Webseite der deutschen Botschaft
in Erfahrung bringen können oder mit einem Telefonanruf erfragen.
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Manololo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 12.10.2021 um 11:13:38
 
Ok nachdem was ich gelesen habe ist es ja echt nicht einfach ein Visum zu bekommen. Anscheinend muss ich hier in DE auch für ihn birgen etc.
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uwe1122
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Antwort #5 - 12.10.2021 um 12:15:23
 
Manololo schrieb am 12.10.2021 um 11:13:38:
Anscheinend muss ich hier in DE auch für ihn birgen etc.


Das nennt sich VE, https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufenthalt/v...




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Saxonicus
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Antwort #6 - 12.10.2021 um 14:45:59
 
Manololo schrieb am 12.10.2021 um 11:13:38:
Anscheinend muss ich hier in DE auch für ihn birgen etc

Nur dann, wenn er seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland nicht selbst finanzieren kann.
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blubb


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Antwort #7 - 12.10.2021 um 18:02:20
 
Saxonicus schrieb am 12.10.2021 um 14:45:59:
Nur dann, wenn er seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland nicht selbst finanzieren kann.


Hallo,

er will hier konkret aber nicht im Rahmen einer "touristischen Aktivität" reisen, sondern zum Zwecke des "Familien-Privatbesuchs" und benötigt daher sehr wohl eine "Bürgschaft" (Verpflichtungserklärung).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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