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Was ist mit einer Duldung möglich (Gelesen: 3.284 mal)
ryka
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20.09.2021 um 20:14:13
 
Hallo,
heute brauche ich wieder mal Hilfe. Ein Bekannter aus Nigeria hat eine Duldung. im Ausweis steht:

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)  Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!

Er kam 2014 mit Ehefrau und Kind in Italien an, bekam dort für ein Jahr Aufenthalt. Was jetzt fehlte war Arbeit und Wohnung, die Tochter durfte keine Schule besuchen.  Besonders wegen der Tochter bekam er von der Behörde den Rat nach Deutschland weiter zu wandern. 2015 kam er in Deutschland an und eine Unterkunft. Es geht aufwärts dachte er.

Aber das war nicht so. Seit der Zeit darf er nicht arbeiten, sitzt in der Unterkunft, konnte keinen Deutschkurs besuchen. Seine Ehe wird nicht anerkannt, da er "nur" traditionell in Lybien heiratete. Seit einiger Zeit lebt er allein in einer Unterkunft, seine Familie die er regelmäßig sieht wohnt ca. 10 km entfernt.

Bis jetzt waren alle Anfragen, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, erfolglos. Nun wurde das Unterhaltsgeld gekürzt und das Amt überwies 87 Euro. Grund ist: Er verweigert die Mitarbeit und bringt keinen Pass. Den Pass zu besorgen raten ihm alle Nigerianer ab, denn sobald die Behörde den Pass hat wird er abgeschoben. Um den Pass zu bekommen muss er Papiere in Nigeria besorgen, das kostet viel Geld. Der Nachbarin im Heim wurde der Unterhalt gekürzt, weil sie Geld nach Nigeria schickte damit ihr jemand die Papiere besorgt. Die sind jetzt beim Amt aber die wollen nicht anerkennen, dass diese Papiere Geld kosten.

Die Tochter (13) geht,se, ihre  Seit sie in Deutschland ist, in die Schule. Jetzt 6. Klasse, ihre Noten sind gut.

Was kann man machen, damit der Mann in die Legalität kommt? Bei uns wird ein Kurs zum Schweißer für Asylanten angeboten. Dem voraus geht ein Deutschkurs. Das wäre toll, wenn er den besuchen könnte. Geklärt werden muss aber zuerst wer für die Kosten aufkommt.

Viele Grüße
Ryka
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Saxonicus
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Antwort #1 - 20.09.2021 um 22:55:22
 
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ryka
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Antwort #2 - 21.09.2021 um 08:37:33
 
Er soll nach Italien ausreisen. Dort will man die Familie auch nicht, deshalb gab man ihnen doch die Papiere und riet ihnen nach D zu gehen. Gibt es keinen Ausweg?
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reinhard
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Antwort #3 - 21.09.2021 um 10:52:40
 
In Italien ist seine Aufenthaltserlaubnis und seine Arbeitserlaubnis. Klar sollte er so schnell wie möglich ausreisen.

Die legale Einreise nach Deutschland ist möglich, sobald er dort den Daueraufenthalt (nach fünf Jahren ohne Straftaten) hat. Dazu muss er hier Arbeit finden und in Rom ein Visum beantragen.

Ich habe hier Nigerianerinnen und Nigerianer in der Beratung, die das genauso gemacht haben, es funktioniert. "Einfach so" also ohne Visum kommen ist immer schwierig, weil keine Behörde hier das akzeptieren möchte – manchmal gibt es eine Härtefall-Lösung, das sind aber Einzelentscheidungen, die nicht übertragbar sind.

Wenn die Tochter gut in der Schule ist: Sie soll sich mal § 25a Aufenthaltsgesetz ansehen. Der gibt eine Möglichkeit, sobald sie 14. Geburtstag hatte.
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lottchen
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Antwort #4 - 21.09.2021 um 11:30:16
 
Wenn er seit 2015 in D ist hat er doch mit Sicherheit keine Aufenthaltserlaubnis für Italien mehr wenn er in 2014 dort nur 1 Jahr bekommen hat?
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reinhard
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Antwort #5 - 21.09.2021 um 12:31:22
 
lottchen schrieb am 21.09.2021 um 11:30:16:
Wenn er seit 2015 in D ist hat er doch mit Sicherheit keine Aufenthaltserlaubnis für Italien mehr wenn er in 2014 dort nur 1 Jahr bekommen hat? 


Das ist aber eben sein Problem, nicht das Problem deutscher Behörden. Er muss sich ja um die Verlängerung kümmern. Er muss fünf Jahre ohne Unterbrechung dort leben, um einen Daueraufenthalt zu bekommen.

Und er müsste verstehen, hoffentlich, dass das sein Problem ist. Nur wenn er das versteht, kann er sich mit Lösungen beschäftigen.
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ryka
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Antwort #6 - 21.09.2021 um 21:34:24
 
reinhard schrieb am 21.09.2021 um 12:31:22:
Das ist aber eben sein Problem, nicht das Problem deutscher Behörden. Er muss sich ja um die Verlängerung kümmern. Er muss fünf Jahre ohne Unterbrechung dort leben, um einen Daueraufenthalt zu bekommen.

.
Das ist schwer zu verstehen. Ich verstehe das nicht, wie soll das ein Ausländer verstehen.

Es sagt sich so leicht, er soll nach Italien ausreisen. Dort konnte er nicht für seine Familie sorgen, hatte keine Arbeit und seine Tochter konnte nicht in die Schule gehen. Das kleine Kind musste zum Betteln gehen, sonst wären alle verhungert.

Heute erfuhr ich, dass die Familie vor 10 Jahren nach Italien kam. Vor 6 Jahren wurden ihnen geraten nach Deutschland zu gehen, denn hier gäbe es Arbeit und Unterkunft. Das war der Rat von offizieller Seite.  Würde irgend jemand jetzt einem deutschen Beamten glauben?

Die Ausreise nach Deutschland hatte auf jeden Fall etwas Gutes. Seine Tochter kann eine Schule besuchen. Für ihn ist das´bereits ein Erfolg.











































































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ryka
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Antwort #7 - 21.09.2021 um 21:39:56
 
Jetzt habe ich doch noch eine Frage:
Welcher Paragraph besagt,
- dass den Asylanten dass Unterhaltsgeld gekürzt bzw. gestrichen werden darf/soll?

- dass ihnen keine Arbeitserlaubnis zusteht?

Danke!
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lottchen
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Antwort #8 - 21.09.2021 um 21:58:18
 
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reinhard
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Antwort #9 - 22.09.2021 um 12:02:15
 
ryka schrieb am 21.09.2021 um 21:39:56:
Jetzt habe ich doch noch eine Frage:
Welcher Paragraph besagt,
- dass den Asylanten dass Unterhaltsgeld gekürzt bzw. gestrichen werden darf/soll?

- dass ihnen keine Arbeitserlaubnis zusteht?



Er ist ja Ausländer mit italienischer Aufenthaltserlaubnis, in Deutschland also Tourist, der seine erlaubte Zeit von 90 Tagen überzogen hat.

Touristen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder irgendwas, wenn sie ausreisen können. Italien als Verfolgerland ist schwer zu vermitteln.
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Antwort #10 - 10.10.2021 um 13:12:43
 
lottchen schrieb am 21.09.2021 um 21:58:18:


Hallo Lottchen,
leider komme ich erst heute zum Lesen der Antworten. Vielen Dank für den Link. Sehr interessant und doch bin ich heilfroh vor fast 60 Jahren den Ausländerbehörden entkommen zu sein. Damals reichte die Heirat mit einem Deutschen.
Gruß
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