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Schweigefristverfahren (Gelesen: 3.282 mal)
moaeet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.08.2021 um 16:24:14
 
Ich habe ein Studienvisum beantragt.
Mir wurde mitgeteilt, dass meine Bewerbung am 22. Juli an das Ausländerbehörde weitergeleitet wurde. Ich habe dem BVA eine E-Mail geschickt und sie haben mir gesagt, dass die Botschaft noch keine Antwort vom Ausländerbehörde erhalten hat. Also, es sind mehr als 3 Wochen und zwei Werktage, wird mein Antrag nach der Schweigefristverfahren berücksichtigt? oder sollte ich etwas anderes tun, das nach diesem Gesetz in Betracht gezogen wird?.
Ich mache mir Sorgen, weil mein Vorstellungsgespräch in der Botschaft nicht perfekt war. alles war in Ordnung, aber der Interviewer wurde sauer auf mich, weil ich viele Dokumente über meine Arbeitserfahrungen mitgebracht hatte. Was ist Ihr Rat, um mein Visumverfahren zu beschleunigen?

Hinweis: Es handelt sich um ein Studienvisum, um Master in englischer Sprache zu studieren.
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Antwort #1 - 30.08.2021 um 23:03:07
 
Ob ein Antrag im Schweigefristverfahren bearbeitet wird, was bei Visa zum Studium der Regelfall ist, kann man selbst nur durch Vorlage vollständiger und logischer Unterlagen beeinflussen.

Die ABH kann diese Schweigefrist jederzeit aufheben, wenn sie nach Aktenlage entscheiden möchte und diese Akten dazu natürlich sehen muss.

Das Visumverfahren an sich kann nicht beschleunigt werden. Grundsätzlich versucht man sich an "Bearbeitung in der Eingangsreihenfolge" zu halten, weil alles andere mehr Ungerechtigkeiten und Ärger hervorrufen kann.

Solange nichts Außergewöhnliches passiert - knapp sechs Wochen sind nicht außergewöhnlich - sollte man nur abwarten.
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moaeet
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Antwort #2 - 31.08.2021 um 07:08:07
 
Danke für die Antwort. mein Vorstellungsgespräch war am 20. Juli und meine Bewerbung wurde am 22. Juli an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Als Sie sind ein mitarbeiter in ein botshaft, Glauben Sie, dass es ein gutes Zeichen ist? Es tut mir leid, aber ich überlege zu viel. Mein Studium beginnt im Oktober und ich habe nicht mehr viel Zeit.
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Antwort #3 - 31.08.2021 um 15:53:10
 
Ich glaube nicht an Zeichen und ich spekuliere nicht. Schon gar nicht über Vorgänge, die ich nicht kenne.

Es gibt ohnehin keine andere Möglichkeit als zu warten. Für nationale Visumanträge sind auch drei Monate Wartezeit alles andere als ungewöhnlich.  weinend
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moaeet
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Antwort #4 - 03.09.2021 um 07:39:29
 
Die BVA sagt mir wieder, dass die Botschaft auf eine Antwort der Ausländerbehörde wartet. Es scheint also, als habe das Ausländeramt die Schweigezeit gebrochen. es beunruhigt mich sehr, da meine Kollegen aus Indien in nur 2 Wochen die Antwort vom Ausländeramt erhalten haben.
Ich überlege, meinen Antrag zurückzuziehen, bevor ich die Ablehnung erhalte, um diese Ablehnung nicht in allen Schengen-Gebieten in meiner Akte zuzulassen, da ich ein Italien-Visum beantragen werde. Glauben Sie, es ist eine gute Idee?.
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Antwort #5 - 03.09.2021 um 10:31:36
 
Längere Bearbeitungszeit als bei anderen heißt gar nichts.
Schon gar nicht deutet sie auf eine Ablehnung hin, sondern nur darauf, dass dort etwas anders läuft. Und sei es nur die Höhe des "Aktenberges" auf dem Tisch des Bearbeiters.

Die Ablehnung eines Antrags auf ein nationales Visum ist keine Frage, die bei einem Schengen-Visumantrag regelmäßig gestellt werden darf. Also keine Panik.



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Antwort #6 - 03.09.2021 um 12:44:36
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin zu besorgt, ich denke, ich sollte einfach geduldig sein.

Vielen Dank für Ihre Zeit Smiley.
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Antwort #7 - 27.09.2021 um 18:06:35
 
Petersburger schrieb am 03.09.2021 um 10:31:36:
Längere Bearbeitungszeit als bei anderen heißt gar nichts.
Schon gar nicht deutet sie auf eine Ablehnung hin, sondern nur darauf, dass dort etwas anders läuft. Und sei es nur die Höhe des "Aktenberges" auf dem Tisch des Bearbeiters.

Die Ablehnung eines Antrags auf ein nationales Visum ist keine Frage, die bei einem Schengen-Visumantrag regelmäßig gestellt werden darf. Also keine Panik.




es gibt noch keine antwort. Die Ausländerbehörde hat noch keine Entscheidung getroffen und die Botschaft wartet immer noch auf Antwort. Ref.509 sagte mir, dass die Botschaft vor einigen Tagen die Ausländerbehörde nach dem Status gefragt hat und sie noch nicht geantwortet hat. Glaubst du jetzt, dass es ein gutes Zeichen ist, wie die Botschaft das getan hat oder nicht?. Ehrlich gesagt stelle ich Ihnen diese Frage, damit ich entscheiden kann, ob ich meine Bewerbung zurückziehen soll oder nicht.
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Antwort #8 - 28.09.2021 um 17:00:55
 
moaeet schrieb am 27.09.2021 um 18:06:35:
ob ich meine Bewerbung zurückziehen soll oder nicht.
Ich empfehle das nicht.
Falls du zum Studienbeginn Mitte Oktober tatsächlich noch kein Visum hast, könntest du deine Bewerbung aufrecht erhalten. Für das nächste Semester, falls Beginn zum SS möglich ist. An keiner dt. Uni/Hochschule beginnt für "die Neuen" sofort das gesamte Pflichtprogramm.

Für ein Studienvisum, um in Italien zu studieren, beginnst du wieder mit den Anträgen.  Griesgrämig

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moaeet
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Antwort #9 - 28.09.2021 um 17:14:31
 
mein Masterstudiengang ist nur im Wintersemester verfügbar.
Wenn ich mein Studium verschieben muss, wird es ein ganzes Jahr Verzögerung geben Griesgrämig.
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Antwort #10 - 30.09.2021 um 21:49:48
 
Ich habe vor 2 Monaten ein Studienvisum beantragt. Ich habe noch keine Antwort von der Botschaft bekommen, aber mein Masterstudium beginnt in Tagen. Ich kann also nicht pünktlich an meinen Lehrveranstaltungen teilnehmen und mein Studienplan verschiebt sich auf das nächste Jahr, da dieses Programm erst zum Wintersemester beginnt.
Ich möchte meine Bewerbung jetzt zurückziehen und mich dann nächstes Jahr für denselben Studiengang bewerben, ich möchte jetzt nicht weiter warten.

Könnten Sie mir bitte die Konsequenzen über die Rücknahme des Antrags hinaus mitteilen? Hat das Auswirkungen auf meine zukünftige Bewerbung? gilt mein Antrag als abgelehnt? oder wird es einfach aus dem System entfernt?
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