Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen (Gelesen: 3.989 mal)
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
12.09.2021 um 23:06:15
 
Hallo Leute Smiley

Ich hätte eine Frage bzw. eher eine Diskussion, wo auch gerne verschiedene Meinungen teilhaben dürfen.
Es geht nämlich um das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Folgende Paragraphen würde ich gerne aufgeklärt bekommen, auch anhand folgender Szenarien (folgen unten).

Laut §25 StAG verliert ein deutscher seine Staatsangehörigkeit, wenn er auf Antrag eine Staatsangehörigkeit erwirbt, die weder ein Teil der EU + Schweiz inkludiert, er noch dafür eine Beibehaltungsgenehmigung hat.

Für Minderjährige gilt §25 nur mit Bedingung des §19 StAG, in dem steht, dass die Eltern dafür eine Entlassungsgenehmigung vom Vormundschaftsgericht brauchen, oder die Eltern die ausländische Staatsangehörigkeit zu dem selben Zeitpunkt miterwerben.

Jetzt folgendes Szenario:

- Kind wird zur Welt gebracht und bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Später (mit 10 Jahren) wird für das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben.

Somit würde das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren, habe ich das richtig verstanden ?

Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliert, dann verstehe ich folgendes nicht:

- Als minderjähriges Kind könnte man dann theoretisch beliebig viele Staatsangehörigkeiten erwerben, ohne die deutsche zu verlieren. (Mit Voraussetzung, dass dies auch die ausl. Staaten akzeptieren).

2. Frage und dazu folgendes Szenario:

- Mutter hat ausl. Staatsangehörigkeit (Land X), Vater hat deutsche, und ausl. Staatsangehörigkeit (Land Y, also ein anderes Land)
- Kind bekommt ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit von Land Y.
- Laut Land X gilt das Abstammungsprinzip nur für den Vater, das Kind bekommt die ausl. Staatsangehörigkeit also nicht.
- Wenn das Kind 10 Jahre alt ist ändert sich das Gesetz von Land X und auch das Kinder von Mütter erben die Staatsangehörigkeit von Land X.
- Kind (10 Jahre alt) macht seinen Anspruch geltend und bekommt dafür auch die Staatsangehörigkeit von Land X hat also 3 Staatsangehörigkeiten.

Ist dies zulässig ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #1 - 13.09.2021 um 19:47:33
 
lambdax schrieb am 12.09.2021 um 23:06:15:
- Wenn das Kind 10 Jahre alt ist ändert sich das Gesetz von Land X und auch das Kinder von Mütter erben die Staatsangehörigkeit von Land X

was sagt dieses Gesetz?
bekommt das Kind dann die X-Staatsagenhörigkeit rückwirkend ab Geburt oder gilt das Gesetz nur für Geborene ab dem Zeitpunkt, an dem das Gesetz gültig wird?
Wenn letzteres, gelten die von dir genannten §§
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #2 - 13.09.2021 um 22:20:25
 
erne schrieb am 13.09.2021 um 19:47:33:
was sagt dieses Gesetz?
bekommt das Kind dann die X-Staatsagenhörigkeit rückwirkend ab Geburt oder gilt das Gesetz nur für Geborene ab dem Zeitpunkt, an dem das Gesetz gültig wird?
Wenn letzteres, gelten die von dir genannten §§


Das weiß ich tatsächlich nicht, wie wäre es dann aber bei beiden Fällen ?

Gäbe es einen Fall, wo die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes verloren geht ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #3 - 14.09.2021 um 08:21:52
 
erne schrieb am 13.09.2021 um 19:47:33:
Wenn letzteres, gelten die von dir genannten §§ 


Das verstehe ich nicht.

Halten wir uns doch an den Buchstaben des Gesetzes:
Zitat:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.

Entscheidend ist für diese Bestimmung also, dass hier ein Antragserwerb vorliegen muss und dass ein solcher bei einem Minderjährigen nur auf Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgen kann.
Damit gilt "der Vertretene jedoch nur".

Daher:
lambdax schrieb am 12.09.2021 um 23:06:15:
Als minderjähriges Kind könnte man dann theoretisch beliebig viele Staatsangehörigkeiten erwerben, ohne die deutsche zu verlieren. (Mit Voraussetzung, dass dies auch die ausl. Staaten akzeptieren)

Solange der Erwerb auf Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt und die Voraussetzungen für die Entlassung nach § 19 nicht vorliegen - ja.

lambdax schrieb am 12.09.2021 um 23:06:15:
Wenn das Kind 10 Jahre alt ist ändert sich das Gesetz von Land X und auch das Kinder von Mütter erben die Staatsangehörigkeit von Land X.
- Kind (10 Jahre alt) macht seinen Anspruch geltend und bekommt dafür auch die Staatsangehörigkeit von Land X hat also 3 Staatsangehörigkeiten.

Ist dies zulässig ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ? 

Das ist kraus formuliert.

Land X ändert sein Gesetz hin zum Geburtserwerb von der Mutter mit Rückwirkung auf mindestens das Geburtsdatum des Kindes --> es gibt keinen "Anspruch", sondern die StAng X liegt ab Geburt vor.
Kein Antragserwerb, also auch kein Verlust wegen Antragserwerbs möglich.

Land X ändert sein Gesetz hin zum möglichen Antragserwerb aufgrund der StAng der Mutter --> nicht das Kind "macht seinen Anspruch geltend" [wobei es hier unbeachtlich ist, ob tatsächlich ein Rechtsanspruch existiert], sondern ein gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag.
Und damit sind wir komplett bei "Szenario 1"

Die möglichen Spielarten zu der hier genannten zweiten Variante - statt Antragserwerb Erwerb durch "Registrierung", "Anzeige bei der zuständigen Behörde" usf. können die Einschätzung, ob ein Antragserwerb vorliegt, kompliziert machen.
Ist es wirklich nur eine Registrierung oder doch ein Antrag?
Das ist aber unbeachtlich, wenn die "Voraussetzungen nach § 19" nicht vorliegen, weil dann kein Verlust der deutschen StAng eintreten kann.

Bei solchen "Spielarten" würde ich persönlich wohl *nach* dem Erhalt der/aller ausländischen Dokumente (=Reisepass) einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis für das Kind beantragen. Nicht wegen eigener Zweifel an der Rechtslage, sondern um bei späteren Fragen belegen zu können "Nachdem alle vorliegenden StAng erworben wurden, hat die zuständige Behörde das (Immer-noch-)Vorliegen der deutschen StAng bescheinigt."
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #4 - 14.09.2021 um 13:07:44
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Für mich war halt wichtig zu wissen, dass ohne Zustimmung des Familiengerichts und ohne Mitbeantragung des elterlichen Teils, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren geht, das stimmt soweit oder ?

Wir gehen mal von der Praxis aus:

Ich habe mit der Geburt die deutsche und algerische Staatsangehörigkeit erworben.
Als ich 10 Jahre alt wurde konnte ich die marokkanische Staatsangehörigkeit erhalten, dafür musste mein weibliches Elternteil diese beim Gericht legalisieren. Ob da ein Antrag mit dabei war oder nicht, kann ich nicht sagen. Prinzipiell handelt es sich nicht um eine Einbürgerung, da man für eine Einbürgerung dort natürlich leben muss.

Sollten wir aber dennoch davon ausgehen, dass es sich um ein Antrag hält, würde die deutsche Staatsangehörigkeit unter keinen Umständen (Antrag oder kein Antrag) verloren gehen, da keine Genehmigung des Familiengerichts vorliegt und eine Mitbeantragung eines Elternteils nicht vorliegt. Stimmt das ?

Brauche ich mir da Sorgen zu machen ?

Vielen Dank im Voraus Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #5 - 15.09.2021 um 07:42:12
 
lambdax schrieb am 14.09.2021 um 13:07:44:
Sollten wir aber dennoch davon ausgehen, dass es sich um ein Antrag hält, würde die deutsche Staatsangehörigkeit unter keinen Umständen (Antrag oder kein Antrag) verloren gehen, da keine Genehmigung des Familiengerichts vorliegt ...

So sehe ich das auch.

lambdax schrieb am 14.09.2021 um 13:07:44:
... und eine Mitbeantragung eines Elternteils nicht vorliegt. Stimmt das ?

Das sehe ich nicht so.
In § 25 StAG ist eine solche Bedingung nicht vorgesehen, also ist es irrelevant, ob einer oder beide gesetzliche Vertreter den Antrag für das Kind gestellt haben.
Die letzte Anmerkung nur der Vollständigkeit halber, damit für einen stillen Mitleser kein Irrtum entsteht.  Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #6 - 15.09.2021 um 17:21:11
 
Petersburger schrieb am 15.09.2021 um 07:42:12:
So sehe ich das auch.

