Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht (Gelesen: 5.047 mal)
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.386

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #15 - 31.03.2022 um 07:58:25
 
T.P.2013 schrieb am 31.03.2022 um 00:55:13:
Grob gesagt, da der Aufenthalt mit Duldung bis zum 15.02. unter nationales Aufenthaltsrecht fällt, der visumfreie Aufenthalt zu touristischen Zwecken im Rahmen eines Kurzaufenthalts mittels Schengenrechts geregelt ist, gilt das von mir Behauptete grundsätzlich auch in diesem Fall.

Es entspricht auch meiner Auffassung, dass jeder Aufenthalt außerhalb des Schengenrechts unter nationales Recht fällt und damit nicht mitzählen dürfte, aber:

Im SGK steht in Art. 6 (Einreisevoraussetzungen)
Zitat:
(2) ... Rechtmäßige Aufenthalte aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt werden bei der Berechnung der Länge des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.

Der Buchstabe des SGK schließt von der Berechnung nur Aufenthalte mit nationalem Visum oder AE (oder analog/besser) aus, nicht andere Aufenthalte, die nach nationalem Recht geregelt wurden.
Insbesondere ist ein Aufenthalt mit Duldung nicht "genehmigt", sondern unerlaubt und damit nicht rechtmäßig, wenn auch eine Abschiebung ausgesetzt ist. Nichts anderes steht im Dokument.

Mithin empfehle ich dringend, statt irgendwelche Risiken mit der Airline und/oder beim Grenzübertritt einzugehen, den Kontakt zu meinen Kollegen in der AV aufzunehmen und um Ausstellung eines anderen Visums mit früherem Beginn zu bitten.

Keinesfalls würde ich ohne zum Einreisezeitpunkt gültiges nationales Visum zum Flughafen fahren.
Umbuchen ist zwar offenbar nicht billig, aber wohl billiger als Verlust des Tickets und komplette Neubuchung.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #16 - 31.03.2022 um 08:09:17
 
Hhm ja das hatte ich befürchtet. Mein Mann fliegt mit Lufthansa. Wäre es eine Option, diese zu kontaktieren oder? Und die Bundespolizei könnte sie ihn tatsächlich zurückschicken?

Luebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #17 - 31.03.2022 um 08:17:25
 
Danke Petersburger für die ausführliche Nachricht!
Ja die Kontaktaufnahme mit der Botschaft, wollten wir auch nochmal machen. Könnte das so kurzfristig klappen, dass sie ihm ein anderes Visum ausstellen?
Und stimmt, falls wir den Flug verlieren würden, würden wir auch viel verlieren. Ich möchte ihn so gerne jetzt wiedersehen, blöd mit dem
Datum, aber vielleicht kriegen wir es noch hin dann…
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #18 - 31.03.2022 um 08:33:38
 
Ich habe gerade mit der ALB telefoniert und sie meinten zu mir, dass sie nichts machen können. Und im schlimmsten Fall, könnte er noch in Deutschland tatsächlich auch zurückgeschickt werden. Also sie meinten auch, wir sollen nochmal Kontakt zur Botschaft aufnehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reyhan
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 350

Münsterland, Germany
Münsterland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #19 - 31.03.2022 um 13:19:49
 
Zitat:
Und stimmt, falls wir den Flug verlieren würden, w


In Zeiten von Corona kann man eigentlich problemlos umbuchen. Ggfs müsst ihr die Tarifdifferenz bezahlen. Schau mal genau in das Ticket und lass Dich ggfs in einem Reisebüro beraten. Oft wissen die Damen und Herren von Sparmöglichkeiten an die man selbst nicht denkt. Und warum nicht einen Stop einbauen...

Viel Erfolg.
Zum Seitenanfang
  

..immer mit der Ruhe !
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #20 - 31.03.2022 um 13:35:40
 
Ja ich dachte auch, dasss es problemlos gehen würde, da ich auch extra ein Flexticket gekauft hatte. Leider sind anscheinend alle Flüge im April fast ausgebucht und deshalb die Preisklassen gestiegen. Erst ab Ende Mai sind die Umbuchungsgebühren wieder bei 25€. Das wären allerdings noch zwei Monate mehr bis wir uns wiedersehen und auch weiter die Unterkunft zu bezahlen…

Mein Mann war nun gerade bei der Botschaft und sie konnten sein Visumstart nicht umändern, aber sie meinten, er kann als Tourist einreisen und es sei kein Problem.

Also fliegen oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.386

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #21 - 31.03.2022 um 13:39:19
 
verliebt-verlobt schrieb am 31.03.2022 um 13:35:40:
sie meinten, er kann als Tourist einreisen und es sei kein Problem.

Die Rechtsgrundlage habe ich Dir oben genannt. Sie unterstützt diese Sichtweise nicht.
Ich habe auch schon mal mit Kollegen im Kollegen-Forum über diese Frage diskutiert - die Mehrzahl hält sich an den Buchstaben der Rechtsvorschriften.

Entscheiden musst Du bzw. müsst Ihr allein.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #22 - 31.03.2022 um 13:46:27
 
verliebt-verlobt schrieb am 31.03.2022 um 13:35:40:
Also fliegen oder? 

Wenn man das volle Risiko eingehen will, ja! Ich würde es nicht machen, denn das Risiko für Vollverlust liegt hier sehr hoch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #23 - 31.03.2022 um 13:55:19
 
verliebt-verlobt schrieb am 31.03.2022 um 08:33:38:
Ich habe gerade mit der ALB telefoniert und sie meinten zu mir, dass sie nichts machen können. Und im schlimmsten Fall, könnte er noch in Deutschland tatsächlich auch zurückgeschickt werden.


