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Visum abgelehnt Remonstrationsverfahren (Gelesen: 881 mal)
seci
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Beiträge: 132
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.09.2021 um 21:48:05
 
Hallo Zusammen,

Der Visumantrag (Zum Studium) meines Bruder wurde abgelehnt.

"Gegen einen ablehnenden Bescheid kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren."

Was wir auch vor 2 Wochen per Email gemacht haben.
Der Widerspruch wurde händisch unterschrieben, gescannt mit Unterlagen per email geschickt.

ist diese Verfahren korrekt ?

Leider haben wir bis jetzt keine Eingangsbestätigung bekommen.

Mein Bruder soll in 4 Wochen in DE kommen. Fall wir keine Antwort bis dahin bekommen, was können wir rechtlich dagegen tun ?

Wie könnten wir das Gange später beweisen, dass der Antragsteller fristgerecht ein Widerspruch gemacht hat ?

Kann man neben den Widerspruch gleichzeitig eine Klage bei dem Verwaltungsgericht in Berlin einreichen ?

Wenn Ja, muss man dafür einen Anwalt beauftragen ?

Vielen Dank für die Hilfe.


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2021 um 22:25:10
 
Eine Klage würde das Remonstrationsverfahren beenden. Das müsste auch so in der Rechtsmittelbelehrung stehen.

Ob eine Klage noch möglich ist, hängt davon ab, ob die Monatsfrist ab Bekanntgabe noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten wäre eine Klage erst nach einem etwaigen negativen Remonstrationsbescheid möglich.

In dringenden Fällen wäre eine einstweilige Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO möglich, sofern die Klagefrist nicht abgelaufen ist. Ist aber selten, der Studienplatz wird i.d.R nicht für immer weg sein.

Den Rest erklärt euch der Anwalt.
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