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Ausbildungsduldung (Gelesen: 1.750 mal)
Themen Beschreibung: Probleme bei der Erteilung der Ausbildungsduldung
HufeisenNagel1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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20.08.2021 um 16:03:46
 
Hallo,
Ich wende mich mit einem etwas schwierigeren Sachverhalt an Euch, in der Hoffnung auf Austausch oder hilfreiche Tipps.
Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus:

Ein Freund kam 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl. Sein Herkunftsland ist Gambia. Der Asylantrag wurde abgelehnt, woraufhin er eine Ausbildungsduldung erhielt und eine Ausbildung begann. Um diese Ausbildungsduldung zu erhalten musste er einen Pass vorlegen, der daraufhin von der Ausländerbehörde einbehalten wurde.
Leider erfolgte im März dieses Jahres eine Kündigung. Daraufhin ging er wieder zur Ausländerbehörde und erhielt eine 6 weitere Duldung für 6 Monate um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.
Er fragte den Zuständigen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde bereits zu diesem Zeitpunkt, ob es möglich ist, eine Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt, jedoch noch im selben Bundesland, zu beginnen.
Der zuständige Sachbearbeiter gab an, dass dies überhaupt kein Problem sei und er lediglich den unterzeichneten Ausbildungsvertrag vorzulegen hat.

Nun war es so, dass ein Ausbildungsvertrag in einer anderen Stadt geschlossen wurde.
Vorgestern war der Termin bei der Ausländerbehörde, um den Vertrag vorzulegen und die Ausbildungsduldung zu bewilligen.

Allerdings sagte der Sachbearbeiter, dass eine Erteilung der Ausbildungsduldung nicht möglich ist, ohne dass ein neuer Wohnsitz besteht/ eine neue Adresse gegeben ist. Daraufhin gab er nur einen Umverteilungsantrag mit.

Gestern fand ein Besichtigungstermin einer Wohnung statt, dabei handelt es sich um eine WG, die Mietkosten die dafür anfallen, können vollständig von der Ausbildungsvergütung gedeckt werden, so dass keine zusätzlichen Leistungen bezogen werden müssen.
Gestern wurde auch schon die verbindliche Zusage vom Vermietet vergeben.

Im Anschluss dessen wurde der Umverteilungsantrag sofort ausgefüllt und dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde via E-Mail zugesendet.

Die Ausbildung soll bereits am 01.09 beginnen, der Mietvertrag ist ebenfalls ab dem 01.09 vorgesehen.

Wir haben die Befürchtung, dass doch noch etwas schief läuft, und sich die Ausländerbehörde weigert die Duldung zu erteilen, obwohl nun alle notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Es ist leider eine sehr belastende Situation.

Ich freue mich sehr über einen Austausch oder weitere Einschätzungen.

Vielen Dank vorab!
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« Zuletzt geändert: 20.08.2021 um 16:17:53 von HufeisenNagel1234 »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 20.08.2021 um 20:30:45
 
Es ist sehr schwer, zu Deiner "Befürchtung" etwas zu schreiben.

Konkrete Fragen hast Du nicht? Dieses Forum ist ja für konkrete Fragen, das scheint aber in diesem Fall alles geklärt.

Er müsste mit dem Ausbildungsbetrieb Kontakt halten, damit er Bescheid sagen kann, falls sich der Start ein paar Tage verzögert.
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HufeisenNagel1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 15.09.2021 um 18:52:01
 
Leider hat es nicht so gut funktioniert.. Das Landratsamt, dem der Umverteilungsantrag gesendet wurde hat sich nicht mehr zurück gemeldet.

Nachdem eine Sozialarbeiterin nachgefragt hat, wurde mitgeteilt, dass dem Umverteilungsantrag erst nach Beendigung der Probezeit, also erst im Januar, stattgegeben werden könnte. 

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt, das Ganze doch zu umgehen? Mit dem Arbeitgeber wurde bereits gesprochen, aber eine Verkürzung der Probezeit wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Gibt es noch andere Möglichkeiten einen Umzug schneller herbei zu führen, oder einen Kompromiss zu finden?

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uwe1122
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Antwort #3 - 15.09.2021 um 19:19:21
 
HufeisenNagel1234 schrieb am 15.09.2021 um 18:52:01:
Umverteilungsantrag erst nach Beendigung der Probezeit,


HufeisenNagel1234 schrieb am 15.09.2021 um 18:52:01:
eine Verkürzung der Probezeit wird wahrscheinlich nicht möglich sein.


HufeisenNagel1234 schrieb am 20.08.2021 um 16:03:46:
Die Ausbildung soll bereits am 01.09 beginnen, der Mietvertrag ist ebenfalls ab dem 01.09 vorgesehen.



Heute ist der 15.09.2021,ich blick da echt nicht mehr durch.

Was wurde denn in den letzten Wochen unternommen ?

Mehr Infos erhöhen die Chance auf evtl. zielführende oder hilfreiche Antworten.
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HufeisenNagel1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 15.09.2021 um 19:49:23
 
Es tut mir leid, dass mein Text so zusammenhangslos wirkt. Hier habe ich das wesentliche zusammengefasst:

Die Ausbildung wurde am 01.09 aufgenommen, da die aktuelle Duldung noch bis Anfang Oktober  gültig ist. Ursprünglich sagte der zuständige Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde, dass er die Duldung für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses verlängern würde, sobald der unterzeichnete Ausbildungsvertrag vorgelegt wird. Dieser wurde ca am 18.08 vorgelegt. Als der Ausbildungsvertrag vorlag sagte er dann, dass die Duldung erst verlängert wird, sobald ein neuer Wohnsitz vorliegt, da die Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt, jedoch immernoch innerhalb des selben Bundeslandes ist. Er gab darauf hin einen Umverteilungsantrag mit.
Am nächsten Tag fand eine Zimmerbesichtigung in der Stadt des Ausbildungsortes statt, woraufhin der Vermieter sofort die Zusage gab.
Der Umverteilungsantrag wurde  daraufhin ausgefüllt und bei der aktuell zuständigen Ausländerbehörde abgegeben. Der Sachbearbeiter sagte dann, er verlängert erst die Duldung für die Dauer der Ausbildung, sobald er eine Rückmeldung wegen dem Umverteilungsantrag hat und er würde den Antrag gleich an die Ausländerbehörde weiterleiten, die für den zukünftigen Wohnort zuständig ist. Der Sachbearbeiter sagte er würde sich melden, sobald er eine Rückmeldung hat. Wir warteten daraufhin bis zum 01.09, es kam jedoch keine Rückmeldung mehr, woraufhin wir nachfragten. Er sagte nur, dass sich die andere Ausländerbehörde noch nicht gemeldet hat, aber wir schonmal einen Termin bei ihm zur Duldungsverlängerung machen sollen.
Der Termin ist nächsten Montag.
Eine Sozialarbeiterin bot darauf an, bei er zuständigen Behörde anzurufen und nachzufragen, ob der Antrag angekommen ist und nach dem Bearbeitungsstatus zu fragen. Dort hieß es nur, dass er da ist aber nicht genehmigt wird, solange der Auszubildende in der Probezeit ist. Die Probezeit dauert bis Januar, eine Verkürzung ist nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber nicht möglich.
Deshalb versuche ich herauszufinden, ob es eine andere Möglichkeit gibt einen Umzug zu bewirken und die Duldungsverlängerung zu ermöglichen, auch wenn es wegen dem Umverteilungsantrag Schwierigkeiten gibt.
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