Das sehe ich nicht so.
In § 25 StAG ist eine solche Bedingung nicht vorgesehen, also ist es irrelevant, ob einer oder beide gesetzliche Vertreter den Antrag für das Kind gestellt haben.
Die letzte Anmerkung nur der Vollständigkeit halber, damit für einen stillen Mitleser kein Irrtum entsteht.  Zwinkernd




Damit bin ich einverstanden und ich finde es auch gut, dass du es so genau behandelst, damit Mitleser, hier einen nützlichen Thread finden.
Mir ging es in dem letzten Punkt darum, dass wenn die Eltern die Staatsangehörigkeit für sich und für das Kind beantragen, dann würde nach §19 Abs. 2 die Genehmigung vom Familiengericht wegfallen und das Kind würde die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Bei mir besaß meine Mutter die marokkanische Staatsangehörigkeit schon seit ihrer Geburt und der Antrag für mich von meiner Mutter war somit nur auf mich gerichtet. Deswegen habe ich meine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren.

Würdest du sagen das passt so ? Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #7 - 16.09.2021 um 07:53:48
 
Wir brauchen uns nicht zu wiederholen.

Der Sachverhalt des Erwerbs einer anderen StAng durch die Eltern und gleichzeitig auch ihrer Kinder ist ein völlig anderer, das darf man nicht durcheinanderbringen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #8 - 26.09.2021 um 19:42:02
 
Vielen Dank für deine Antworten.


Da frage ich mich aber, da ich jetzt meine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren habe, ob dies auch die Mitarbeiter im Bürgerbüro verstehen ? Da die Paragraphen ja nicht die einfachsten sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #9 - 26.09.2021 um 22:51:10
 
Ob die Kollegen diese Feinheiten parat haben oder erst bei anderen Kollegen nachfragen müssen, kann Dir am Ende egal sein - es ist doch genau wie überall: Manchmal bekommt man sein Recht nicht automatisch.

Du hast eine Möglichkeit, das Ganze ein für allemal zu klären: Beantrage morgen einen Staatsangehörigkeitsausweis. Damit bestätigt Dir die für solche Fragen zuständige Behörde das Vorliegen der deutschen StAng am Ausstellungstag.

Mit einem solchen Dokument ist für Bürgerbüro und jeden anderen die Frage geklärt, ob vor dem Ausstellungsdatum erworbene andere Staatsangehörigkeiten zum Verlust der deutschen geführt haben.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #10 - 26.09.2021 um 23:56:18
 
Petersburger schrieb am 26.09.2021 um 22:51:10:
st für Bürgerbüro und jeden anderen die Frage geklärt,

Ich werde sowieso in ein paar Tagen bis Wochen meinen Personalausweis erneuern müssen. Wird es da nicht sowieso kontrolliert bzw. überprüft ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Newman
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 118
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #11 - 27.09.2021 um 10:45:45
 
Du wirst bei der Beantragung des Personalausweises gefragt werden, ob Du neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt. Wenn die Behörde nach Deiner wahrheitsgemäßen Antwort Klärungsbedarf sieht, wird sie Dir das mitteilen. Entweder wirst Du aufgefordert, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, oder es wird von Amts wegen ein Feststellungsverfahren in die Wege geleitet. Für das Feststellungsverfahren (ob nun auf Antrag oder von Amts wegen) ist die Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig, nicht die Melde- bzw. Personalausweisbehörde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #12 - 27.09.2021 um 19:13:49
 
Newman schrieb am 27.09.2021 um 10:45:45:
Du wirst bei der Beantragung des Personalausweises gefragt werden, ob Du neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt. Wenn die Behörde nach Deiner wahrheitsgemäßen Antwort Klärungsbedarf sieht, wird sie Dir das mitteilen. Entweder wirst Du aufgefordert, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, oder es wird von Amts wegen ein Feststellungsverfahren in die Wege geleitet. Für das Feststellungsverfahren (ob nun auf Antrag oder von Amts wegen) ist die Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig, nicht die Melde- bzw. Personalausweisbehörde.

