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Wartezeit zwischen Besucher und Sprach-Visum (Gelesen: 896 mal)
robert8579
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wartezeit zwischen Besucher und Sprach-Visum
03.10.2021 um 10:21:44
 
hallo, kann mir einer sagen ob für ein Visum um ein intensiv Sprachkurs zu besuchen, auch die Regelung 180/90 gilt
Meine Freundin ist aktuell mit einem Besuchervisum bei mir und möchte hier einen Deutschkurs besuchen, leider fängt dieser Kurs an, bevor die 180Tage um sind.
Kann sie trotzdem ein Visum bekommen, oder dann lieber bis zum nächsten Kurs warten?

danke für eure Antwort
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SimonB
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Beiträge: 574

deutschland, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.10.2021 um 13:02:27
 
robert8579 schrieb am 03.10.2021 um 10:21:44:
ob für ein Visum um ein intensiv Sprachkurs zu besuchen, auch die Regelung 180/90 gilt

Ein Visum zur Einreise zum Zweck eines Sprachkurses wird für die Dauer des Sprachkurses erteilt.

robert8579 schrieb am 03.10.2021 um 10:21:44:
Kann sie trotzdem ein Visum bekommen,

In D bekommt sie kein Visum.
Evtl. stellt später die dt. Botschaft in ihrem Herkunftsland ein Visum zur Einreise nach D aus. Dann eben für die Dauer des Sprachkurses.

Sie sollte unbedingt die Ausreise-Zeit ihres Besuchervisums beachten.

Sie hat ein "Schengen-Visum" für 90 Tage Aufenthalt, oder?
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.10.2021 um 13:32:01
 
robert8579 schrieb am 03.10.2021 um 10:21:44:
hallo, kann mir einer sagen ob für ein Visum um ein intensiv Sprachkurs zu besuchen, auch die Regelung 180/90 gilt

Die Regelung gilt für alle Aufenthalte mit Schengen-Visa (und auch für visumfreie Kurzaufenthalte).

Sie gilt nicht für Aufenthalte mit nationalen Visa (und AE ...). Soll heißen, dass solche Aufenthalte für die 90-Tage-Regel nicht gezählt werden und dass diese Regel bei Aufenthalten mit nationalen Visa nicht anwendbar ist.

Wenn der Intensivsprachkurs also mit einem Schengen-Visum absolviert wird, gilt die Regel.
Wenn mit einem nationalen Visum, dann nicht.
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