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Studienzeiten sind als ein gewöhnlicher Aufenthalt (Gelesen: 631 mal)
sam522
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Beiträge: 13

München, Germany
München
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: palästinensisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studienzeiten sind als ein gewöhnlicher Aufenthalt
22.09.2021 um 18:48:35
 
Hallo zusammen,

ich bin in DE im November 2014 angekommen und habe zuerst Deutsch gelernt und im Anschluss mein Masterstudim abgeschlossen. Seit 2 Jahren arbeite ich in Vollzeit und besitze die blaue Karte. Die Niederlassungserlaubnis habe ich schon beantragt. Meine Arbeit ist zwar in München, jedoch arbeite ich im Homeoffice und bin angemeldet in Berlin. Meine Frage kommt euch bestimmt nicht bekannt vor. Nun zu meiner Frage, wenn ich nach München endgültig umziehen will und einen Antrag in Bayern auf die Einürgerung stelle, werden die Studienzeit als ein gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet oder nicht.

Vielen Dank euch

Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studienzeiten sind als ein gewöhnlicher Aufenthalt
Antwort #1 - 22.09.2021 um 18:57:04
 
Studienzeiten gelten als gewöhnlicher Aufenthalt. Bayern konnte sich mit seiner anderweitigen Auslegung nicht durchsetzen.

Wobei das in deinem Fall auch nicht besonders relevant ist, zur Not kannst du auch über § 8 StAG eingebürgert werden.
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