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Verlust dt. Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen (Gelesen: 4.042 mal)
lambdax
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Antwort #15 - 28.09.2021 um 17:12:50
 
Newman schrieb am 28.09.2021 um 08:38:32:
So klar ist das nicht, wurde ja hier bereits erörtert. Zudem wird sich das Bürgerbüro im deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht eher wenig auskennen. Wenn Du es sicher und verbindlich geklärt haben willst, beantrage einen Staatsangehörigkeitsausweis. Ansonsten kannst Du es auch laufen lassen, musst aber damit rechnen, dass irgendwann einmal eine Behörde Klärungsbedarf sieht.


Hier steht es nochmal sehr gut da:

https://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verlust25.htm

Paragraph 19 im StAG soll anscheinend Minderjährige davon schützen ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren und deshalb braucht man die Genehmigung vom Familiengericht.

Ausnahme ist, wenn die Eltern die ausländische Staatsangehörigkeit mitbeantragen, da verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, weil die Eltern diese auch verlieren.

Der Fall ist nach Gesetz deswegen auch sehr klar zu vernehmen. Oder was meint ihr ? Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist ja ganz klar nicht eingetreten.
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lambdax
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Antwort #16 - 29.09.2021 um 02:19:29
 
Ich habe gerade nochmal Recherche betrieben, wie man die marokkanische Staatsangehörigkeit nachträglich nach der Gesetzesänderung bekommen kann, wenn man vor 2007 geboren ist und nur die Mutter Marokkanerin ist.

Es scheint so zu sein, dass die Staatsangehörigkeit rückwirkend ab Geburt ausgestellt wird. Man muss sich dafür in das Personenstandsregister eintragen.

Hier der Wikipedia Artikel:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Marokkanische_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

D.h. das sich das alles erledigt hat. Ich kann mich jetzt doch Deutsch fühlen und habe keine Identitätskrise mehr 😅😁
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