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Asyl Antrag stellen / Ablauf von Anfang an (Gelesen: 5.870 mal)
SimonB
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Antwort #15 - 05.10.2021 um 12:05:30
 
jeremiah schrieb am 05.10.2021 um 11:15:05:
Also ich sehe sie als Asylberechtige (nur aus meiner Perspektive).

Das kannst du gern so sehen, die Frage war aber, ob in Italien oder Deutschland darüber zu entscheiden sei.  Die Historie von @Saxonicus kannst du getrost vergessen.
Die Kamerunerin kann alles erzählen, was ihr passiert ist und warum sie politisch verfolgt wurde. Aber in ihrem Verfahren, wo auch immer das stattfindet.
HIER ist das unnötig und hilft nicht. Grundsätzliches ist klar.

jeremiah schrieb am 05.10.2021 um 11:15:05:
Wo ich aber das Problem sehe,

Ja. Genau das wurde hier mehrfach erklärt.  EU-Staaten gelten alle als sicher. Italien ist der Staat ihrer ersten Einreise.
Überlege bitte: Welchen Staat der ersten Einreise könnte sie  angeben?

jeremiah schrieb am 05.10.2021 um 11:15:05:
Wie sieht's aus mit Italien derzeit?


Jedenfalls nicht so, dass es hier eine Grundsatzdiskussion wert sei.

Gern nachlesen, aus 2019:
https://www.asyl.net/view/bamf-fuehrt-ueberstellungen-nach-italien-wieder-uneing...

Die Zwangspausen der Überstellung wegen der Pandemie dürften bald hinfällig sein bzw. sind es schon.

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Antwort #16 - 05.10.2021 um 12:26:46
 
jeremiah schrieb am 05.10.2021 um 11:15:05:
Und wo sie jetzt nach Schutz sucht, sollte ihr frei sein oder?

Nein! Die Rechtslage ist eindeutig. Sie muss den Antrag in Italien stellen.

Deine Meinung dazu spielt keine Rolle und ich finde es echt fahrlässig die Rechtslage bei der Beratung zu ignorieren.



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SimonB
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Antwort #17 - 05.10.2021 um 15:23:05
 
engelchen+ schrieb am 05.10.2021 um 12:26:46:
Sie muss den Antrag in Italien stellen

WO der Antrag gestellt wird, ist freie Entscheidung der Person (sofern sie darüber frei entscheiden kann).
Bitte Asylantrag und Asylverfahren nicht verwechseln.

Auf welche Rechtslage beziehst du dich?
Welche Beratung meinst du?
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Antwort #18 - 06.10.2021 um 05:28:37
 
SimonB schrieb am 05.10.2021 um 12:05:30:
Jedenfalls nicht so, dass es hier eine Grundsatzdiskussion wert sei.

Gern nachlesen, aus 2019:
https://www.asyl.net/view/bamf-fuehrt-ueberstellungen-nach-italien-wieder-uneing....

Die Zwangspausen der Überstellung wegen der Pandemie dürften bald hinfällig sein bzw. sind es schon.


Hallo,

das würde ich so absolut nicht behaupten wollen.
Zumal Deine Verlinkung aus 2019(!) auch schon etwas älter ist.

Das OVG des Landes NRW z.B. hat in einem aktuellen Urteil eine etwas differenziertere Sichtweise an den Tag gelegt. Und dort ging es um männliche Schutzsuchende - hier ist eine Frau als eher zusätzlich schutzwürdige Person betroffen.

Und sollte sie tatsächlich nicht in ITA erstregistriert worden sein, also keine Fingerabdrücke von Ihr im EURODAC einliegen, wäre diese ganze Disskussion sowieso akademisch: Sofern kein anderes Land verbindlich als zuständig belegt werden kann (Visum, Erstantrag, o.ä.), sie hier also erstmalig in der EU "offiziell" registriert wird, läge die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens bei Deutschland.

Auf jeden Fall, @jeremiah,
macht es aber Sinn (falls sie schon in DEU sein sollte), sich zwecks Beratung in kompetente Hände zu begeben, anstatt sich von jemandem beraten zu lassen, der zwar bemüht und Willens ist, aber 0 Ahnung besitzt...

Gruß
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jeremiah
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Antwort #19 - 06.10.2021 um 09:23:50
 
SimonB schrieb am 05.10.2021 um 12:05:30:
Überlege bitte: Welchen Staat der ersten Einreise könnte sieangeben?

Als Antwort zu Deiner Frage:

T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37:
Sofern kein anderes Land verbindlich als zuständig belegt werden kann (Visum, Erstantrag, o.ä.), sie hier also erstmalig in der EU "offiziell" registriert wird, läge die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens bei Deutschland.


Sehe ich auch genauso!


engelchen+ schrieb am 05.10.2021 um 12:26:46:
Nein! Die Rechtslage ist eindeutig. Sie muss den Antrag in Italien stellen.

Deine Meinung dazu spielt keine Rolle und ich finde es echt fahrlässig die Rechtslage bei der Beratung zu ignorieren. 

Die Antwort ist hier:

SimonB schrieb am 05.10.2021 um 15:23:05:
Auf welche Rechtslage beziehst du dich?
Welche Beratung meinst du? 


Ich fände es auch schön, wenn du uns es erklären könntest.
Und ich finde es eher fahrlässig, nicht auf der Dikussion fachlich zu bleiben. Bitte fachlich bleiben und die persönliche Emotion hinten lassen.
Wir wissen alle dass das Asylrecht stark durch innenpolitische sowie internationale Entwicklungen geprägt ist, und es kann sich deshalb regelmäßig verändert und weiterentwickelt. Daher lohnt es sich immer zu schauen, wie es aktuell aussieht.
Und stimmt, es zählt den Einzelfall!