Wenn er nach D einreisen kann würde die ABH ihm dann nun seine AE ausstelle oder ihn zurückschicken? Wie ist Dein Text zu verstehen?

Im Prinzip geht es doch um 2 Punkte: Nimmt ihn die Fluggesellschaft überhaupt mit und wenn ja bekommt er seine AE hier?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #24 - 31.03.2022 um 14:06:23
 
Hmm ok. Ich denke mir aber, wieso sollte ihm ein erfahrener Botschaftsangestellter so etwas sagen, wenn es nicht der Wahrheit entspräche? Er meinte, er soll einfach seine Eheurkunde bei sich haben, das sei wichtig.
Naja wir sind noch jung und risikofreudiger. Vielleicht bringen unsere Erfahrungen ja auch das Forum hier weiter. Im schlimmsten Fall lässt ihn die Airline nicht auf den Flug, was aber noch vor Abflugdatum wäre und eine Umbuchung noch klappen sollte. Naja das wird schon 🙈 Ich halte euch dann auf den Laufenden, ob es geklappt hat!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #25 - 31.03.2022 um 14:09:26
 
Hi Lottchen,

sehe gerade deine Antwort! Die ALB meinte, falls er als Tourist einreisen kann, ist es kein Problem. Nur falls nicht, ihn die Bundespolizei evtl. zurückschicken könnte. Die ALB an sich würde ihn nicht zurückschicken:)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #26 - 31.03.2022 um 14:49:06
 
Ich habe jetzt doch nochmal bei der Bundespolizei angerufen, um nochmal deren Einschätzung zu bekommen, die ihn am Ende ja ins Land lassen…
Und die meinten, Tourist ginge theoretisch, aber dadurch dass er erst am 15.02.22 das Land verlassen hat, gelten ab dem Zeitpunkt die 180 Tage. Also geht es nicht.
Und Visumstart ist Visumstart das geht nicht vorher zu kommen.
Selbst wenn er als Tourist eingereist wäre, dann hätte er auch nochmal vor Visumstart ausreisen müssen…
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #27 - 31.03.2022 um 15:09:08
 
verliebt-verlobt schrieb am 30.03.2022 um 23:42:59:
Nur hat mein Mann bei der Visabeantrung als Startdatum im Antrag den 25.05.2022 angegeben und so wurde es auch reingedruckt…Umd umbichen ist sehr teuer (375-1300€) erst Ende Mai wieder günstiger möglich.


Wenn das Visum ohnehin erst ab 25.05.22 gültig ist und das Datum auf dem Visum nicht geändert werden kann dann kann er doch nur die "günstigere" Umbuchungsmöglichkeit ab Ende Mai nutzen und da fliegen. Früher ist das Visum eh nicht gültig.

Wenn er als Tourist einreist verstößt er auch nur gegen die 90 / 180 Tage - Regelung und macht sich strafbar. Selbst wenn es bei der Einreise nicht auffallen sollte (was aufgrund der Stempel eher unwahrscheinlich ist) kann ihm das auch noch später auf die Füße fallen. Ich würde das nicht riskieren und die 2 Monate noch warten. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
verliebt-verlobt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #28 - 31.03.2022 um 15:13:47
 
Ja das machen wir jetzt auch nich, nachdem ich mich nochmal mit der Bundespolizei in Verbindung gesetzt habe und eure Antworten ja auch überwiegend  im Nein-Bereich lagen. Das eine Go von der Botschaft ist dann überstimmt. Ah tut mir leid, das habe ich falsch geschrieben. Das Visum ist ab dem 25.04.22 gültig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ohne Visum- Heirat-Aufenthaltsrecht
Antwort #29 - 31.03.2022 um 16:09:35
 
lottchen schrieb am 31.03.2022 um 13:55:19:
Im Prinzip geht es doch um 2 Punkte: Nimmt ihn die Fluggesellschaft überhaupt mit und wenn ja bekommt er seine AE hier? 

Punkt 3..die BP lässt ihn nicht einreisen, weil das Visum erst in 4 Wochen gilt

verliebt-verlobt schrieb am 31.03.2022 um 14:06:23:
Naja wir sind noch jung und risikofreudiger. Vielleicht bringen unsere Erfahrungen ja auch das Forum hier weiter. Im schlimmsten Fall lässt ihn die Airline nicht auf den Flug, was aber noch vor Abflugdatum wäre und eine Umbuchung noch klappen sollte

Wenn er beim Checkinn nicht auf den Flieger gelassen wird, ist das "no show" und der Flug verfällt kostenpflichtig. Es müsste ein neuer Flug gebucht werden, zum vollen Preis

verliebt-verlobt schrieb am 31.03.2022 um 14:49:06:
Und die meinten, Tourist ginge theoretisch, aber dadurch dass er erst am 15.02.22 das Land verlassen hat, gelten ab dem Zeitpunkt die 180 Tage. Also geht es nicht.
Und Visumstart ist Visumstart das geht nicht vorher zu kommen. 

so ist es

verliebt-verlobt schrieb am 31.03.2022 um 15:13:47:
Das Visum ist ab dem 25.04.22 gültig. 

Na ja, dass sind nur 4 Wochen..die würde ich warten anstatt viel Geld zu verbrennen und Ärger zu riskieren
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema