Engineer Master schrieb am 06.09.2021 um 13:06:44:Es stand nichts von einem
B1 Zertifikat.
Sie muss
B1 vorweisen, ebenfalls einen bestandenen "Einbürgerungskurs"
Einbürgerungsvoraussetzungen
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
keine Verurteilung wegen einer Straftat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...