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Ausweisung/Abschiebung nach Straftat in ein Land, in welchem er traumatisiert wurde (Gelesen: 9.657 mal)
SimonB
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Antwort #15 - 27.09.2021 um 20:56:25
 
Mamaschlumpfine schrieb am 27.09.2021 um 18:56:42:
Ich dachte insbesondere an die Reue,
Ich verstehe deine Intention. Hier hat aber ein Gericht zu entscheiden. Der beauftragte Anwalt wird ganz sicher alle möglichst hilfreichen Gründe in die Klage einbringen.

Mamaschlumpfine schrieb am 27.09.2021 um 19:01:48:
Davon gehe ich nicht aus, denn er durfte schließlich legal nachziehen
Ich denke, das wäre nach der Einreise nach Deutschland für das Kind möglich gewesen.

Mamaschlumpfine schrieb am 27.09.2021 um 18:56:42:
Es geht hier auch darum, dass die Ausweisung möglichst nicht in dieses Land erfolgen sollte,
Ja, das hast du oben schon gewünscht. In welches Land sollte denn dann ausgewiesen werden? Ich denke, da unterliegst du einem Irrtum.

Haben Vater und Kind nicht längst die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt?

Mamaschlumpfine schrieb am 27.09.2021 um 18:56:42:
Es geht mir hier primär darum, dass er der Gefahr der "Beschaffungskriminalität" nicht mehr ausgesetzt ist und deswegen eine Wiederholung der Straftat nicht zu erwarten ist.
Das verstehe ich wiederum nicht. Wieso besteht die Gefahr nicht mehr? Evtl. kommt eine andere Straftat in Betracht?
Sorry, ich will nichts unterstellen, aber du solltest bitte die rechtliche Betrachtung  berücksichtigen.
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Vinzent2m
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Antwort #16 - 27.09.2021 um 22:18:22
 
Mamaschlumpfine schrieb am 27.09.2021 um 18:35:15:
Ich verstehe leider nicht ganz, was das mit dem Pass zu tun hat.

Nun eine Abschiebung kann nur mit einem gültigen Reisepass oder einem durch das türkische Konsulat ausgestelltem Passersatzpapier erfolgen und gerade die Türkei stellt solche Dokumente bisweilen nur mit Zustimmung desjenigen aus.
Warum wurde im August 2019 eigentlich trotz rechtskräftigen Bescheid die Abschiebung nicht vollzogen und stattdessen bis Dezember 2020 eine Duldung ausgestellt?
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Mamaschlumpfine
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Antwort #17 - 28.09.2021 um 12:28:00
 
Danke nochmal. Ob der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hat, weiß ich nicht. Der Sohn jedoch nicht. Ich kenne den Grund nicht. Auch kenne ich den Grund nicht, weshalb die Abschiebung damals nicht erfolgte und eine Duldung erteilt wurde. Ich nehme an, dass es mit der Krankheit zu tun hat.
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