T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37:
Das OVG des Landes NRW z.B. hat in einem aktuellen Urteil eine etwas differenziertere Sichtweise an den Tag gelegt. Und dort ging es um männliche Schutzsuchende - hier ist eine Frau als eher zusätzlich schutzwürdige Person betroffen.

Vielen Dank! sehr interessant!


T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37:
macht es aber Sinn (falls sie schon in DEU sein sollte), sich zwecks Beratung in kompetente Hände zu begeben, anstatt sich von jemandem beraten zu lassen, der zwar bemüht und Willens ist, aber 0 Ahnung besitzt...

heißt es, vor dem Antrag sich mit einem kompetenten Anwalt in Verbindung setzen? Oder welche Beratungsstellen kann sie noch besuchen?

Sehr spannendes Thema!
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SimonB
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Antwort #20 - 06.10.2021 um 12:02:15
 
jeremiah schrieb am 06.10.2021 um 09:23:50:
Sehe ich auch genauso!

Das wurde oben schon beschrieben. Sie kann ihren Asylantrag in D stellen. Sie würde befragt werden...

T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37:
Zumal Deine Verlinkung aus 2019(!) auch schon etwas älter ist.


Ich habe keine aktuellere Stellungnahme gefunden.

Ob das aktuelle Urteil für den Fragesteller bzw. die Kamerunerin interessant oder sogar hilfreich sein könnte, (vor allem, wann), möchte ich bezweifeln. Aber man darf jeden Strohhalm ergreifen.

!!
Ich erteile hier keinerlei Beratung. Das möchte ich ausdrücklich festhalten. Wie kommst du darauf?
Der Fragesteller ist frei in der Wahl seiner Anfragen.
Selbstverständlich kann er Anwälte mandatieren und bei Beratungsstellen diverser Organisationen Beratung erhalten.
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Antwort #21 - 06.10.2021 um 18:43:14
 
SimonB schrieb am 05.10.2021 um 12:05:30:
EU-Staaten gelten alle als sicher. Italien ist der Staat ihrer ersten Einreise.
Überlege bitte: Welchen Staat der ersten Einreise könnte sie  angeben?


Mit diesem Post ist doch der Sachverhalt beschrieben worden.

Ich verstehe die Diskussion zu der Eingangsfrage nicht.
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T.P.2013
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Antwort #22 - 06.10.2021 um 19:45:51
 
jeremiah schrieb am 06.10.2021 um 09:23:50:
... heißt es, vor dem Antrag sich mit einem kompetenten Anwalt in Verbindung setzen? Oder welche Beratungsstellen kann sie noch besuchen?


Ein spezialisierter Anwalt wäre eine Möglichkeit.
Eine andere und für einen ersten Schritt meiner Meinung nach sinnvollere wäre eine örtliche Migrationsberatung.

Gruß

SimonB schrieb am 06.10.2021 um 12:02:15:
Ob das aktuelle Urteil für den Fragesteller bzw. die Kamerunerin interessant oder sogar hilfreich sein könnte, (vor allem, wann), möchte ich bezweifeln. Aber man darf jeden Strohhalm ergreifen.


Die Nennung dieses Urteils erfolgte lediglich aus der Motivation heraus, darzustellen, dass gerade DÜ-Überstellungen in Länder wie Griechenland, Italien, z.T. vielleicht auch in einzelne osteuropäische Länder einer ständigen rechtlichen Bewertung ausgesetzt sind, die durchaus nicht stringent und homogen sein muss. Es verbieten sich daher m.E. einfach pauschale Aussagen wie "Jedenfalls nicht so, dass es hier eine Grundsatzdiskussion wert sei."

Zitat:
Ich erteile hier keinerlei Beratung. Das möchte ich ausdrücklich festhalten. Wie kommst du darauf ...


Natürlich berätst Du hier, so wie jeder andere Antwortende, z.B. ich, auch. Und das ist auch völlig zulässig, gut so und ja letztendlich der Grund, weshalb wir hier sind - und kollidiert in keiner Form mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz. Du musst Dich deswegen nicht entsprechend dagegen verwahren.

Zitat:
Der Fragesteller ist frei in der Wahl seiner Anfragen.
Selbstverständlich kann er Anwälte mandatieren und bei Beratungsstellen diverser Organisationen Beratung erhalten.


Mein entsprechender Hinweis zielte nicht auf Dich ab, sondern eher auf den TE...

Gruß
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Antwort #23 - 06.10.2021 um 19:57:46
 
uwe1122 schrieb am 06.10.2021 um 18:43:14:
Mit diesem Post ist doch der Sachverhalt beschrieben worden.

Ich verstehe die Diskussion zu der Eingangsfrage nicht.


Mit diesem Post ist der Sachverhalt für dieses Forum(!) vorgeblich geklärt. Zuständigkeiten nach DÜ bestimmen sich aber nicht nach Angaben in Foren, sondern nach gesetzlich festgelegten Kriterien...

Und korrekt - sollte es so sein, wie der TE beschreibt, dass die Dame aus Kamerun nicht in ITA erstregistriert wurde und auch sonst keine Zuständigkeit ITAs rechtlich begründet werden könnte, ist die Diskussion bzgl. der Zuständigkeit zur Durchführung eines Asylverfahrens in der Tat nicht diskussionswürdig.

Zuständig wäre dann nämlich (erst einmal) das Land, in dem das Schutzersuchen vorgebracht wird. Wäre es in DEU, wäre auch DEU (erst einmal) zuständig.

Gruß
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