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Krankenkasse Beiträge (Gelesen: 1.586 mal)
andreasMa2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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21.09.2021 um 15:43:03
 
Hallo meine lieben Damen und Herren,

ich hätte mal eine Frage und zwar, kann das Arbeitsamt die Krankenkasse Beiträge eines Ausländers aus West Afrika , der seinen Job wegen Corona (in der Probezeit) verloren hat, zahlen? Bis die Person wieder tätig ist? Die Firma konnte kein Projekt mehr für die Person finden, da die meisten Projekte wegen der Pandemie gestoppt wurden, im Bereich Baumaschine und IT.
Wenn ja, wie soll es bitte vorgehen? was sind die Schritte?
Die Städte, die getroffen sind, sind Frankfurt, Darmstadt und Mannheim.
Auf Antworten freue ich mich.  Smiley

Viele Grüße
Andi
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Stuttgarter
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i4a rocks!


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Benztown, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.09.2021 um 15:49:21
 
Die Agentur für Arbeit zahlt Krankenkassenbeiträge nur während des Bezuges von Arbeitslosengeld.

Wenn er kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bekommt, dann sollten ggfs. Leistungen beim Jobcenter beantragt werden. Wenn er von dort Leistungen bekommt, dann zahlt das JC die Beiträge!
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andreasMa2
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 21.09.2021 um 17:10:18
 
Alles klar, danke schön für die schnelle Antwort. Er bekommt kein Arbeitslosengeld. Anscheinend ist es nur für Leute aus der EU.
  Wir werden beim JC versuchen.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 21.09.2021 um 17:36:18
 
andreasMa2 schrieb am 21.09.2021 um 17:10:18:
Wir werden beim JC versuchen.
Das JC will trotzdem die "Negativ-Bescheinigung" von der Arbeitsagentur zu ALG 1 haben.
Er sollte sich diese Bescheinigung von der Arbeitsagentur anfordern und mit dem Alg2-Antrag zusammen noch im Sept. beim JC abgeben.

Anspruch auf Alg2 vom JC hat er nach § 7(1) SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Kommt also auf seine AE an.
3 Städte? Das JC an seinem Wohnort/Meldebestätigung würde für ihn zuständig werden.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.09.2021 um 18:38:23
 
Ich würde mal nicht so schnell zum Job Center laufen.

Wenn der "Westafrikaner" mit einer AE zwecks Beschäftigung eingereist ist, wäre er verpflichtet gewesen, das Ende der Beschäftigung der ABH mitzuteilen. Beantragt er mit dieser AE nunmehr Leistungen nach dem SGB II, wird das Job Center dies der ABH melden müssen. Dann müsste er sich dort erklären und müsste ggf. mit der nachträglichen Verkürzung seiner AE rechnen.

Also erstmal den Status den Ausländers abfragen bevor irgendwelche Tipps gegeben werden.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 21.09.2021 um 20:37:43
 
andreasMa2 schrieb am 21.09.2021 um 15:43:03:
Die Firma konnte kein Projekt mehr für die Person finden, da die meisten Projekte wegen der Pandemie gestoppt wurden

Jetzt? Wenn er nicht mal 6 Monate gearbeitet hat dann hat ihn doch der AG mitten in der Pandemie eingestellt...Na ja, diese Fehlplanung muss der AN jetzt ausbaden.

andreasMa2 schrieb am 21.09.2021 um 17:10:18:
Er bekommt kein Arbeitslosengeld. Anscheinend ist es nur für Leute aus der EU.

Nein, ALG1 ist für alle Menschen da, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Und wenn man nicht mal 6 Monate gearbeitet hat dann hat man natürlich auch keinen Anspruch auf ALG1, dazu muss man mindestens 12 Monate (in den letzten 30 Monaten) gearbeitet haben, egal ob Deutscher, EU-Bürger, Grönländer oder Afrikaner.

Bevor man hier irgendwas raten kann wäre es schon hilfreich zu wissen, wie lange seine AE gültig ist, nach welchem Paragrafen sie erteilt wurde und ob es Nebenbestimmungen gibt.
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andreasMa2
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 21.09.2021 um 22:42:12
 
Alles klar, danke schön an euch alle für die Rückmeldungen
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