Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schwanger Vater (Gelesen: 2.508 mal)
infoinfo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger Vater
17.09.2021 um 11:49:08
 
Hallo,

Ein Bekannter aus Afghanistan ist mit familienzusammenführung Visum nach Deutschland gekommen wegen seiner deutschen Frau .
Leider haben sie sich getrennt nach 6 Monaten.
Sie hat die Scheidung eingereicht.
Jetzt hat der Bekannte eine Wohnung besichtigt und alle Unterlagen abgegeben.
Jetzt hat die Ausländerbehörde gesagt , dass er einen Asylantrag stellen soll.
Darf er die Wohnung trotzdem anmieten .
Übrigens hat er erfahren , dass seine Ehefrau die sich von ihm getrennt hat, ein Kind vom ihm erwartet.
Wie soll er vorgehen bezüglich seiner momentanen Situation wegen Wohnung und Asylantrag ?

Danke

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #1 - 17.09.2021 um 12:11:01
 
Wird das Kind voraussichtlich zur Welt kommen bevor die Scheidung rechtskräftig wird? Ist es definitiv sein Kind? Dann gibt es keinen Grund für einen Asylantrag weil er die nächsten 18 Jahre eine AE wegen seines Kindes erhalten wird.

Geht er arbeiten, bezahlt er seine zukünftige Wohnung also selber? 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
infoinfo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #2 - 17.09.2021 um 13:11:09
 
Ja das Kind wird voraussichtlich vor der Scheidung zur Welt kommen und ja , das Kind ist 100 Prozent von ihm .
Ja er hat einen minijob.
Soll er der Ausländerbehörde mitteilen, dass seine Frau schwanger geworden ist von Ihm ?
Danke lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
infoinfo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #3 - 17.09.2021 um 13:15:08
 
Er bezieht aber auch Jobcenter Geld .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #4 - 17.09.2021 um 13:31:33
 
Wenn er nur einen Minijob hat - wer bezahlt die neue Wohnung? Er selber oder das Jobcenter? Zahlt ihm seine Frau Trennungsunterhalt, vermutlich nicht wenn das JC ihm auch was zahlt? Wenn das Jobcenter die Wohnung zahlen sollte (KdU) dann benötigt er vor dem Umzug auch die Zustimmung vom Jobcenter. Die müssen bestätigen dass die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Eine Mietkaution muss auch jemand bezahlen. Eventuell die Kosten des Umzugs....Das muss er alles klären.

Wenn das Kind während der Ehe geboren wird ist er der rechtliche Vater. Und wenn er auch der biologische Vater ist dann kann niemand die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten, es ist und bleibt sein Kind. Also bekommt er wenn er das Sorgerecht ausüben will auch eine AE dafür. Für einen Asylantrag sehe ich daher keine Notwendigkeit.

Klar kann er der ABH mitteilen, dass er Vater eines deutschen Kindes wird. Falls die ABH bisher die Absicht gehabt haben sollte seine jetzige AE (wie lange ist die noch gültig?) aufgrund der Trennung zu verkürzen, dann wird diese Informationen sicher dazu führen, dahingehend nicht zu schnell zu handeln.      
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #5 - 17.09.2021 um 14:02:15
 
Er sollte allerdings wissen:

Ausländerrechtlich zählt eine Schwangerschaft nicht, sondern nur ein Kind. Er sollte darauf achten, dass er in der Geburtsurkunde steht.

Und dann zählt für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht, ein Kind zu haben. Es zählt nur, dass er sich auch wöchentlich um das Kind kümmert. Gut wäre auch, wenn er Deutsch lernt, einen Beruf lernt, arbeitet und Unterhalt für das Kind bezahlt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #6 - 17.09.2021 um 14:16:05
 
reinhard schrieb am 17.09.2021 um 14:02:15:
Er sollte darauf achten, dass er in der Geburtsurkunde steht.


Steht der Ehemann nicht automatisch in der Geburtsurkunde bei einem ehelich geborenen Kind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #7 - 17.09.2021 um 16:42:17
 
lottchen schrieb am 17.09.2021 um 14:16:05:
Steht der Ehemann nicht automatisch in der Geburtsurkunde bei einem ehelich geborenen Kind?


