Hallo zusammen,
bei der Antragsstellung für die Einbürgerung hat die Sachbearbeiterin meine Unterlagen geprüft und zur meinen Überraschung, das "Einzige", wo sie Redebedarf sah, war bei meinem Mietverhältnis. Weird.
Also, es ist so, dass ich in einer geteilten Wohnung als Untermieter wohne. Dafür habe ich verständlicherweise einen Untermietvertrag, der alles bzgl. des Mietverhältnisses zwischen mir und dem Hauptmieter regelt. Nun sagte die Sachbearbeiterin, dass ich eventuell eine Bescheinigung seitens des Eigentürmers nachreichen müsste, um zu bestätigen, dass der Hauptmieter die Wohnung überhaupt untervermieten darf. (sie sagte aber, dass sie noch nicht weiß, ob dies der Fall sein wird -
wovon ist dies denn abhängig?)
Ist dies etwas Normales? Es klingt echt seltsam, und nach dem Motto "lass schauen, wo man Unregelmäßigkeiten finden kann". Klar, ich bin da etwas empfindlich was den Umgang mit Behörden angeht, v.a. nach Jahren Kontakt mit unfreundlichen Ausländerbehörden. Deswegen frage ich hier, ob dies normal ist. Und v.a. ist es berechtigt?
Kann eine Einbürgerung aus diesem, meiner Einschätzung nach, eher lächerlichen Grund scheitern?In dem Fall, dass sie tatsächlich danach fragen, werde ich selbstverständlich mit dem Hauptmieter reden und versuchen die Bestätigung zu bekommen. Wäre aber echt Schade, da dadurch der Prozess, der sowieso lang ist, sich verlängern würde...mMn, unnötigerweise.
Eine qualifizierte Perspektive in diesem Thema würde mich besonders interessieren
Danke vorab!