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Ist FZF überhaupt möglich? (Gelesen: 1.171 mal)
Themen Beschreibung: umF im Abschiebungsverbot
_arya_
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist FZF überhaupt möglich?
04.10.2021 um 18:05:57
 
Hallo zusammen,

ich bin seit zwei Monaten Vormund für einen umF, dessen Familie aus Afghanistan stammt. Sie sind Hazara, mein Mündel selbst ist im Iran geboren und hat auch nie woanders gelebt, bis er geflüchtet ist.
Seit zwei Jahren befindet er sich nun in D, hat im Sommer diesen Jahres einen beschränkten Asylantrag gestellt und dieser wurde Mitte August, 4 Tage bevor die Taliban nach Kabul kamen, mit Abschiebungsverbot entschieden.
Mein Mündel hat nun gehofft, dass dich durch diesen Bescheid etwas Grundlegendes verändern würde, nämlich, dass er seine Familie nachholen könne.
Davon ab, dass ich dieses Anliegen an sich sehr gut nachvollziehen kann, kann ich nicht sagen, ob die Familie viel Druck ausübt.
Um ihm jedoch in jeglicher Hinsicht zu helfen:
Gibt es so gar keine Option, zumindest ein Elternteil nach D zu holen? Können die Eltern evtl. etwas tun?

Die Klagefrist ist übrigens so verstrichen, ich bin in dieser Phase gerade erst bestallt worden und die Betreuerin der Jugendhilfe teilte mir mit, dass es ein positives Ergebnis gäbe - sie wüsste allerdings nicht, welches. Die Papiere wurden mir erst zwei Tage nach Fristende vom Jugendamt bzw. ehemaligen Vormund ausgehändigt, weil ich angeblich nicht erreichbar war (die Post, dass ich nicht erreichbar wäre, habe ich übrigens bekommen...).

Selbst wenn wir nochmals einen Asylantrag stellen, ist ja fraglich, ob die Bearbeitungszeit überhaupt passt. Mein Mündel ist bereits 17 Jahre alt und wir glauben nicht, dass wir erneut das Glück haben, innerhalb von 3 Monaten einen positiven Bescheid zu bekommen...

Hat jemand Ratschläge für diese Situation?
(Mit einem uns unterstützenden Verein stehen wir bereits in einem regelmäßigen und guten Kontakt, dennoch möchte ich möglichst viele Optionen ausschöpfen.)

Vielen Dank für jeglichen Input!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.10.2021 um 18:32:07
 
_arya_ schrieb am 04.10.2021 um 18:05:57:
Die Papiere wurden mir erst zwei Tage nach Fristende vom Jugendamt bzw. ehemaligen Vormund ausgehändigt, weil ich angeblich nicht erreichbar war (die Post, dass ich nicht erreichbar wäre, habe ich übrigens bekommen...).

Du hättest noch zwei Wochen Zeit gehabt, die Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO zu beantragen. Jetzt ist es auch wohl dafür zu spät.

Ansonsten ist die Tür bezüglich der FZF zu. Die Eltern könnten es allenfalls über das UNCHR und das Resetllement-Programm probieren.

Ihr könntet noch die Rechtsmittelbelehrung nach eventuellen (relevanten) Fehlern durchgehen, dann wäre die Klagefrist noch nicht abgelaufen. Die Chance dafür dürfte aber auch sehr, sehr gering sein.
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_arya_
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Beiträge: 2

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2021 um 19:15:41
 
Zitat:
Du hättest noch zwei Wochen Zeit gehabt, die Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO zu beantragen.


Schon mal gut, dass mir so etwas nicht von dem für den Verein tätigen Juristen gesagt wurde...
Danke Dir aber auf jeden Fall!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 05.10.2021 um 12:50:59
 
Eine Familienzusammenführung gibt es also nicht.

Dein Mündel & Du sollten jetzt die Koalitionsverhandlugnen beobachten, ggf. auch Briefe an Abgeordnete schreiben: Vielleicht gibt es noch so etwas wie ein Aufnahmeprogramm des Bundes zu Afghanistan. Ansonsten auch mal gucken, ob die eigene Landesregierung etwas plant.
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