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Mögliches Visum für meine Freundin aus China ? (Gelesen: 2.647 mal)
Peter_1234567
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mögliches Visum für meine Freundin aus China ?
26.08.2021 um 14:50:19
 
Hallo zusammen!

Ich habe mich bereits hier auf dem Board und auf anderen Seiten im Internet informiert, konnte aber leider keine Lösung finden.

Ich fange einfach mal damit an die Situation und die "Probleme" aufzuschreiben ...

Es geht darum, dass meine Freundin in und aus China ein Visum für Deutschland beantragen will um mich zu besuchen.

Wir haben uns vor ca. 4 Jahren in Deutschland kennen gelernt.
Aus dem Kennenlernen wurde eine Beziehung die wir beide gerne fortführen wollen.
Wir habe auch bereits darüber gesprochen zu heiraten.

Der "ursprüngliche Plan" war das ich zu ihr nach China fliege um dort ihre Eltern und ihre erwachsene Tochter kennenzulernen, in China heiraten und danach den Ehegattennachzug in die Wege zu leiten.

Wie das so oft mit Plänen ist .... es funktioniert so nicht ....

Zum einen natürlich Corona und die erschwerten Reise-/Einreisebedingungen nach China und zum anderen meine persönliche Situation.

Seit ca. einem Jahr habe ich große gesundheitliche Probleme.
Viele, meist kleine, Operationen gefolgt von einigen Wochen "Erholung" und der nächsten Operation.
Meine Reisefähigkeit beschränkt sich zur Zeit ( und wahrscheinlich noch ein paar Monate ) auf die Fahrt zum Supermarkt meines Vertrauens und zurück.
Nach China fliegen ist also keine Option für mich.

Meine Freundin / Verlobte
( die Sache mit dem Verlobungsringen hat nicht mehr funktioniert weil ich zu dem Zeitpunkt, nachdem es konkret wurde, nicht mehr in der Lage war mich um Ringe oder ähnliches zu kümmern )
wurde ausgewiesen.

Sie hatte in Deutschland Asyl beantragt.
Den Asylantrag hatte sie unter einem falschen Namen gestellt ( Identitätsverschleierung ).
Der Antrag wurde ( natürlich ) abgelehnt.
Sie wurde zur Vorlage ihres echten Ausweises und zur Ausreise aufgefordert und ist dem auch nachgekommen.
Die Ausreise war im Januar 2021.
Termine, Vorsprachen, etc. bei der ABH waren zu diesen Zeitpunkt, wegen Corona und der entsprechenden Behördenschließungen, sehr schwierig.

Am ersten Weihnachtsfeiertag 2020 hat sie mir noch in den Krankenwagen geholfen und bevor ich aus dem Krankenhaus zurück war ging ihr Flug nach China.

Meine persönliche Situation ist ( mal davon abgesehen das ich gerade krank bin ) eine fester Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, ein kleine Haus ( die Hälfte gehört natürlich der Bank ) und etwas Geld auf dem Konto. Ich bin also gut abgesichert und in der Lage für mich und meine Lebenspartnerin aufzukommen ---> keine Verbindung die direkt in Hartz 4 führt.

Ihre Situation ist weniger gut.
Sie hilft und unterstützt ihre Eltern, hat keine Ersparnisse, keinen Grundbesitz und nur schlecht bezahlte / unsichere Arbeitsverhältnisse.

Ich spreche es jetzt direkt einmal an:
Der wohlhabende ( es ist nicht ganz so viel aber es ist ok für mich )
deutsche Mann und die mittellose Frau aus einem Drittstaat .. kann das Liebe sein ( von BEIDEN ??? ) ?
Ja kann es !
Ich bin glücklich mit ihr zusammen und wenn ich an ihre strahlenden Augen denke bin ich mir sicher das sie es auch ist.
Wir gehen beide auf die 50 zu und haben beide also auch schon ein Stück Leben hinter uns.
Wird das für immer und ewig halten ? ... Keine Ahnung ! Aber die meisten anderen wissen das auch nicht bevor sie heiraten.

Jetzt zu den Visaoptionen:

Touristenvisum - ich denke keine Chance ... Identitätstäuschung und Zweifel an Rückkehrbereitschaft

Visum für kurzfristige Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten - ich denke auch keine Chance .... Identitätstäuschung und Zweifel an Rückkehrbereitschaft

Visum um eine Ausbildung zu machen - keine Ahnung ... Identitätstäuschung und Zweifel an Rückkehrbereitschaft - welche Ausbildung ? unter welchen Umständen ?

Visum zum Zweck der Eheschließung - keine Ahnung ... soweit ich weiss müssen u.a. vorher feste Termine mit dem Standesamt vereinbart werden .... meine gesundheitliche Situation und feste Termine sind eine sehr unsichere Kombination. Was passiert wenn der Termin verschoben werden muss ? Wie lange im voraus kann so ein Termin maximal liegen ? Wann wäre ihre Einreise vorher möglich ?

Deshalb meine Frage.
Kann mir hier jemand weiterhelfen ? Gibt es eine Alternative ?
Welche Möglichkeiten bestehen überhaupt ?

Und natürlich vielen Dank für das Lesen dieses langen Textes !!!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 26.08.2021 um 15:24:23
 
Wurde sie nun tatsächlich ausgewiesen (abgeschoben?) oder "nur" zur Ausreise aufgefordert und dieser Aufforderung ist sie freiwillig nachgekommen? Sie sollte erst einmal klären, ob eine Einreisesperre besteht. Falls ja muss sie beantragen diese zu befristen. Vorher kann sie nicht einreisen, mit welchem Visum auch immer.
Ein Heiratsvisum sehe ich als einzig überhaupt mögliche Option. Alles andere wird erst recht nicht funktionieren. Wenn alle Unterlagen zusammen sind (incl. Termin fürs Standesamt) bekommt sie ein Visum für 3 Monate und in der Zeit müsst ihr heiraten. Wenn nicht muss sie nach den 3 Monaten wieder ausreisen. Wenn ja beantragt sie nach der Hochzeit eine AE hier.
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Peter_1234567
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Antwort #2 - 26.08.2021 um 15:29:07
 
Danke für die schnelle Antwort !

Sie wurde zur Ausreise aufgefordert und ist dem auch freiwillig nachgekommen.
Soweit ich weiß besteht also keine Einreisesperre.
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deerhunter
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Antwort #3 - 27.08.2021 um 10:38:07
 
Peter_1234567 schrieb am 26.08.2021 um 15:29:07:
Soweit ich weiß besteht also keine Einreisesperre

Das muss man prüfen, denn solche Straftatsbestände begründen meist eine Einreisesperre



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reinhard
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Antwort #4 - 27.08.2021 um 10:57:22
 
deerhunter schrieb am 27.08.2021 um 10:38:07:
Das muss man prüfen, denn solche Straftatsbestände begründen meist eine Einreisesperre.


Das steht vermutlich am Schluss der Ablehnung des Asylantrages hinter der Abschiebeandrohung.

Falls sie die Hochzeit vorbereitet, also die Dokumente herschickt, Du sie übersetzen lässt und einreichst: Nach dem Okay des Standesamtes kann sie ja den Visumantrag stellen. Dem kann sie einen Brief beifügen: "Falls eine Einreisesperre besteht, beantragte ich gleichzeitig die Aufhebung oder die Verkürzung auf Ende diesen Monats" oder so ähnlich.
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Antwort #5 - 15.09.2021 um 12:09:44
 
lottchen schrieb am 26.08.2021 um 15:24:23:
...Wenn nicht muss sie nach den 3 Monaten wieder ausreisen. Wenn ja beantragt sie nach der Hochzeit eine AE hier.

Das geht so einfach? Ich dachte, wenn sie hier her kommen will und auch bleiben will muss sie genügende Sprachkenntnisse in Form des A1 Zertifikates nachweisen, und zwar bevor sie hier herkommt. Oder ist China von dieser Regelung etwa ausgenommen?
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reinhard
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Antwort #6 - 15.09.2021 um 12:45:37
 
Enterprise schrieb am 15.09.2021 um 12:09:44:
Das geht so einfach? Ich dachte, wenn sie hier her kommen will und auch bleiben will muss sie genügende Sprachkenntnisse in Form des A1 Zertifikates nachweisen, und zwar bevor sie hier herkommt. Oder ist China von dieser Regelung etwa ausgenommen?


Ja, klar. Wenn sie mit einem Besuchsvisum kommt und heiratet: Nach der Heirat wieder ausreisen.

Wenn sie mit einem Heiratsvisum kommt, hier heiratet und bleiben will: A1-Zertifikat zum Visumantrag.
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lottchen
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Antwort #7 - 15.09.2021 um 12:51:57
 
Enterprise schrieb am 15.09.2021 um 12:09:44:
Ich dachte, wenn sie hier her kommen will und auch bleiben will muss sie genügende Sprachkenntnisse in Form des A1 Zertifikates nachweisen, und zwar bevor sie hier herkommt.


Korrekt. Wenn sie kommt um zu bleiben (also eine AE beantragen will) benötigt sie bereits für das Visum (Hochzeitsvisum) A1. Wenn sie nur zu Besuch kommt (Besuchsvisum, Touristenvisum) dann wird sie wieder ausreisen und benötigt daher kein A1.
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