Das würde eigentlich bedeutet, dass ich nichts tun muss, da ich sowieso zum einen auf der sicheren Seite bin, weil ich Recht habe, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren habe und zum anderen können die im Zweifel auch gerne Überprüfung machen, die ich jetzt aber selber nicht einleiten muss, da von meiner Seite eigentlich keine Zweifel bestehen. Ist das so richtig ?

Zusätzlich wird bei der Frage nach mehreren Staatsangehörigkeiten klar sein, dass ich die von meiner Mutter und von meinem Vater habe, weshalb da auch kein Verdacht sein sollte, weil ich ja jetzt nicht die Staatsangehörigkeit von einem nicht bezugsfähigen Land habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Newman
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 118
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #13 - 28.09.2021 um 08:38:32
 
lambdax schrieb am 27.09.2021 um 19:13:49:
Zusätzlich wird bei der Frage nach mehreren Staatsangehörigkeiten klar sein, dass ich die von meiner Mutter und von meinem Vater habe, weshalb da auch kein Verdacht sein sollte, weil ich ja jetzt nicht die Staatsangehörigkeit von einem nicht bezugsfähigen Land habe.


So klar ist das nicht, wurde ja hier bereits erörtert. Zudem wird sich das Bürgerbüro im deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht eher wenig auskennen. Wenn Du es sicher und verbindlich geklärt haben willst, beantrage einen Staatsangehörigkeitsausweis. Ansonsten kannst Du es auch laufen lassen, musst aber damit rechnen, dass irgendwann einmal eine Behörde Klärungsbedarf sieht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #14 - 28.09.2021 um 13:37:36
 
Newman schrieb am 28.09.2021 um 08:38:32:
So klar ist das nicht, wurde ja hier bereits erörtert. Zudem wird sich das Bürgerbüro im deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht eher wenig auskennen. Wenn Du es sicher und verbindlich geklärt haben willst, beantrage einen Staatsangehörigkeitsausweis. Ansonsten kannst Du es auch laufen lassen, musst aber damit rechnen, dass irgendwann einmal eine Behörde Klärungsbedarf sieht.

Es ist aber doch klar ein Unterschied, ob ein Minderjähriger eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt oder ein Volljähriger ?
Bei gesetzlicher Vertretung der Eltern, muss die Genehmigung des Familiengerichts vorliegen. Da diese nicht vorliegt, ist es klar, solange die Eltern das Ganze nicht mitbeantragt haben, was nicht der Fall ist.
Bei Volljährigen würde ich dir zustimmen, dass da Klärungsbedarf ist, da erstmal überprüft werden muss ob eine BBG vorliegt oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #15 - 28.09.2021 um 17:12:50
 
Newman schrieb am 28.09.2021 um 08:38:32:
So klar ist das nicht, wurde ja hier bereits erörtert. Zudem wird sich das Bürgerbüro im deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht eher wenig auskennen. Wenn Du es sicher und verbindlich geklärt haben willst, beantrage einen Staatsangehörigkeitsausweis. Ansonsten kannst Du es auch laufen lassen, musst aber damit rechnen, dass irgendwann einmal eine Behörde Klärungsbedarf sieht.


Hier steht es nochmal sehr gut da:

https://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verlust25.htm

Paragraph 19 im StAG soll anscheinend Minderjährige davon schützen ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren und deshalb braucht man die Genehmigung vom Familiengericht.

Ausnahme ist, wenn die Eltern die ausländische Staatsangehörigkeit mitbeantragen, da verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, weil die Eltern diese auch verlieren.

Der Fall ist nach Gesetz deswegen auch sehr klar zu vernehmen. Oder was meint ihr ? Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist ja ganz klar nicht eingetreten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lambdax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

K.a., Germany
K.a.
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Antwort #16 - 29.09.2021 um 02:19:29
 
Ich habe gerade nochmal Recherche betrieben, wie man die marokkanische Staatsangehörigkeit nachträglich nach der Gesetzesänderung bekommen kann, wenn man vor 2007 geboren ist und nur die Mutter Marokkanerin ist.

Es scheint so zu sein, dass die Staatsangehörigkeit rückwirkend ab Geburt ausgestellt wird. Man muss sich dafür in das Personenstandsregister eintragen.

Hier der Wikipedia Artikel:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Marokkanische_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

D.h. das sich das alles erledigt hat. Ich kann mich jetzt doch Deutsch fühlen und habe keine Identitätskrise mehr 😅😁
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema