Falls Deine Ehefrau Brasilianerin ist, dann gilt unabhängig vom derzeitigen Aufenthaltstitel (wenn sie einen hat, der bei der Rückreise noch gültig ist, muss niemand nachdenken):
Die Einreise ist auch zum Daueraufenthalt zum Familiennachzug ohne Visum zulässig.
Es muss nur ein ausreichend lange gültiger Pass vorliegen - und es schadet nicht, wenn man den Einreisegrund belegen kann.
Sollte Deine Frau im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sein, auf der als Rechtsgrundlage § 81 Abs. 3
AufenthG angekreuzt ist, dann sollte sie diese
FB bei der Rückreise *niemandem* zeigen.
Es gab schon Fälle, wo eine solche
FB (konkret hatte ich das bei einer Japanerin) die Fluggesellschaft in die Irre führte "damit darf man nicht einreisen".
Das stimmt zwar, die
FB nach 81 (3) berechtigt nicht zur Einreise, aber es wird ja auch kein Dokument zur Einreise benötigt ...