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§12 StAG versuchen oder kann ganzer Antrag abgelehnt werden ? (Gelesen: 634 mal)
Globetrotter2015
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.08.2021 um 00:50:31
 
Hallo,

kann man beim Sachbearbeiter um Prüfung im individuellen Fall nach Ermessenssache §12 StAG bitten, oder kann es sein, dass es abgelehnt wird und damit die ganze Einbürgerungszusicherung futsch ist und man von vorne Anfangen darf ?

Hintergrund: Usbekistan ist nicht bekannt dafür eine Ausbürgerung auszustellen. 

Irgendwas muss ich mal machen, denn warten bis die Einbürgerungszusicherung abläuft bringt auch nichts.

Danke vorab.
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Newman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #1 - 26.08.2021 um 07:58:26
 
Den Sachbearbeiter bitten kann man immer, da wird nicht gleich der ganze Antrag abgelehnt.
Allerdings wird das vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung nicht viel bringen. Die Regelung, um die es hier geht, ist § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 3. Alt. StAG. Demnach wird Mehrstaatigkeit hingenommen, wenn über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden wurde. Nach Nr. 12.1.2.3.3 VAH-StAG ist dieser Fall gegeben, wenn zwei Jahre nach Einreichen des Entlassungsantrags die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist.
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