SimonB schrieb am 05.10.2021 um 12:05:30:Überlege bitte: Welchen Staat der ersten Einreise könnte sieangeben?
Als Antwort zu Deiner Frage:
T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37: Sofern kein anderes Land verbindlich als zuständig belegt werden kann (Visum, Erstantrag, o.ä.), sie hier also erstmalig in der EU "offiziell" registriert wird, läge die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens bei Deutschland.
Sehe ich auch genauso!
engelchen+ schrieb am 05.10.2021 um 12:26:46:Nein! Die Rechtslage ist eindeutig. Sie muss den Antrag in Italien stellen.
Deine Meinung dazu spielt keine Rolle und ich finde es echt fahrlässig die Rechtslage bei der Beratung zu ignorieren.
Die Antwort ist hier:
SimonB schrieb am 05.10.2021 um 15:23:05:Auf welche Rechtslage beziehst du dich?
Welche Beratung meinst du?
Ich fände es auch schön, wenn du uns es erklären könntest.
Und ich finde es eher fahrlässig, nicht auf der Dikussion
fachlich zu bleiben. Bitte fachlich bleiben und die persönliche Emotion hinten lassen.
Wir wissen alle dass das Asylrecht stark durch innenpolitische sowie internationale Entwicklungen geprägt ist, und es kann sich deshalb regelmäßig verändert und weiterentwickelt. Daher lohnt es sich immer zu schauen, wie es
aktuell aussieht.
Und stimmt, es zählt den Einzelfall!
T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37:Das OVG des Landes NRW z.B. hat in einem aktuellen Urteil eine etwas differenziertere Sichtweise an den Tag gelegt. Und dort ging es um männliche Schutzsuchende - hier ist eine Frau als eher zusätzlich schutzwürdige Person betroffen.
Vielen Dank! sehr interessant!
T.P.2013 schrieb am 06.10.2021 um 05:28:37:macht es aber Sinn (falls sie schon in DEU sein sollte), sich zwecks Beratung in kompetente Hände zu begeben, anstatt sich von jemandem beraten zu lassen, der zwar bemüht und Willens ist, aber 0 Ahnung besitzt...
heißt es, vor dem Antrag sich mit einem kompetenten Anwalt in Verbindung setzen? Oder welche Beratungsstellen kann sie noch besuchen?
Sehr spannendes Thema!