Normalerweise schon. Ich empfehle in solchen Fällen dem Vater aber immer, selbst auf dies und das zu achten und sich über alle Dinge, die ihn und sein Aufenthaltsrecht betreffen, auf dem Laufenden zu halten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
infoinfo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #8 - 17.09.2021 um 17:31:09
 
Wenn das Kind aber nach der Scheidung zur Welt kommt , muss er dann jetzt einen Asylantrag stellen ?
Wie ist da vorzugehen ?
Wenn die Ehefrau die Scheidung zurück zieht aber trotzdem von ihm getrennt leben will ändert das etwas wegen seinem Aufenthalt?
Danke
Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #9 - 17.09.2021 um 18:42:27
 
infoinfo schrieb am 17.09.2021 um 17:31:09:
Wenn das Kind aber nach der Scheidung zur Welt kommt , muss er dann jetzt einen Asylantrag stellen?


Nein. Einen Asylantrag muss man immer sofort nach Ankunft stellen, wenn man verfolgt wird. Ein verspäteter Asylantrag wird sowieso nicht anerkannt.

Ein "taktischer" Asylantrag, um das Aufenthaltsrecht nicht zu verlieren, wäre möglich – zumal jetzt die Taliban regieren. Dann müsste er präzise begründen, warum er dort nicht (mehr) leben kann. Die Chancen sind gut, dass dann die Abschiebung verboten wird und er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 erhält. Die jetzige Aufenthaltserlaubnis ist aber besser.


Zitat:
Wenn die Ehefrau die Scheidung zurück zieht aber trotzdem von ihm getrennt leben will ändert das etwas wegen seinem Aufenthalt?


Wenn er den Aufenthalt mit der Personensorge für das Kind begründet, das Kind ist ja deutsch, muss er nur sein Sorgerecht tatsächlich auch wahrnehmen, sich ums Kind kümmern und nach Möglichkeit Unterhalt zahlen. Mit der Frau hat das Aufenthaltsrecht dann nichts zu tun.

Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #10 - 17.09.2021 um 18:44:02
 
infoinfo schrieb am 17.09.2021 um 17:31:09:
Wenn das Kind aber nach der Scheidung zur Welt kommt , muss er dann jetzt einen Asylantrag stellen ?

Wenn das Kind nach der Scheidung zur Welt kommt macht er eine Vaterschaftsanerkennung. Wenn die Mutter sich weigern sollte diese zu bestätigen muss er auf Anerkennung der Vaterschaft klagen.
Nach der Scheidung kann es komplizierter werden (falls die Mutter sich quer stellt), aber es ändert nichts an seinem Recht in D für sein Kind zu sorgen und somit eine AE dafür zu erhalten.

Solange das Kind auf der Welt ist, in D lebt und er das Sorgerecht wahrnimmt sollte er wegen des Kindes eine AE bekommen.

Warum soll er einen Asylantrag stellen? Hat er Chancen auf Asyl? Wird er verfolgt?

infoinfo schrieb am 17.09.2021 um 17:31:09:

Wenn die Ehefrau die Scheidung zurück zieht aber trotzdem von ihm getrennt leben will ändert das etwas wegen seinem Aufenthalt?

Bezüglich seiner jetzigen AE nicht, nein. Denn die hat er wegen des ehelichen Zusammenlebens, was es ja nicht mehr gibt. Nicht weil er mit einer Deutschen verheiratet ist.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
infoinfo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #11 - 17.09.2021 um 22:17:35
 
Er hat Momentan 3 Monatige Fiktionsbescheinigung.
Kann er jetzt schon Aufenthalt bekommen ?
Danke
Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #12 - 18.09.2021 um 04:35:15
 
Moin,

da er von seiner Frau getrennt lebt, kann er keine AE bekommen aufgrund der Ehe.
Da das Kind noch nicht geboren wurde, kann er auch noch nicht eine AE aufgrund der Sorge um das Kind bekommen.
Also nein, jetzt kann er keine AE bekommen.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
infoinfo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #13 - 18.09.2021 um 09:09:04
 
Also muss er weiter nix machen außer deutsch lernen , bis sein Kind auf die Welt kommt ja ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger Vater
Antwort #14 - 18.09.2021 um 10:24:38
 
infoinfo schrieb am 17.09.2021 um 11:49:08:
Darf er die Wohnung trotzdem anmieten .
Ja. Er darf eine Wohnung anmieten. Wenn der Vermieter auch mit der Fiktionsbescheinigung einen Mietvertrag mit dem Afghanen schließt.
Du könntest als Bekannter dem Vermieter die Situation erklären.

Den Sprachnachweis -A1- hat er schon. Soll er auch verpflichtend einen  Integrationskurs absolvieren?
Dass die angemessenen Mietkosten direkt vom JC an den Vermieter überwiesen werden könnten, weiß man?   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema