Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021 (Gelesen: 5.088 mal)
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021
Antwort #15 - 11.10.2021 um 18:49:36
 
Es sollte mich wundern dass ein Land (egal welches) jede Fluggesellschaft (und Bahngesellschaft und Busgesellschaft und, und, und...) auf der Welt über jede Gesetzesänderung von selber informiert.
Fluggesellschaften sind üblicherweise im eigenen Interesse über die Rechtslagen in den Zielstaaten immer informiert. Wenn der beförderte Passagier im Zielland nicht einreisen darf weil mit seinen Papieren was nicht in Ordnung ist dann muss ihn die Fluggesellschaft möglicherweise wieder auf eigenen Kosten mit zurücknehmen. Viel Ärger ist auf alle Fälle garantiert, daher wird die Fluggesellschaft im Zweifelsfall den Passagier gar nicht erst mitnehmen. Als Passagier kann ich mich zumindest nicht darauf verlassen dass ich in dem Fall mitgenommen werde. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021
Antwort #16 - 12.10.2021 um 18:33:30
 
dr-er schrieb am 11.10.2021 um 17:51:17:
Das gilt natürlich nur, wenn Deutschland die Fluggesellschaften und die andere Schengenländer benachrichtigt hat, dass die Aufkleber seit 1.09.2021 ungültig sind, oder? Ich habe Zweifeln, dass diese Körperschaften selbständig das deutsche Recht studieren.


Hallo,

selbstverständlich findet innerhalb der Schengenpartner ein derartiger aktiver Austausch von Informationen statt.
Und selbstverständlich haben die Fluggesellschaften in ihrem elektronischen TIM (Travel Information Manual) / Timatic die aktuellen Bestimmungen vorliegen.

Deine ursprüngliche Frage war, ob zukünftig aufgrund des jetzt ungültig gewordenen Etiketts Nachteile oder Probleme beim Reisen (und das bedeutet: Grenzübertritt) entstehen können.

Auch wenn nicht zwingend in jedem Fall ein Problem entstehen muss und die Art und der Umfang des Problems zur Zeit schwer zu bestimmen sein könnte, ist die Antwort auf Deine Frage eindeutig.

Die Antwort lautet: Ja.

Da hat es schlicht keinen Wert, darüber zu sinnieren, ob Du auch mal Glück haben könntest, dass ein kontrollierender Beamter im Ausland oder Angestellte einer LVG kurz nach Eintritt dieser Regelung möglicherweise noch keine Kenntnis bezüglich der Regelung haben könnte und ob oder in welcher Form deutsche Grenzpolizeibeamte im Einzelfall vorgehen mögen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021
Antwort #17 - 14.10.2021 um 17:53:06
 
reinhard schrieb am 11.10.2021 um 13:10:53:
Dann kommst Du vielleicht mit einer Ermahnung davon.

Warum denn die Ermahnung? Die Ausländer wurden ja durch §105b AufenthG nicht verpflichtet, ihre Klebeetikett-AT bis 31.8.21 umtauschen zu lassen, vielmehr war das - wie es hier vorhin bereits geklärt wurde - die Aufgabe der ABH in den Jahren 2011-2021 dafür zu sorgen, dass die Ausländer bei Neuausstellung der AT bei Erteilung/Verlängerung/nach Verlust/Diebstahl usw. ihre AT als eAT bekommen. Was haben die Ausländer dafür, wenn einige ABH, v.a. in Großstädten wie Berlin, Stuttgart und München es in dem letzten Jahrzehnt nicht geschafft haben und dafür weiterhin fleißig Klebeetiketten verteilt haben?

Aber sei es drum. Was können nun Ausländer proaktiv tun, um sich die Probleme bei Grenzkontrollen/Boarding zu sparen? Ist ein berechtigtes Interesse eines Ausländers i.S.v. §105b Satz 2 AufenthG bei Ablauf der in §105b Satz 1 AufenthG - wohl gemerkt für die ABHen - gesetzten Frist gegeben und dürfte es dann einen Anspruch auf Neuerteilung seines/ihres AT in Form von eAT begründen (als ob die ABH gerade in der weiterhin andauernden Pandemie sonst nichts zu tun hätten)? Wenn ja, dürfte der Ausländer dafür noch 67 Euro nach §45c Abs. 1 Nr. 5 AufenthV an die ABH für ihre Schwerfälligkeit/Versehen/whatever spendieren?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021
Antwort #18 - 14.10.2021 um 18:23:31
 
@dim4ik

hier sprechen wir von einer vor 2011 ausgestellten Daueraufenthaltserlaubnis EU als Etikett in einem abgelaufenen Pass.
Ich bin mir sicher, dass es sogar in Städten wie Berlin im zurückliegenden Jahrzehnt die Möglichkeit gegeben hätte, sich einen eAT ausstellen zu lassen.
Hinsichtlich der Verantwortung des Inhabers selbst verweise ich daher auf das von Dir genannte "vorhin geklärte", insbesondere auf den vorletzten Satz des ersten Absatzes.

Es mag in unserem Vollkasko-Nanny-Staat möglicherweise als normal für viele Menschen gelten, dass als eigene Verpflichtung immer nur das angesehen wird, zu dem man explizit gezwungen wird.
Wenn man sich diese Position zu eigen macht und aufgrund möglicher auch eigener Nachlässigkeit / Ignoranz sich denkbare Probleme bei Boarding / Grenzkontrollen und auch Inlandskontrollen im jew. Ausland(!) ersparen möchte, lautet die Konsequenz eigenen vorherigen Handelns eben: Nicht reisen, bis ein eAT vorliegt.

Sorry für das Offtopic.

Zur Sache, meine Meinung:

Zitat:
Ist ein berechtigtes Interesse eines Ausländers i.S.v. §105b Satz 2 AufenthG bei Ablauf der in §105b Satz 1 AufenthG - wohl gemerkt für die ABHen - gesetzten Frist gegeben und dürfte es dann einen Anspruch auf Neuerteilung seines/ihres AT in Form von eAT begründen (als ob die ABH gerade in der weiterhin andauernden Pandemie sonst nichts zu tun hätten)?


Meines Erachtens ja. Und die Pandemie kann nicht für 10 Jahre Versäumnis herhalten, egal von welcher Seite aus.

Zitat:
Wenn ja, dürfte der Ausländer dafür noch 67 Euro nach §45c Abs. 1 Nr. 5 AufenthV an die ABH für ihre Schwerfälligkeit/Versehen/whatever spendieren?


Selbstverständlich, ebenso wie für eine neue NE nach Ablauf der Kartengültigkeit oder für jede Verlängerung / Neuausstellung einer zeitlich abgelaufenen AE.
Da sehe ich keinerlei rechtliches Problem.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021
Antwort #19 - 14.10.2021 um 18:25:24
 
dim4ik schrieb am 14.10.2021 um 17:53:06:
Was haben die Ausländer dafür, wenn einige ABH, v.a. in Großstädten wie Berlin, Stuttgart und München es in dem letzten Jahrzehnt nicht geschafft haben und dafür weiterhin fleißig Klebeetiketten verteilt haben?

Nichts. Sie brauchen sich aber auch keine Sorgen zu machen, denn § 105b Satz 1 AufenthG gilt tatbestandlich nicht für nach dem 31.08.2011 ausgestellte Klebeetiketts.

Überlastete Großstadt-ABHs haben die Ausstellung aufgrund eines Ausnahmefalls auch entsprechend zu kennzeichnen, das ist auch weitestgehend immer noch erfolgt - selbst in Berlin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT als Aufkleber ab dem 1.09.2021
Antwort #20 - 14.10.2021 um 19:26:30
 
dr-er schrieb am 11.10.2021 um 17:51:17:
Ich habe Zweifeln, dass diese Körperschaften selbständig das deutsche Recht studieren.

Das tun mit Sicherheit aus ureigensten Interesse, denn sie haben wenig Lust,
die happigen Strafen (habe mal was von 3.000 €uro gehört) zu berappen,
wenn sie einen Ausländer ohne entsprechende Einreiseberechtigung nach Deutschland transportieren.

Neben der anstehenden Strafe müssen sie den Ausländer nämlich auch
wieder auf eigene Kosten zurückbefördern und bei Wiederholungsfällen
kann es sogar zum Verlust der Landerechte für die Fluggesellschaft führen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema