ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo, heute brauche ich wieder mal Hilfe. Ein Bekannter aus Nigeria hat eine Duldung. im Ausweis steht:
Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!
Er kam 2014 mit Ehefrau und Kind in Italien an, bekam dort für ein Jahr Aufenthalt. Was jetzt fehlte war Arbeit und Wohnung, die Tochter durfte keine Schule besuchen. Besonders wegen der Tochter bekam er von der Behörde den Rat nach Deutschland weiter zu wandern. 2015 kam er in Deutschland an und eine Unterkunft. Es geht aufwärts dachte er.
Aber das war nicht so. Seit der Zeit darf er nicht arbeiten, sitzt in der Unterkunft, konnte keinen Deutschkurs besuchen. Seine Ehe wird nicht anerkannt, da er "nur" traditionell in Lybien heiratete. Seit einiger Zeit lebt er allein in einer Unterkunft, seine Familie die er regelmäßig sieht wohnt ca. 10 km entfernt.
Bis jetzt waren alle Anfragen, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, erfolglos. Nun wurde das Unterhaltsgeld gekürzt und das Amt überwies 87 Euro. Grund ist: Er verweigert die Mitarbeit und bringt keinen Pass. Den Pass zu besorgen raten ihm alle Nigerianer ab, denn sobald die Behörde den Pass hat wird er abgeschoben. Um den Pass zu bekommen muss er Papiere in Nigeria besorgen, das kostet viel Geld. Der Nachbarin im Heim wurde der Unterhalt gekürzt, weil sie Geld nach Nigeria schickte damit ihr jemand die Papiere besorgt. Die sind jetzt beim Amt aber die wollen nicht anerkennen, dass diese Papiere Geld kosten.
Die Tochter (13) geht,se, ihre Seit sie in Deutschland ist, in die Schule. Jetzt 6. Klasse, ihre Noten sind gut.
Was kann man machen, damit der Mann in die Legalität kommt? Bei uns wird ein Kurs zum Schweißer für Asylanten angeboten. Dem voraus geht ein Deutschkurs. Das wäre toll, wenn er den besuchen könnte. Geklärt werden muss aber zuerst wer für die Kosten aufkommt.
Viele Grüße Ryka
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